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Widerspruch gegen „Google Street View“ möglich


Das Unternehmen Google lässt derzeit in Deutschland mit Kamerafahrzeugen Bilder für sein Angebot „Street View“ aufnehmen. Mit Fotografien von Straßen und Gebäuden sollen die bisher veröffentlichten Karten und Satellitenfotos im Angebot „Google Maps“ ergänzt werden. Speziell ausgerüstete Autos fahren öffentliche Straßen ab und machen Digitalfotos aus verschiedenen Perspektiven aus einer maximalen Höhe von 2,50 m. Die Bilder werden gespeichert und in die USA übertragen. Nach einer Bearbeitung sollen die Einzelaufnahmen technisch so verknüpft werden, dass bei der Darstellung im Internet ein möglichst lückenloses Bild einer Straße entsteht. Nach einer Liste der Landkreise und kreisfreien Städte, die Google veröffentlicht, soll auch der Landkreis Ludwigsburg befahren werden.

Bei diesen Fahrten können Personen und Fahrzeuge ins Visier der Kamera geraten. Anhand der Bilder kann häufig festgestellt werden, wo sich jemand aufgehalten hat oder ein Auto unterwegs war. Die abgebildeten Gebäudeansichten können ohne größeren Aufwand den Eigentümern zugeordnet werden. Dabei sind möglicherweise auch Rückschlüsse auf seine persönlichen Verhältnisse möglich. Die Privatsphäre der Betroffenen kann damit beeinträchtigt werden.

Google will die Gesichter von Personen und Kennzeichen von Fahrzeugen nach eigenen Angaben unkenntlich machen. Ob dies in jedem Fall zu einer wirksamen Anonymisierung führt, ist zumindest fraglich. Denn es kann nicht ausgeschlossen werden, dass eine Person oder ein Fahrzeug auf Grund besonderer einmaliger Merkmale trotz Verschleierung des Gesichts oder des Kennzeichens erkennbar bleibt.

Die Kommunen haben Stand heute selbst keine rechtliche Handhabe gegen die Aufnahmen. Das geltende Recht bietet keine Grundlage für ein solches Verbot. Allerdings hat jeder Einzelne das Recht, die Möglichkeit der Veröffentlichung von Aufnahmen der eigenen Person, von Kraftfahrzeugen und insbesondere von selbstgenutzten und -bewohnten Gebäuden oder Grundstücken zu widersprechen.

Widersprüche können per mail an
streetview-deutschland@google.com 

gerichtet werden oder postalisch an

Google Germany GmbH
Betr. Street-View
ABC-Straße 19
20354 Hamburg

Das ensprechende Formular steht Ihnen hier zum Download.
Weitere Informationen finden sie auf der Homepage des Innenministerium Baden-Württemberg (http://www.innenministerium.baden-wuerttemberg.de/de/Datenschutz_bei_Google_Street_View/228352.html

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