Icon Navi

Amtliche Bekanntmachungen (Archiv)

Alle aktuellen Nachrichten rund um Ingersheim
> Fälligkeiten von Grundsteuer, Gewerbesteuer, Hundesteuer und Krankenpflege-Jahresbeitrag

Dieser Artikel befindet sich im Archiv!

Amtliche Bekanntmachungen | 05.02.2021 – 19.02.2021

Fälligkeiten von Grundsteuer, Gewerbesteuer, Hundesteuer und Krankenpflege-Jahresbeitrag

Am 15.02.2021 werden fällig:            Gewerbesteuer, Grundsteuer, Hundesteuer

                                                                 und Krankenpflege-Jahresbeitrag

 

 

Der zu entrichtende Betrag ist bei der Hundesteuer und der Krankenpflege dem Jahresbescheid 2021 zu entnehmen.

 

 

Bei der Grundsteuer ist der Betrag aus dem letzten Jahresbescheid, der so lange Gültigkeit hat bis eine Änderung eintritt, zu ersehen.

Es werden keine jährlichen Bescheide mehr zugestellt.

 

 

Die Gewerbesteuervorauszahlungen sind jeweils in einem besonderen Abschnitt des letzten Gewerbesteuer-Abrechnungsbescheides festgesetzt worden. In Einzelfällen sind besondere Vorauszahlungsbescheide ergangen.

 

 

Alle Zahlungspflichtigen ohne SEPA-Lastschrift–Mandat werden um termingerechte Begleichung der oben genannten Steuern und Abrechnungen gebeten. Die Gemeinde ist ansonsten lt. Abgabeordnung verpflichtet, die nicht rechtzeitig bezahlten Beträge anzumahnen und Säumniszuschläge zu berechnen.

Bitte das Buchungszeichen angeben!

 

 

Bankverbindungen:

Kreissparkasse Ludwigsburg                       VR-Bank Neckar-Enz eG

IBAN: DE80 6045 0050 0007 0021 04         IBAN: DE49 6049 1430 3470 5730 00

BIC: SOLADES1LBG                                        BIC: GENODES1VBB

Icon SucheIcon TranslateIcon Leichte SpracheIcon Kontakt