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Aus dem Gemeinderat (Archiv)

Alle aktuellen Nachrichten rund um Ingersheim

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Aus dem Gemeinderat | 19.03.2021 – 31.03.2021

Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 23.02.2021

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 23.02.2021 über folgende Themen beraten:

 

TOP 1: Bekanntgaben

 

Die Vorsitzende gibt folgende in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse bekannt:

 

Gemeinderatssitzung am 15.12.2020:

1.       Die Stelle des Gemeindevollzugsdienstes wird mit einem
          Beschäftigungsumfang von 100 % wiederbesetzt. Die Vergütung soll nach

          TVöD EG 7 bis TVöD EG 8 je nach Bewerberprofil erfolgen. Die Verwaltung

          wird beauftragt, die Stelle auszuschreiben.

2.       Die Stelle der Gesamtleitung für die Ingersheimer Kindertageseinrichtungen

          wird mit einem Beschäftigungsumfang von 60 – 80 % (in Abhängigkeit vom

          Bewerberprofil) wiederbesetzt. Die Vergütung erfolgt entsprechend der

          vorliegenden Stellenbewertung nach S 15 TVöD SuE.

 

Verwaltungsausschusssitzung am 09.02.2021:

 

Der Verwaltungsausschuss stimmt der Einstellung von Herrn Amadeus Breier als neuen Gemeindevollzugsdienst zu. Herr Breier stellt sich in der Sitzung am 23.02.2021 dem Gremium kurz vor. Er hat die Stelle zum 01.03.2021 angetreten.

 

TOP 2: Haushaltsplan 2021 mit Finanzplan 2022-2024 - Vorberatung

 

Der Haushaltsplan der Gemeinde Ingersheim für das Jahr 2021 wird beraten. Im Anschluss an die Beratung folgt die Beschlussfassung des Haushaltsplans 2021 in der Gemeinderatssitzung am 09.03.2021. Die Zahlen des Haushaltsplanes sind die Grundlage und der Rahmen des Handelns der Gemeinde Ingersheim. Durch das im Jahr 2020 erarbeitete Haushaltskonsolidierungskonzept der Gemeindeverwaltung Ingersheim wurden wichtige Weichen gestellt. Es wurden alle Zahlen genau untersucht und es wird in allen Bereichen auf Sparsamkeit geachtet.

 

Die Haushaltsrede von der Bürgermeisterin Frau Lehnert sowie die Präsentation der Kämmerin Frau Bauer finden Sie auf unserer Homepage im Ratsinformationssystem unter https://www.ingersheim.de/ris ebenso die Stellungnahmen der Fraktionen im Gemeinderat.

 

Die Kämmerin Frau Bauer schreibt im Vorbericht zum Haushaltsplan 2021:

 

„Die Gemeinde Ingersheim muss jede anstehende Maßnahme genauestens auf deren Notwendigkeit hin überprüfen und diese gegebenenfalls zeitlich hinausschieben, um so die Höhe an aufzunehmenden Darlehen so gering wie möglich zu halten. Für die Aufrechterhaltung solider und nachhaltig geordneter Finanzen bleibt es unerlässlich, den Fokus auf das Verhältnis zwischen Erträgen und Aufwendungen zu legen. Es ist unabdingbar, dass Aufwendungen nur steigen können, wenn Erträge in gleichem Maße ansteigen. Ausschließlich durch ein ausgewogenes Verhältnis können zukünftige Ergebnishaushalte ausgeglichen werden, da auf keine Rücklagen aus Vorjahren durch die Einführung der Kommunalen Doppik (NKHR) zurückgegriffen werden kann. Um eine nachhaltige, generationengerechte Haushaltsführung bewerkstelligen zu können, müssen Erträge weiter angepasst und Aufwendungen auf das Notwendige reduziert werden.“

 

