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Aus dem Gemeinderat (Archiv)

Alle aktuellen Nachrichten rund um Ingersheim

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Aus dem Gemeinderat | 08.06.2016 – 30.06.2016

Kurzbericht zur Gemeinderatssitzung am 31. Mai 2016

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 31. Mai 2016 über die folgenden Themen beraten:

 

20-jähriges Jubiläum von Bürgermeister Godel

Zu Beginn der Sitzung überreichte Hanne Hallmann Bürgermeister Volker Godel im Namen des Gemeinderats ein Präsent zu seinem 20-jährigen Jubiläum in Ingersheim. Godel trat sein Amt am 2. Mai 1996 an – passend hierzu enthielt das Präsent des Gemeinderats einen Trollinger dieses Jahrgangs der Felsengartenkellerei.  

 

Bekanntgaben

Bürgermeister Godel gab bekannt, dass vom Regierungspräsidium Stuttgart ein Zuwendungsbescheid zur Sportstättenförderung in Höhe von 294.000 Euro eingegangen ist. Da es schwer sei überhaupt Fördermittel zu bekommen, sei die Höhe der Summe umso erfreulicher und die Finanzierung der Sanierung der Fischerwörthhalle falle so etwas leichter.

Des Weiteren sei ein weiterer Zuwendungsbescheid im Rahmen des Kommunalinvestitionsförderungsgesetz für den Umbau und die Sanierung des Mehrzweckraumes in der Fischerwörthhalle in Höhe von 56.208,12 € eingegangen.

Über den Antrag auf Förderung aus dem Ausgleichstock sei noch nicht entschieden.

 

Änderung der Kindergartengebührensatzung

Der Gemeinderat hat einstimmig die neuen Gebührensätze für die verschiedenen Betreuungsmodelle in den Ingersheimer Tageseinrichtungen ab September 2016 beschlossen. Die Änderung der Kindergartengebührensatzung wird an anderer Stelle im Amtsblatt bekannt gemacht.

 

Änderung der Satzung über die Schulkindbetreuung und Ausgabepreis für Essen in der Mensa

Für das Betreuungsangebot an der Schillerschule wurden ebenfalls einstimmig  neue Gebührensätze beschlossen. Die Änderungssatzung wird auch an anderer Stelle im Amtsblatt bekannt gemacht. Außerdem hat der Gemeinderat einstimmig beschlossen, den Eigenanteil an den Essenskosten an der Mensa zum 01.09.2016 von 3 € auf 3,50 € zu erhöhen.

 

Bebauung des „Cramer-Wanner-Areals“ im Bereich Wilhelmstraße/Karlstraße/Bietigheimer Straße

Zunächst erläuterte Robert Schneider, zuständiger Stadtplaner beim Büro ARP in Stuttgart das städtebauliche Konzept für das Quartier Wilhelmstraße/Karlstraße/Bietigheimer Straße. Neben dem Gebäudekomplex der Evangelischen Heimstiftung können im Quartier weitere Ein- und Mehrfamilienhäuser entstehen. Vorgesehen ist die Einrichtung eines Nachbarschaftsplatzes im Zentrum des Quartiers, der zum Verweilen einladen soll. Außerdem wird eine Fußwegverbindung zwischen Wilhelm- und Karlstraße geschaffen. Das jetzt vorliegende Städtebauliche Konzept ist Grundlage für den Entwurfsbeschluss im bereits laufenden Bebauungsplanverfahren, über den der Gemeinderat voraussichtlich in der Juni-Sitzung abstimmen wird.

 

Ralf Oldendorf von der Evangelischen Heimstiftung und Ralf Horn, zuständiger Architekt für das Gebäude „WohnenPLUS“ beim Büro ARP erläuterten das Raumkonzept der geplanten Einrichtung der Evangelischen Heimstiftung. Oldendorf ging dabei insbesondere auf die Anforderungen an neue Wohnformen im Alter ein. Mit dem Konzept „WohnenPLUS“ reagierte die Heimstiftung auf Prognosen zur weiteren demografischen Entwicklung und der zu erwartenden wachsenden Pflegebedürftigkeit in einer alternden Bevölkerung.

Entstehen sollen 32 Wohnungen, die im ersten und zweiten Obergeschoss untergebracht werden. Im Erdgeschoss plant die Evangelische Heimstiftung die Einrichtung einer Tagespflege mit 15 Plätzen, die sowohl für die Bewohner des Hauses als auch für andere Pflegebedürftige in der Gemeinde zur Verfügung steht.

