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Die AVL informiert (Archiv)

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Die AVL informiert | 24.03.2020 – 07.04.2020

Taschentücher in die schwarze Tonne

Aus aktuellem Anlass gibt die Abfallverwertungsgesellschaft
des Landkreises Ludwigsburg (AVL) Entsorgungshinweise für Hygieneabfälle von Personen, die in Zeiten des Coronavirus krankheitsbedingt zu Hause beziehungsweise in häuslicher Quarantäne sind.

Alle Hygieneabfälle von Erkrankten müssen in der schwarzen Restmülltonne entsorgt werden. Um sicherzugehen, dass keine Infektionsgefahr besteht, dürfen die Abfälle nicht lose in die Restmülltonnen eingeworfen werden, sondern nur in einer fest zugeknoteten Plastiktüte. Der Deckel der Tonne muss geschlossen sein, um eine Verunreinigung der Straße zu vermeiden.
Restmüll wird verbrannt. Viren und andere Krankheitserreger werden sicher abgetötet. Deshalb besteht kein weiteres Infektionsrisiko.

Benutzte Taschentücher und sonstige Hygienepapiere von erkrankten Menschen dürfen nicht in die Biotonne gegeben werden. Für Gesunde gilt weiterhin: Hygienepapier wie Papierküchentücher, Papiertaschentücher, Papierservietten dürfen in die Biotonne. Übrigens: Hygienepapiere gehören niemals in die Grüne Tonne FLACH.

Einrichtungen des Gesundheitsdienstes finden eine Liste mit gewerblichen Medizinalentsorgern unter: www.avl-lb.de/gewerbe/service/private-dienstleister/.

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