Kontakt/Beratung
Eine unverbindliche und für Sie kostenfreie Beratung erhalten Sie von der Gemeinde:
Hindenburgplatz 10
74379 Ingersheim
Telefon (07142) 974514
Telefax (07142) 974545
und dem Sanierungsbetreuer: Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH
Hans Eisele hans.eisele@wuestenrot.de
Hohenzollernstraße 12-14
71630 Ludwigsburg
Telefon (07141) 149-301 bzw. 332
Telefax (07141) 149-160
Eine Gestaltungsberatung erhalten Sie vom
Gestaltungsberater Alexander Speidel
Planungsbüro PES
info@Planungsbuero-PES.de
Rosenbergstraße 53
70176 Stuttgart
Telefon (0711) 6368011
Telefax (0711) 6368014
Was ist Sanierung?
Sanierung bedeutet "heilen, retten und wieder leistungsfähig machen".
Wenn in einem bestimmten Bereich saniert werden soll, so geht es im Wesentlichen um die Beseitigung städtebaulicher Missstände und um die Verbesserung der Funktion dieses Gebietes. Städtebauliche Missstände und Mängel können beispielsweise durch den Straßenverkehr, unzureichende Erschließung oder schlechte Bausubstanz begründet werden.
Welche Maßnahmen werden gefördert?
Im Sanierungsgebiet können, sofern ausreichend Fördermittel vorhanden sind, entsprechend den Städtbauförderrichtlinien und den vom Gemeinderat vorläufig beschlossenen Sanierungszielen auf Grundstücken privater Eigentümer u.a.
- der Umbau, die Modernisierung und Instandsetzung von Gebäuden und
- der Abbruch von Gebäuden gefördert werden
Wie erhalten Sie eine Förderung für Ihr Vorhaben im Sanierungsgebiet?
- Vorgespräch mit dem Sanierungsbetreuer der Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH (Kontaktdaten siehe oben), ob die beabsichtigte Maßnahme den Sanierungszielen entspricht und welche Fördermöglichkeiten gegeben sind.
- Fachmännische Kostenschätzung für die Modernisierungs- bzw. Abbruchmaßnahmen z.B. durch Vorlage von min. 3 Kostenangeboten je Gewerk von Fachhandwerkern. Bei umfassenden Maßnahmen - Einschaltung eines Architekten, der ein Modernisierungsgutachten erstellt.
- Besprechung des Sanierungskonzepts mit der Gemeindeverwaltung und dem Sanierungsbetreuer.
- ggf. Entscheidung der kommunalen Gremien zum Vorhaben
- Abschluss eines Vertrages zwischen der Gemeinde und dem Eigentümer
- Durchführung der Baumaßnahmen
- Auszahlung der Fördermittel entsprechend den vertraglichen Regelungen (z.B. Ratenzahlung nach Baufortschritt der Maßnahme).
Förderhöhe im Überblick
Gefördert werden gemäß den Städtebau Förderrichtlinien (StBauFR) des Landes Baden-Württemberg u.a.:
- Umbau/ Mordernisierung/ Instandsetzung bis zu ma. 35% der anfallenden berücksichtigungsfähigen Kosten.
- Ordnungsmaßnahmen (z.B. Abbrucharbeiten) bis zu 100% de entstehenden Abbrucharbeiten.
Generell ist die Förderhöhe jedoch von Art und Umfang der durchgeführten Maßnahmen, von der Verfügbarkeit der Landesfördermittel und den finanziellen Möglichkeiten der Kommune abhängig.
Die Fördermittel werden i.d.R. als nicht rückzahlbare Zuschüsse ausgegeben. Der Zuschuss wird meist in Raten entsprechend dem Bauablauf ausgezahlt.
Ein Anspruch auf Gewährung von Fördermitteln besteht jedoch nicht. Jeder Einzelfall ist vor Beginn mit der Gemeinde abzustimmen und vertraglich festzuhalten.
Sanierungsgebiet "Ortskern I"