 

Weiter ist im Erdgeschoss eine Fläche von ca. 500 m² für eine Nutzung durch die Gemeinde Ingersheim vorgesehen.

Begegnungsstätte mit Nebenräumen

Die Neubaumaßnahme „WohnenPLUS“ liegt sehr zentral und ist mittels ÖPNV oder zu Fuß sehr gut zu erreichen. Dieser Standort ist aus Sicht der Verwaltung ideal, um im Erdgeschoss eine Begegnungsstätte einzurichten. Diese kann darüber hinaus für kleinere Veranstaltungen oder Feiern von den Bewohnern des Gebäudes „WohnenPLUS“ und von Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde Ingersheim genutzt / angemietet werden.

Mit der Begegnungsstätte kann eine weitere Maßnahme aus dem Handlungskonzept des kommunalen Managementverfahrens "Ingersheim, heute leben - morgen gestalten" umgesetzt werden. Grundgedanke der Maßnahme aus dem Handlungsfeld "Attraktiver Lebens- und Begegnungsraum" ist ein räumliches Angebot, das Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde offensteht. Diese sollen hierdurch die Möglichkeit bekommen in einer nicht kommerziellen, quasi privaten Atmosphäre zusammenzukommen. Damit verbunden ist die Absicht nicht institutionalisierten Aktivitäten Raum zu geben, Begegnungen und gemeinschaftliches Miteinander zu befördern. Gleich mehrere der im Handlungskonzept beschriebenen Aktivitäten beanspruchen Raum zur Verwirklichung. . Die bestehenden Räume sind bereits stark ausgelastet, der Raummangel ist bei entstehenden Angeboten ein alt bekanntes Thema. Die Bereitstellung geeigneter Räumlichkeiten stellt eine Grundvoraussetzung für eine bürgeraktive, familienfreundliche und demografiesensible Kommune dar.

Bildungs- und Betreuungseinrichtungen
Bekanntermaßen werden die Kinderbetreuungseinrichtungen der Gemeinde Ingersheim sehr gut angenommen und deren Auslastungen sind entsprechend hoch. Die Beratung des Kinderbetreuungsentwicklungsplans im Gemeinderat am 26.04.2016 hat dies eindrucksvoll aufgezeigt. Der derzeitige örtliche Bedarf kann mit den bestehenden Einrichtungen noch gedeckt werden. Sollten jedoch die Kinderzahlen aufgrund nachfolgend aufgeführter, zahlenmäßig schwer schätzbarer Einflüsse ansteigen, sind die aktuell vorhandenen Kinderbetreuungseinrichtungen nicht mehr in der Lage den Bedarf zu decken.

Einflussfaktoren können insbesondere sein:

- Entwicklung der Geburtenjahrgänge

- Starke Tendenz zur Innenentwicklung (innerörtliche Nachverdichtung); die Gemeinde Ingersheim ist insbesondere bei Familien aufgrund der guten Betreuungsmöglichkeiten sehr gefragt

- Evtl. weitere Ausweisung von Baugebieten
- Veränderung durch Migration( Zuzüge aus osteuropäischen Ländern Rumänien, Bulgarien, Ungarn, usw., Anschlussunterbringung von Flüchtlingen)

Grundsätzlich könnte die Gemeinde Ingersheim bei steigenden Kinderzahlen ein Gebäude neu bauen bzw. flexibel einsetzbare Container erwerben und diese als Kinderbetreuungseinrichtung auf einem gemeindeeigenen Grundstück nutzen (z. B. Bolzplatz Großingersheim). Die Verwaltung rät hiervon jedoch ab, da neben den hohen Investitionskosten (Erwerb z. B, von Containern: rd. 500.000 € zzgl. Erschließung 100.000 €), anderweitig nutzbare Freiflächen der Gemeinde gebunden / belegt werden.

Aufgrund vorgenanntem und der Tatsache, dass die Kinderbetreuungseinrichtungen der Gemeinde Ingersheim ausgelastet sind schlägt die Verwaltung vor, sich im Gebäude „WohnenPLUS“ für die Errichtung von Bildungs- und Betreuungseinrichtungen zu beteiligen. Die endgültige Ausgestaltung der hierin zu schaffenden Betreuungseinrichtungen wird anhand des konkreten Bedarfs, rechtzeitig vor Fertigstellung der Baumaßnahme im Gemeinderat beraten und beschlossen werden (Beratung voraussichtlich Mitte / Ende 2017).

