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Informationen aus dem Bürgerbüro (Archiv)

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Informationen aus dem Bürgerbüro | 02.02.2018 – 08.02.2018

Landesfamilienpass 2018

Die Landesregierung Baden-Württemberg hat zum Programm zur Förderung der Familie 1979 den Landesfamilienpass eingeführt. Er gilt für folgenden begünstigten Personenkreis:

 

- Familien mit mindestens 3 kindergeldberechtigten Kindern, die mit ihren Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben.

- Familien mit nur einem Elternteil, die mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind in häuslicher Gemeinschaft leben.

- Familien mit einem kindergeldberechtigten, schwerbehinderten Kind mit mindestens 50 v. H. Erwerbsminderung, die in häuslicher Gemeinschaft leben.

- Familien, die SGB II bzw. kinderzuschlagsberechtigt sind, die mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind in häuslicher Gemeinschaft leben.

- Familien die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten und mit mindestens einem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben.

 

Der berechtigte Personenkreis kann mit der Gutscheinkarte 2018 und unter Vorlage des Landesfamilienpasses insgesamt 20 Mal im Jahr 2018 die Staatlichen Schlösser und Gärten und die Staatlichen Museen des Landes Baden-Württemberg kostenfrei bzw. zu einem ermäßigten Eintritt besuchen. Bei jedem Besuch ist der entsprechende Gutschein einzulösen. Ebenso gibt es einige Gutscheine für einen ermäßigten Eintritt für nicht staatliche Einrichtungen.

 

Die speziell bezeichneten Gutscheine sind zum einmaligen kostenfreien Eintritt berechtigt. Die anderen Schlösser, Gärten und Museen ohne eigenen Gutschein können mit sechs Gutscheinen „Sonstiges Objekt“ – auch mehrfach im Jahr – kostenfrei besucht werden.

 

Auf der Homepage des Ministeriums für Soziales und Integration (www.sozialministerium-bw.de) sind unter „Soziales“ > “Familie“> “Leistungen“ > „Landesfamilienpass“ eine Liste aller staatlichen Schlösser, Gärten und Museen in Baden-Württemberg, sowie eine Liste aller nicht staatlichen Einrichtungen, die einen kostenfreien bzw. ermäßigten Eintritt gewähren, eingestellt.

 

Anträge sind beim Bürgermeisteramt, Bürgerbüro, erhältlich. Die bisher ausgestellten Landesfamilienpässe behalten weiterhin ihre Gültigkeit.

Für den berechtigten Personenkreis halten wir beim Bürgerbüro das Gutscheinheft 2018 zur Abholung bereit.

Weitere Auskünfte erteilt bei Bedarf das Bürgerbüro,  Tel 9745-22 oder 9745-29.

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