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Amtliche Bekanntmachungen (Archiv)

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Amtliche Bekanntmachungen | 24.02.2017 – 02.03.2017

Öffentliche Bekanntmachung

Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht  nach § 25 BauGB für das geplante Wohngebiet mit Gemeinbedarfsflächen „In den Beeten II“

 

Aufgrund von § 25 Abs. 1 Ziffer 2 des Baugesetzbuchs (BauGB) und § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in den jeweils gültigen Fassungen hat der Gemeinderat am 21.02.2017 folgende Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht beschlossen:

 

§ 1 Vorkaufsrecht

 

Zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung, und zur Sicherung der Flächenbeschaffung für die vorgesehenen Gemeinbedarfsflächen, steht der Gemeinde Ingersheim in dem in § 2 genannten Bereich ein besonderes Vorkaufsrecht gem. § 25 Abs. 1 Ziff. 2 Baugesetzbuch (BauGB) an den Grundstücken zu.

 

§ 2 Geltungsbereich

 

Das Vorkaufsrecht erstreckt sich auf die angegebenen Grundstücke:

 

Flst. Nr. 3832, 3833, 3834, 3835, 3836, 3837, 3900, 3901, 3902/1, 3902/2, 3903, 3904, 3905, 3906, 3907, 3733, 3735, 3736, 3737, 3739, 3740, 3741, 3742, 3743, 3744, 3745, 3731, 3732, 3730, 3729, 3728/1, 3727, 3726/2 sowie Teile der Flurstücke 3606, 3230 (Besigheimer Straße), 3755, 3752, 3751, 3750, 3749, 3748, 3747, 3746, 3771, 3831 auf Gemarkung Großingersheim.

 

Der räumliche Geltungsbereich ergibt sich aus dem Abgrenzungsplan der Büros KMB, Ludwigsburg vom 16.01.2017, der als Anlage Teil dieser Satzung ist.

 

§ 3 Rechtswirkung

 

Die Rechtswirkung des Vorkaufsrechtes ergeben sich aus § 28 Baugesetzbuch.

 

§ 4 Inkrafttreten

 

Die Satzung über das Vorkaufsrecht tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

 

 

Ingersheim, 21.02.2017

gez. Volker Godel

Bürgermeister

 

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