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Amtliche Bekanntmachungen | 14.08.2017 – 24.09.2017
Im Briefwahlbezirk der Gemeinde Ingersheim sind für wahlstatistische Auszählungen ausschließlich Stimmzettel zu verwenden, auf denen Geschlecht und Geburtsjahr (in 6 Gruppen) vermerkt sind. Das Verfahren ist in dem Gesetz über die allgemeine und die repräsentative Wahlstatistik bei der Wahl zum Deutschen Bundestag und bei der Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland (Wahlstatistikgesetz – WStatG) vom 21. Mai 1999 (BGBl. I S. 1023), das durch Artikel 1a des Gesetzes vom 27. April 2013 (BGBl. I S. 962) geändert worden ist, geregelt und zugelassen.
Beim Verwenden dieser Stimmzettel bleibt das Wahlgeheimnis gewahrt.