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Landratsamt Ludwigsburg | 08.06.2020 – 22.06.2020

Pandemie und Kfz-Zulassung: Kreisverwaltung arbeitet intensiv an Verbesserung der Situation

 Auch die Kfz-Zulassung des Landratsamts leidet unter der CoronaKrise. Das spüren sowohl die Mitarbeitenden der Zulassungsstelle als auch ihre Kunden. Die Schwierigkeiten haben mehrere Ursachen. Die Kreisverwaltung arbeitet intensiv an einer Verbesserung der Situation.  
 
Für die Bearbeitung der Zulassungen stehen im Kreishaus 46 Stellen zur Verfügung. Aktuell sind sechs Stellen unbesetzt, die Personalsuche läuft. Hinzu kommt ein hoher Krankenstand. In der Summe kam es dadurch zu einem erheblichen Personalausfall. Problematisch ist auch, dass manche Kunden Termine vereinbaren und dann nicht zum Termin erscheinen. Festzustellen ist auch, dass teilweise Termine vereinbart werden und gleichzeitig die Zulassung an einen Zulassungsdienst übergeben wird. In beiden Fällen werden Termine unnötig blockiert und stehen anderen Kunden nicht zur Verfügung.  
 
Aufgrund der aktuellen Probleme mit der zentralen Online-Terminvergabe durch die ITEOS GmbH wird der Landkreis die Terminvergabe auf ein anderes System umstellen. Die vorbereitenden Arbeiten stehen kurz vor dem Abschluss, die Landkreisverwaltung rechnet damit, dass die Software für die neue Online-Terminvergabe bis in zwei Wochen einsatzbereit ist. Dann soll auf einen Blick ersichtlich  sein, welche Termine noch frei sind. Parallel wird die Öffnung von Außenstellen vorbereitet. Dies wird umgesetzt, sobald es die Personalkapazitäten erlauben. Auch bei den Außenstellen wird ein Besuch nur mit einem vorab vereinbarten Termin möglich sein.
 
Aktuell findet keine unmittelbare Bearbeitung der Zulassungsanträge statt, sondern die Kunden geben ihre Unterlagen ab und können entscheiden, ob sie die Unterlagen wieder abholen oder sich per Post und ohne Mehrkosten zusenden lassen. Für die Abgabe der Anträge wurden gesonderte Schalter eingerichtet, die Abholung erfolgt außerhalb der Räume der Zulassungsstelle an zwei Ausgabecontainern.
 
Gewerbliche Kunden (Autohäuser und Zulassungsdienste) können jeden Vormittag von 07:30 bis 12:00 Uhr Zulassungsanträge abgeben. Sobald die Anträge fertig bearbeitet sind, erhalten die Kunden eine Mitteilung und können die fertigen Unterlagen abholen. In der Regel kann eine Bearbeitungszeit von einem Werktag, maximal zwei Werktagen eingehalten werden.
 
Privatkunden können online einen Termin für die Abgabe der Zulassungsanträge vereinbaren. Die Terminvergabe ist längstens zwei Wochen im Voraus möglich. Die Räume der Zulassungsstelle dürfen nur zu dem vereinbarten Termin betreten werden, der Zugang wird über einen Sicherheitsdienst geregelt.
 
Die Kunden geben an eigens dafür eingerichteten Schaltern ihre Anträge ab, die die Mitarbeitenden sofort auf Vollständigkeit prüfen. Die Kunden müssen durch dieses Verfahren eine nur sehr kurze Aufenthaltszeit einplanen. Bei der Abgabe kann der Kunde festlegen, ob er die fertigen Zulassungsunterlagen wieder abholt oder ohne zusätzliche Kosten per Post zugestellt bekommt. Sobald die Anträge fertig bearbeitet sind, erhalten die Kunden eine Mitteilung und können die fertigen Unterlagen abholen beziehungsweise werden die Unterlagen dem Kunden auf dem Postweg zugeschickt. Auch hier kann in der Regel eine Bearbeitungszeit von einem Werktag, maximal zwei Werktagen eingehalten werden.
 
Während der gesamten Pandemie gab es keine komplette Schließung der Kfz-Zulassung, nur die Außenstellen wurden geschlossen. Bis 10. April hat das Personal im Schichtbetrieb gearbeitet, ab 14. April war das komplette Personal im Einsatz.  
 
Aktuell werden pro Tag rund 350 Termine für Privatkunden vergeben, zusätzlich werden jeden Tag rund 300 Zulassungsanträge der gewerblichen Kunden bearbeitet. Neben den eigentlichen Zulassungen muss auch die Postbearbeitung sichergestellt werden. Dabei geht es um Versicherungsanzeigen, Halteranfragen und Ähnliches. Insgesamt werden pro Tag bis zu 1.100 Vorgänge bearbeitet.
 
Die Kfz-Zulassung verzeichnet pro Jahr rund 230.000 Vorgänge. Hinzu kommen jährlich noch rund 3000 Vollstreckungsmaßnahmen. Darunter versteht man die Stilllegung von Fahrzeugen wegen fehlender Versicherung, nicht bezahlter Steuern oder technischer Mängel.
 

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