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Ingersheim informiert (Archiv)

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Ingersheim informiert | 15.09.2017 – 21.09.2017

Straßenlaternen und Wege von Hecken befreien

Sträucher und Bäume wachsen im Herbst sehr schnell. Da einzelne private Anpflanzungen/Hecken zum Teil sehr nahe an den Grenzen zu den öffentlichen Verkehrsflächen angelegt wurden, ragen sie teilweise in den öffentlichen Verkehrsraum hinein und können insbesondere für Fußgänger und Radfahrer aber auch für Fahrzeugführer zu Behinderungen führen.

 

Nach § 28 Abs. 2 Straßengesetz für Baden-Württemberg ist es nicht zulässig, dass Anpflanzungen in die öffentliche Verkehrsfläche ragen, wenn dadurch die Sicherheit des Straßenverkehrs beeinträchtigt werden kann.

 

Um derartige Beeinträchtigungen zu vermeiden, muss bei öffentlichen Verkehrsflächen der Luftraum über den Fahrbahnen mindestens bis 4,50 m, über Geh- und Radwegen bis mind. 2,50 m Höhe von überhängenden Ästen und Zweigen freigehalten werden. Der Bewuchs ist entlang der Geh- und Radwege bis zur Geh- bzw. Radweghinterkante zurückzuschneiden.

 

Wir bitten Sie deshalb, als, Grundstückseigentümer die Bepflanzungen ordnungsgemäß zurückzuschneiden.

 

Bitte beachten Sie, dass Sie den Häckselplatz in Besigheim benutzen können, um Heckenschnitt entsorgen zu können.

 

Ihr Ordnungsamt der Gemeinde Ingersheim

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