Dies waren die abschließenden Worte des Vorberichts des letztjährigen Haushaltsplans, da die Gemeinde Ingersheim es trotz finanzstarker Jahre nicht geschafft hatte, Rücklagen anzusammeln, sondern im Gegenteil sogar einen unausgeglichenen Haushalt aufstellen und ein strukturelles Defizit im Ergebnishaushalt zur Kenntnis nehmen musste. Diese Entwicklung, die derzeit durch die wirtschaftlichen Auswirkungen der anhaltenden Corona Pandemie noch verstärkt wird, war Anlass für die Erarbeitung und Aufstellung eines umfassenden Haushaltskonsolidierungskonzeptes durch die Verwaltung mit dem Ziel, die Finanzen als Grundlage und Rahmen des Handelns der Gemeinde Ingersheim wieder gestaltungs- und zukunftsfähig zu machen, ohne die notwendige Generationengerechtigkeit außer Acht zu lassen.

 

Konsolidierung bedeutet Sicherung und so wurden in dem Konzept zahlreiche Ideen und Maßnahmen erarbeitet und vorgeschlagen, die der defizitären Lage der Gemeinde Ingersheim entgegenwirken können und somit den Ausgleich -die Sicherung- des Haushalts zum Ziel haben, ohne wichtige Entwicklungen für die Gemeinde zu unterbinden. Dieses Konzept war Grundlage der Gemeinderatsklausur am 16. und 17. Oktober des vergangenen Jahres. An beiden Tagen wurde seitens des Gemeinderats und der Verwaltung daran gearbeitet, die „richtigen“ Einschränkungen und Sparmaßnahmen zu finden und zukunftsorientiert die „richtigen“ Leistungen der Gemeinde Ingersheim zu kürzen, beizubehalten oder gar auszubauen. Hierzu wurde zunächst die bestehende Ausgangslage der Gemeinde betrachtet und ins Gedächtnis gerufen, was die kommunalen Aufgaben gesetzlich bindend sind und freiwillig sein können. Es wurden dann die Aufwendungen des Ergebnishaushalts genau unter die Lupe genommen und mögliche Einsparpotentiale vorgeschlagen sowie die denkbaren Erträge herausgearbeitet. Auch der Finanzhaushalt, hauptsächlich die Investitionen der Gemeinde Ingersheim, wurden umfänglich einer Diskussion unterzogen. Der zweitägigen Gemeinderatsklausur folgten zur weiteren Ausarbeitung und Konkretisierung einzelner Themen Nachbesprechungen im Dezember und Januar. Erste Ergebnisse sind die bewusste und konsequente Weiterentwicklung der Teilhaushaltsverantwortlichkeiten der Führungskräfte, die mit der Einführung des NKHR vor mittlerweile drei Jahren verbindlich wurden. Auch in Bezug auf die defizitäre kommunale Sozialstation wurden bereits vor der Gemeinderatsklausur Prozessoptimierungen in Angriff genommen, die im jetzigen Haushaltsjahr weiter umgesetzt werden und zu einer Verbesserung der laufenden Prozesse und damit zusammenhängend der finanziellen Situation führen sollen. Aufwendungen werden gesenkt und Gebühren neu kalkuliert und berechnet. Zahlreiche Satzungen werden diesbezüglich überarbeitet. Fördermöglichkeiten sollen künftig aktiv ausfindig gemacht und Fördermittel wo möglich in Anspruch genommen werden. Auch im Personalbereich werden Stellenabgänge nicht ohne Prüfung neu besetzt, sondern der Bedarf und die Abläufe kritisch hinterfragt und ggf. erforderliche Stellenanpassungen durchgeführt. Zielführend hierbei kann auch die bereits laufende Organisationsuntersuchung in der Verwaltung sein, die Abläufe optimieren und die Verwaltung insgesamt effizienter machen soll. Weitere wichtige Themen, die bei der Gemeinderatsklausur genannt wurden, sind die Schulkindbetreuung und unsere Kindergärten. In beiden Bereichen wurden bereits vielfältige Überlegungen angestellt, die jedoch aufgrund der Bedeutung und Komplexität dieser Aufgaben genauestens analysiert werden müssen und noch nicht zum Abschluss gebracht werden konnten. Ein ebenfalls sehr wichtiges Thema ist die Erzielung von Erträgen z.B. durch das zügige Voranbringen weiterer Gewerbeansiedlungen und einem Bauangebot im Gebiet In den Beeten II.

