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Die AVL informiert (Archiv)

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Die AVL informiert | 24.02.2020 – 09.03.2020

Illegales Müll-Abladen kann teuer werden!

Das illegale Abladen von Müll auf Häckselplätzen ist kein Kavaliersdelikt und kann sogar richtig teuer werden. Die Häckselplätze sind nur für Baum- und Heckenschnitt von privaten Anlieferern aus dem Landkreis Ludwigsburg gedacht. Auf den Häckselplätzen werden Grünabfälle wie Reisig, Baumschnitt und Gehölzschnitt angenommen. Auf Häckselplätzen mit Grascontainern auch Gras und krautige Abfälle. Müll und gewerbliche Schnittreste haben auf Häckselplätzen nichts zu suchen. Meldungen von Häckselplatz-Scouts, den Kommunen und aufmerksamen Bürgern haben dazu geführt, dass die Verursacher mit zum Teil empfindlichen Ordnungswidrigkeitsverfahren und Bußgeld belegt werden, teilt die Abfallverwertungsgesellschaft des Landkreises Ludwigsburg (AVL) mit. Zudem müssen Abfälle, die von der Anlieferung ausgeschlossen sind, unverzüglich und auf eigene Kosten des Verursachers wieder entfernt werden. Dazu zählen zum Beispiel Steine, Glas, Metall, Kunststoffreste, Müll- und Plastiktüten, Tierstreu, Aschen (Brandgefahr!), Erde und Bauschutt, Altholz wie Möbel- und Bauholz, Weinbergstickel, Wurzelstöcke, Biogut, Friedhofsabfälle und Floristenabfälle. Baum- und Heckenschnitt von Gewerbebetrieben darf nur mit Vollmacht eines privaten Auftraggebers abgeliefert werden.

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