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Landratsamt Ludwigsburg (Archiv)

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Landratsamt Ludwigsburg | 13.08.2019 – 31.12.2019

Fahrdienst für behinderte Menschen

Mobil trotz Beeinträchtigung

 

Individueller Fahrdienst für behinderte Menschen im Landkreis Ludwigsburg

 

Der Landkreis Ludwigsburg bietet in Kooperation mit der Johanniter Unfall Hilfe und dem Malteser Hilfsdienst einen kostenlosen Fahrdienst für behinderte Menschen an.

 

Wer kann den individuellen Fahrdienst in Anspruch nehmen?

 

Zur Teilnahme berechtigt sind schwerstbehinderte Menschen mit Wohnsitz im Landkreis Ludwigsburg die nicht in einem Heim wohnen, einen Schwerbehindertenausweis mit dem Aufdruck

 

- aG (außergewöhnlich Gehbehinderter)

- H (hilflos)

- BL (blind)

 

haben, kein eigenes Fahrzeug besitzen und aufgrund der Behinderung nicht in der Lage sind den öffentlichen Nahverkehr zu nutzen. Die Anspruchsberechtigung wird anhand eines Fragebogens, der vor der ersten Fahrt ausgefüllt werden muss, geprüft.

 

Für welche Vorhaben kann der Fahrdienst genutzt werden?

 

Der Fahrdienst soll behinderten Menschen die Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft ermöglichen. Er kann insbesondere zur Teilnahme an kulturellen, kirchlichen, politischen und anderen Veranstaltungen, für Fahrten zur Freizeitgestaltung, Besuch von Vereinen, Sportveranstaltungen, Behördenbesuche und für allgemeine Besuchsfahrten in Anspruch genommen werden. Die Fahrten werden täglich (Mo-Sa 09.00 Uhr bis 22.00 Uhr, Sonn- und Feiertags 10.00 Uhr bis 22.00 Uhr) angeboten. In Ausnahmefällen können Fahrtwünsche nach rechtzeitiger Anmeldung auch außerhalb dieser Zeiten, jedoch längstens bis 24 Uhr, durchgeführt werden.

 

Der Fahrdienst kann für Fahrten innerhalb des Landkreises Ludwigsburg und für Fahrten in die Stadt Stuttgart in Anspruch genommen werden.

 

Wie kann der Fahrdienst geordert werden?

 

Fahrtanfragen werden von der Johanniter-Unfall-Hilfe (Leitstelle) von Montag bis Freitag in der Zeit von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr unter folgender Telefonnummer angenommen:

 

0711/136 789 45

 

Die Fahrtwünsche können frühestens zwei Wochen vor dem gewünschten Termin, sollten jedoch mindestens zwei Tage vor der geplanten Fahrt, angemeldet werden. Fahrtwünsche für das Wochenende müssen bis spätestens Freitag vor der geplanten Fahrt angemeldet werden. Die Fahrten werden je nach Kapazität durchgeführt. Ein Rechtsanspruch auf die Durchführung einer Fahrt besteht nicht, ebenso besteht kein Anspruch auf Beförderung zu einer bestimmten Zeit.

 

 

Weitere Informationen rund um den Fahrdienst, sowie Fragebogen, Richtlinien, Transporterklärung finden Sie im Internet unter http://www.behindertenfahrdienst-lb.de

 

Ansprechpartner:

Johanniter Unfallhilfe e.V.

Regionalverband Stuttgart

Dienststelle Stuttgart

Stammheimer Str. 6

70435 Stuttgart

Tel. 0711/136 789 45

 

Landratsamt Ludwigsburg

Fachbereich Verkehr

Hindenburgstr. 40

71638 Ludwigsburg

Tel. 07141/144-42306

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