 

Der Grundstein ist gelegt – allen ist die schwierige finanzielle Lage der Gemeinde Ingersheim bewusst geworden und gleichzeitig wurden der Gemeinderat als Entscheidungsgremium und die Verwaltung als Umsetzungsorgan der getroffenen Entscheidungen von Betroffenen zu Beteiligten, die gemeinsam als Einheit die Haushaltskonsolidierung aktiv angehen und für Ingersheim voranbringen wollen. Zusätzlich zu den bereits festgelegten grundlegenden Prozessoptimierungen muss die Konzentration der Konsolidierung auf wichtige Themen erfolgen und konsequent weiterentwickelt werden, um eine langfristige Haushaltskonsolidierung zu erreichen. Die Entscheidung über strategische Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen und damit das Setzen von Prioritäten und Nachrangigkeiten ist eine Kernaufgabe des Gemeinderates. Die Erarbeitung der dazu notwendigen Konsolidierungsmaßnahmen unter Benennung der dazugehörenden Konsequenzen fällt in die Verantwortung der Teilhaushaltsverantwortlichen und ihrer Mitarbeiter in der Verwaltung. Die Haushaltskonsolidierung muss von allen als Daueraufgabe verstanden werden und in die wesentlichen kommunalen Steuerungsprozesse eingebunden sein, nur so kann sie auf lange Sicht ihre Wirkung entfalten.

 

TOP 3: Lärmaktionsplan Gemeinde Ingersheim – Satzungsbeschluss

 

Durch die Änderung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) in den §§ 47a-47f aufgrund der EG-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG sind die Gemeinden an Haupt-verkehrsstraßen zur Aufstellung von Lärmaktionsplänen verpflichtet. Das Verfahren der kommunalen Lärmaktionsplanung umfasst die Phasen Lärmkartierung, Lärmminderungsplanung, Entwurfsfassung, Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss des Lärmaktionsplans. Das Verfahren wird in der Regel analog dem Bauleitplanverfahren nach BauGB durchgeführt.

 

Die Entwürfe des Lärmaktionsplans wurden vom Gemeinderat in den Sitzungen vom 18.12.2018 und 28.01.2020 gebilligt. In der Zeit vom 23.04.2019 bis 23.05.2019 sowie vom 10.02.2020 bis 10.03.2020 wurde jeweils eine Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger der öffentlichen Belange durchgeführt.

 

Der Gemeinderat fasst mit 16 Ja-Stimmen, einer Gegenstimme und zwei Enthaltungen folgende Beschlüsse:

 

1.      Der Gemeinderat nimmt die im Rahmen der

        Öffentlichkeitsbeteiligungen eingegangenen Stellungnahmen und

        deren Behandlung entsprechend der beigefügten Synopse zur

        Kenntnis.

 

2.      Der Lärmaktionsplan der Gemeinde Ingersheim wird beschlossen.

 

3.      Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, die notwendigen Schritte

        zur Umsetzung der Maßnahmen des Lärmaktionsplanes einzuleiten.

 

TOP 4: Öffentlich-rechtlicher Vertrag über die gegenseitige Vertretung der Vollstandesbeamten der Gemeinden Ingersheim, Murr, Pleidelsheim und der Stadt Steinheim im Verhinderungsfall

 

Die Gemeinden Ingersheim, Murr, Pleidelsheim haben zum 01.01.2019 eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die gegenseitige Vertretung der Vollstandesbeamten abgeschlossen und kooperieren bereits im Verhinderungsfall gegenseitig. In diese öffentlich-rechtliche Vereinbarung soll nun die Stadt Steinheim aufgenommen werden. Dies erfordert einen neuen öffentlich-rechtlichen Vertrag und die Aufhebung des Vertrags vom Dezember 2018. Auch im neuen Vertrag bleiben die Standesamtsbezirke der beteiligten Kommunen sowie deren Dienstsitze und der Zuständigkeit bei der jeweiligen Kommune.