 

Beschluss:

Der Gemeinderat hat mehrheitlich beschlossen, die im Erdgeschoss des Gebäudes „WohnenPlus“ vorgesehenen Gemeinbedarfsflächen von der Evangelischen Heimstiftung für 20 Jahre zu einem Preis von 10,50 €/ m² anzumieten. Die Miete ist im Vergleich zum Neubau eines Gebäudes bzw. dem Erwerb von Containern zur Errichtung weiterer Bildungs- und Betreuungseinrichtungen nicht nur wirtschaftlicher, sondern die Gemeinde behält zudem die Flexibilität, nach Ablauf des Mietvertrages die Flächen je nach Bedarf weiter anmieten oder kündigen zu können.

Die Gemeinde Ingersheim rechnet für die Miete der Flächen für die Begegnungsstätte mit jährlichen Kosten von rd. 15.200 €. Zusätzlich werden jährlich Betriebskosten (rd. 10.000 € / Jahr) sowie Kosten für die erstmalige Ausstattung (rd. 4.000 € / Jahr) anfallen. Diese müssen jedoch separat betrachtet werden, da Kosten für Betrieb und Ausstattung sowohl bei Miete, als auch bei einem Erwerb anfallen. Den voraussichtlichen jährlichen Gesamtkosten für die Begegnungsstätte von rd. 29.200 € stehen Einnahmen aus Stiftungsgeldern und Erbpacht von rd. 17.000 € pro Jahr gegenüber.

Für die Flächen der Bildungs- und Betreuungseinrichtungen wird die Miete voraussichtlich 53.800 € pro Jahr betragen. Neben Kosten für den Betrieb (rd. 37.000 € / Jahr) und die erstmalige Ausstattung (rd. 5.300 € / Jahr), fallen hier zusätzlich Personalausgaben an. Diese betragen bei einer Vollbelegung der Einrichtung voraussichtlich 225.000 € pro Jahr. Hierfür gilt jedoch ebenso, dass diese Kosten bei Miete und beim Erwerb anfallen. Den jährlichen Gesamtkosten für die Bildungs- und Betreuungseinrichtungen (rd. 321.100 € / Jahr) stehen Einnahmen aus Gebühren (rd. 54.700 € / Jahr) und aus Zuweisungen vom Land (rd. 133.000 € / Jahr) gegenüber.

 

Vergabe von Bauarbeiten für die Baumaßnahme Fischerwörthhalle

Für die Sanierung der Fischerwörtthalle waren zwei weitere Gewerke zu vergeben.

Der Gemeinderat hat jeweils bei einer Enthaltung vergeben:

a)      Das Gewerk „Trockenbau“ zum geprüften Angebotspreis von 45.660,90 € an die Firma Soyez Stuckateur GmbH, Ilsfeld

b)      Das Gewerk „Schlosserarbeiten" zum geprüften Angebotspreis von 29.423,01 € an die Firma Obenland, Ingersheim

 

1. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verwaltungsgemeinschaft Biteigheim-Bissingen/Ingersheim/Tamm – 9. Änderung

Das Bebauungsplanverfahren „Haslacher Weg“ In Bietigheim-Bissingen macht eine Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich.

Der Gemeinderat folgt mehrheitlich der Beschlussempfehlung der Verwaltung die im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit vorgetragenen Anregungen zur 9. Änderung der 1. Fortschreibung des Flächennutzungsplan wie vorgeschlagen zu behandeln.

Die 9. Änderung der 1. Fortschreibung des Flächennutzungsplans einschließlich Erläuterungsberichts wird beschlossen.

Die Verwaltung der Stadt Bietigheim-Bissingen wird beauftragt, für den geänderten Flächennutzungsplan nach § 6 BauGB beim Regierungspräsidium Stuttgart die Genehmigung zu beantragen.

 

Vergabe von Kanalsanierungsmaßnahmen (Partliner / Inliner)

Die im Zuge der Eigenkontrollverordnung vorzunehmenden Kanalsanierungsmaßnahmen im Part- bzw. Inlinerverfahren im Jahr 2016 hat der Gemeinderat wie folgt vergeben:

a)      Die Einbringung von Partlinern zum geprüften Angebotspreis von 51.172,98 € an die Firma Diringer & Scheidel, Mannheim

b)      Die Einbringung von Inlinern zum geprüften Angebotspreis von 99.807,68 € an die Firma Diringer & Scheidel, Mannheim

 

Die nächste Gemeinderatssitzung findet am Dienstag, 28. Juni 2016 statt.

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