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Amtliche Bekanntmachungen | 29.07.2016 – 19.09.2016

Bebauungsplan der Innenentwicklung (§ 13a BauGB) und örtliche Bauvorschriften „Wilhelmstraße-Karlstraße-Bietigheimer Straße“

Bebauungsplan der Innenentwicklung (§ 13a BauGB) und örtliche Bauvorschriften

„Wilhelmstraße-Karlstraße-Bietigheimer Straße“

hier: Öffentliches Auslegungsverfahren zur Öffentlichkeitsbeteiligung

 

Der Ingersheimer Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 26.07.2016 folgende Beschlüsse gefasst:

 

1. Zum Bebauungsplan der Innenentwicklung „Wilhelmstraße-Karlstraße-Bietigheimer Straße“ werden als Entwurf beschlossen:

       1. Satzung über die planungsrechtliche Festsetzungen (§ 10 BauGB)

       2. Satzung über die örtlichen Bauvorschriften (§ 74 LBO)

       Bestandteil des Bebauungsplanentwurfs werden außerdem der

       zeichnerische Teil mit Textteil sowie die Begründung vom 08.07.2016.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Beteiligung der Behörden und die öffentliche Auslegung durchzuführen.

Der Bebauungsplanentwurf mit der Begründung, der schalltechnischen Untersuchung, der artenschutzrechtlichen Potenzialanalyse und der Immisionsprognose Geruch werden vom

 

08. August bis 19. September 2016

 

bei der Gemeindeverwaltung Ingersheim, Hindenburgplatz 10, 74379 Ingersheim, Freifläche vor dem WC im Erdgeschoss, Mo - Fr vormittags von 8.00 bis 12.00 Uhr und montagnachmittags von 15.00 bis 18.00 Uhr ausgelegt.

 

Während dieser Frist können beim Bürgermeisteramt Ingersheim Anregungen zum Verfahren schriftlich oder zur Niederschrift vorgetragen werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen müssen von der Gemeinde im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt werden.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass keine Umweltprüfung stattfindet (§ 13 Abs.3 BauGB).

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans der Innenentwicklung „Wilhelmstraße-Karlstraße-Bietigheimer Straße“ wird wie im abgedruckten Lageplan begrenzt:

 

Im Osten durch die Karlstraße (z.T. einschließlich).

Im Westen durch die Wilhelmstraße (z.T. einschließlich).

Im Süden durch die Bietigheimer Straße (z.T. einschließlich).

 

Ziele und Zwecke der Planung

 

Die besondere Bedeutung des Plangebietes ist gekennzeichnet durch kurze Wege zu den Versorgungs-, Dienstleistungs- und Gemeinbedarfseinrichtungen der Gemeinde. Sein südlicher Rand grenzt an die Bietigheimer Straße und prägt damit maßgeblich den westlichen Ortseingang sowie die Ortsdurchfahrt im Verlauf der Bietigheimer Straße.

 

Vor dem Hintergrund dieser Rahmenbedingungen sollen im Plangebiet die planungsrechtlichen Voraussetzungen für zukunftsweisende Wohnformen - unter anderem auch für ältere, pflegebedürftige Menschen - innerhalb eines attraktiven Wohnumfeldes geschaffen werden.

 

Des Weiteren erfordern Nutzungsänderungen im Zuge des Generationswechsels sowie geänderte Wohnstandards und in der Folge entsprechende Um-, Aus- und Neubaumaßnahmen die Steuerung solcher Veränderungsprozesse. Durch die Neuaufstellung eines Bebauungsplans soll somit eine geordnete städtebauliche Entwicklung und Ordnung im Hinblick auf künftige Umnutzungen und Neuplanungen sowie Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen gewährleistet werden.

 

Die Aufstellung des Bebauungsplans entspricht dem städtebaulichen Ziel der Gemeinde Ingersheim für eine Ortsentwicklung im Sinne einer geordneten Umnutzung und Nachverdichtung von bereits bebauten Flächen im Innerortsbereich. Die Inanspruchnahme von Flächen im Außenbereich kann dadurch reduziert werden. Gleichzeitig soll der Wohnraumnachfrage in Ingersheim Rechnung getragen werden.

 

Zur Erreichung dieser städtebaulichen Ziele ist die Aufstellung des Bebauungsplanes „Wilhelmstraße-Karlstraße-Bietigheimer Straße“ erforderlich.

 

 

Ingersheim, 27.07.2016

 

gez.

Volker Godel

Bürgermeister

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