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Wissenswertes | 08.12.2017 – 14.12.2017

Erfolgreiches Projekt „SeniorenJahresTicket für Führerscheinrück-gabe“ im Landkreis Ludwigsburg um drei Jahre verlängert

LUDWIGSBURG. Das erfolgreiche Projekt „SeniorenJahresTicket für Führerscheinrückgabe“ im Landkreis Ludwigsburg wird um drei Jahre verlängert. Das hat der Kreistagsausschuss für Umwelt und Technik kürzlich beschlossen. Das bisherige Verfahren wird optimiert.

 

Das Pilotprojekt „SeniorenJahresTicket für Führerscheinrückgabe im Landkreis Ludwigsburg“ startete im Oktober 2015: Ältere Menschen, die freiwillig dauerhaft auf ihre Fahrerlaubnis verzichteten, erhielten ein für ein Jahr ein kostenloses VVS-Ticket für das gesamte Netz des Tarifverbunds. Das Projekt war bis Ende 2017 befristet. Mehr als 1.500 Senioren werden das Angebot bis Ende des Jahres in Anspruch genommen haben. Etwa die Hälfte der neu gewonnenen Kunden bleibt den öffentlichen Verkehrsmitteln als Abonnent treu. Die Aktion brachte also dem VVS Neukunden.

 

Aufgrund des großen Erfolgs hat der Kreistagsausschuss für Umwelt und Technik am 9. Oktober einstimmig beschlossen, die Aktion für weitere drei Jahre fortzuführen – dies auch vor dem Hintergrund, dass sich die Kosten des Landkreises künftig verringern: Bislang kam der Landkreis für die Hälfte der Kosten auf, der VVS trug die andere Hälfte. Künftig erhöht der VVS seinen Anteil an den Kosten auf 75 Prozent.

Teilnehmen können weiterhin Personen, die im Landkreis Ludwigsburg wohnen, 65 Jahre alt sind (oder ab 60 Jahren mit Ruhegehaltsnachweis).

Das bisherige Verfahren wird von Januar 2018 an geändert: Senioren, die auf ihre Fahrerlaubnis verzichten, müssen zur Abholung des Tickets nicht mehr persönlich im Landratsamt erscheinen, sondern erhalten – wie alle Abo-Kunden im VVS – die Fahrkarte vom Abo-Center im Scheckkartenformat direkt nach Hause gesandt.

Interessierte können sich unter der Telefonnummer 07141 144-42340 an das Landratsamt Ludwigsburg wenden, oder eine Mail an personenbefoerderung@landkreis-ludwigsburg.de senden, um Informationen und einen Bestellschein anzufordern.

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