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Ingersheim informiert (Archiv)

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Ingersheim informiert | 03.04.2020 – 16.04.2020

Hundeausführen im Außenbereich

Die Gemeindeverwaltung Ingersheim möchte Sie, insbesondere in der derzeitigen Setz- und Brutzeit, der zahlreichen Vogelarten Aufmerksam machen,

dass Sie ihren Hund an der Leine zu führen haben. Wir bitten um gegenseitige Rücksichtnahme für alle Tierarten.

 

Zudem möchten wir Sie ausdrücklich auf den § 3 Absatz 1 der Corona-Verordnung der Landesregierung hinweisen:

Wonach der Aufenthalt im öffentlichen Raum nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Haushalts gestattet ist.
Zu anderen Personen ist im öffentlichen Raum, wo immer möglich, ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. 

 

Daher ist das Gassi gehen in Gruppen von mehr als zwei Personen, die nicht einem Haushalt angehören, untersagt.
Solange Sie in keinem Verdacht stehen infiziert zu sein, ist das Gassi gehen grundsätzlich erlaubt, sollten Sie jedoch unter einer angeordneten häuslichen Quarantäne stehen,ist das Hundeausführen strengstens untersagt.

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