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Ingersheim informiert (Archiv)

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Ingersheim informiert | 22.05.2020 – 05.06.2020

Härtebereiche für Trinkwasser

Der Deutsche Bundestag hat am 1. Februar 2007 die Neufassung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeit von Wasch- und Reinigungsmitteln (Wasch- und Reinigungsmittelgesetz – WRMG) beschlossen. Die Neufassung ist am 5. Mai 2007 in Kraft getreten. Nach § 9 des Gesetzes sind die Wasserversorgungsunternehmen verpflichtet, den Verbrauchern die Härtebereiche des Trinkwassers anzugeben:

 

Härtebereich weich:   entspricht 8,4 °dH

Härtebereich mittel:    entspricht 8,4 bis 14 °dH

Härtebereich hart:       entspricht mehr als 14 °dH

 

Das Trinkwasser der Gemeinde Ingersheim ist mit 9 – 10 °dH dem Härtebereich mittel zuzuordnen.

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