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Fundsachen | 24.03.2017 – 03.04.2017

Fundsachenversteigerung am 03. April 2017

Machen Sie Ihre Eigentumsrechte geltend!

 

Am Montag, 03. April 2017, um 17.00 Uhr findet eine Fundsachenversteigerung statt. Die gefundenen Fahrräder werden im Eingangsbereich des Rathauses versteigert, die kleineren Dinge im Foyer des neuen Rathauses.

 

 Eine Liste kann ab sofort im Rathaus bei Frau Stein und Frau Spagnol im Bürgerbüro eingesehen werden.

 

Sollten für diese Fundgegenstände noch Eigentumsansprüche gegenüber dem Fundamt bestehen, so bitten wir Sie, diese bis spätestens Freitag, 31 März 2017 im Rathaus, Bürgerbüro, bei Frau Stein oder Frau Spagnol geltend zu machen.

 

Versteigerung von Fundsachen

Machen Sie Ihre Eigentumsrechte geltend!

 

Zahlreiche Gegenstände haben sich angesammelt. Neben diversen Kleinteilen bilden Fahrräder einen Teil der Fundsachen. Die Sachen, bei denen die 6-monatige Aufbewahrungsfrist abgelaufen ist, wollen wir baldmöglichst los werden, um Platz für die neuen Funde zu schaffen.

 

Eine öffentliche Versteigerung ist unter folgenden Vorraussetzungen möglich:

 

●     Öffentliche Fundsachen – das sind Fundsachen, die in den Geschäftsräumen einer Behörde gefunden wurden, dürfen versteigert werden, nachdem die Empfangsberechtigten in einer öffentlichen Bekanntmachung des Fundes zur Anmeldung ihrer Rechte unter Bestimmung einer Frist aufgefordert worden sind und die Frist verstrichen ist.

 

●     Unanbringliche Fundsachen – das sind Fundgegenstände, bei denen die Fundbehörde den Finder nicht auffordern kann, sein Eigentumsrecht auszuüben, weil er oder sein Aufenthalt unbekannt ist – dürfen nach dem Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist von sechs Monaten versteigert werden.

 

●     Sonstige Funde – dürfen versteigert werden, sobald der Fundgegenstand in das Eigentum der Gemeinde übergegangen ist, weil

 

-   der Finder bei der Fundanzeige gegenüber dem Fundamt auf sein Eigentumserwerbsrecht verzichtet hat oder

 

-   der Finder der Aufforderung des Fundamtes nicht nachkommt, innerhalb einer bestimmten Frist den Fundgegenstand abzuholen.

 

Die Fundgegenstände sind aus einer Liste der Gemeinde Ingersheim im Rathaus, Fundbüro, (Bürgerbüro, Frau Stein, Frau Sagnol), zu erfahren. Sollten für diese Fundgegenstände noch Eigentumsansprüche gegenüber dem Fundamt bestehen, so bitten wir Sie, diese bis spätestens Freitag, 31.03.2017 im Rathaus, Bürgerbüro, bei Frau Stein oder Frau Spagnol geltend zu machen.

 

Nach Ablauf dieser Frist werden die bis dahin noch nicht abgeholten Fundgegenstände öffentlich versteigert. Der Zeitpunkt der Versteigerung ist der 03.April 2017 um 17 Uhr.

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