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Ingersheim informiert (Archiv)

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Ingersheim informiert | 25.06.2020 – 08.07.2020

Grundsteuer-Jahreszahler: Fällig zum 01.07.2020

Der zu entrichtende Betrag ist aus dem zuletzt zugestellten Grundsteuerbescheid ersichtlich. Bitte überweisen Sie Ihre Steuerschuld pünktlich. Sie ersparen sich Mahnungen mit Mahngebühren und Säumniszuschlägen. Geben Sie bei Ihren Steuerzahlungen bitte immer das Buchungszeichen an, denn nur so ist es gewährleistet, dass Ihre Zahlung richtig verbucht werden kann. Bei allen Jahreszahlern, die sich am Lastschrift-Einzugsverfahren beteiligen, veranlasst die Gemeindekasse die Abbuchung des Steuerbetrags zum Fälligkeitstermin 01.07.2020 vom angegebenen Konto.

 

Ihr Steueramt

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