Icon Navi

Amtliche Bekanntmachungen (Archiv)

Alle aktuellen Nachrichten rund um Ingersheim
> Öffentliche Bekanntmachung der Satzung über die Aufhebung der Sanierungssatzung für das Sanierungsgebiet „Ortskern“

Dieser Artikel befindet sich im Archiv!

Amtliche Bekanntmachungen | 02.12.2016 – 16.12.2016

Öffentliche Bekanntmachung der Satzung über die Aufhebung der Sanierungssatzung für das Sanierungsgebiet „Ortskern“

Aufgrund des § 162 des Baugesetzbuches (BauGB) und in Verbindung mit § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO), in der jeweils gültigen Fassung, hat der Gemeinderat der Gemeinde Ingersheim in seiner Sitzung am 29.11.2016 folgende Satzung beschlossen:

 

§ 1

 

Die Satzung der Gemeinde Ingersheim über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Ortskern “ beschlossen in der Gemeinderatssitzung am 08.06.1999 und öffentlich bekannt gemacht am 18.06.1999 sowie die Satzung über die Änderung des Sanierungsgebietes beschlossen in den Gemeinderatssitzungen am 23.04.2002, öffentlich bekannt gemacht am 26.04.2002, werden aufgehoben.

 

§ 2

 

Diese Satzung wird gemäß § 162 Absatz 2 BauGB mit ihrer öffentlichen Bekanntmachung rechtsverbindlich.

 

Bekanntmachungshinweise:

 

Mit der heutigen Bekanntmachung wird die obige Satzung rechtsverbindlich.

 

Eine etwaige Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie etwaige Mängel der Abwägung beim Zustandekommen dieser Satzung sind nach § 215 Abs. 1 BauGB unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Aufhebungssatzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.

 

Eine etwaige Verletzung der Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung von Baden-Württemberg (GemO) oder von aufgrund der GemO erlassenen Verfahrensvorschriften beim Zustandekommen dieser Aufhebungssatzung wird nach § 4 GemO in dem dort bezeichneten Umfang unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung der Aufhebungssatzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist.

 

Dies gilt nicht, wenn

 

- die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung verletzt worden sind oder

- der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 GemO wegen Gesetzeswidrigkeit widersprochen hat oder

- vor Ablauf der Jahresfrist die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder

- die Verletzung der Verfahrens- und Formvorschriften gegenüber der Gemeinde Ingersheim unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.

 

Die o.g. Satzung kann im Rathaus der Gemeinde Ingersheim, Hindenburgplatz 10, Zimmer 10 während den bei der Gemeinde üblichen Dienstzeiten von jedermann eingesehen werden.

 

Ingersheim, 02. Dezember 2016

 

gez. Volker Godel

Bürgermeister

 

Icon SucheIcon TranslateIcon Leichte SpracheIcon Kontakt