 

Der Gemeinderat fasst einstimmig folgende Beschlüsse:

 

1.      Dem öffentlich-rechtlichen Vertrag gem. § 54

         Landesverwaltungsverfahrensgesetz (LVwVfG) über die gegenseitige

         Vertretung der Vollstandesbeamten der Gemeinden Ingersheim, Murr,

         Pleidelsheim und der Stadt Steinheim im Verhinderungsfall wird in

         Anlage 1 aufgeführt zugestimmt.

2.      Der öffentlich-rechtliche Vertrag der Gemeinden Ingersheim und Murr

         vom 18.12.2018 bzw. der Gemeinde Pleidelsheim vom 06.12.2018

         über die gegenseitige Vertretung der Vollstandesbeamten der

         Gemeinden Ingersheim, Murr und Pleidelsheim tritt mit Inkrafttreten

         der unter 1. Aufgeführten neuen Vereinbarung außer Kraft.

 

TOP 5: Kinderbetreuungsgebühren: Gebührenerlass im Rahmen der coronabedingten Schließung sowie Abrechnung für die Inanspruchnahme der Notbetreuung

 

Seit 16. Dezember 2020 bis einschließlich 21. Februar 2021 sind die Kindertageseinrichtungen sowie die Schulkindbetreuung geschlossen. Seit 16. Dezember 2020 besteht eine Notbetreuung entsprechend der gesetzlichen Vorgaben der aktuell gültigen Corona-Verordnung. Der Gebühreneinzug ist derzeit pausiert. Die Rückerstattung der Gebühren ab dem 17. Dezember 2020 bis einschließlich 21. Februar 2021 sowie die tagesweise Abrechnung für in Anspruch genommene Leistungen im Rahmen der Notbetreuung ist nun vom Gemeinderat zu beschließen.

 

Aufgrund der fehlenden Gebühreneinnahmen entsteht pro Monat ein Defizit im Bereich Kinderbetreuungsgebühren (Zahlen werden nachgereicht). Das Defizit wird zum einen etwas abgefedert durch die vom Land Baden-Württemberg zugesagte Übernahme der entgangenen Gebühren in Höhe von 80 % und zum anderen durch die Abrechnung des jeweils in Anspruch genommenen Notbetreuungsplatzes. Über beide Beträgen kann derzeit noch keine verlässliche Aussage getroffen werden.

 

Der Gemeinderat fasst einstimmig folgende Beschlüsse:

 

1.      Die Betreuungs- sowie Mittagessensgebühren für den ¼ Monat

         Dezember sowie den vollen Januar und den ¾ Februar werden

         erlassen.

2.      In Anspruch genommene Leistungen im Rahmen der Notbetreuung

         werden tagesweise entsprechend der in der Anlage aufgeführten

         Gebührensätze separat berechnet.

 

TOP 6: Annahme von Spenden

 

Zu diesem Tagesordnungspunkt ergibt sich kein Diskussionsbedarf.

 

TOP 7: Anfragen und Verschiedenes

 

Nutzung Sportplatz Kleiningersheim

 

Ein Gremiumsmitglied erkundigt sich, welcher Hundesportverein auf dem Sportplatz in Kleiningersheim trainieren würden.

 

Die Verwaltung antwortet, dass es sich hierbei um eine Gruppe aus Pleidelsheim handelt und diese eine monatliche Pacht zahlt (jährliche Einnahmen 600 €). Die Nutzung erfolgt am Wochenende und die Teilnehmer müssen sich selbstverständlich an die Corona-Verordnung halten.

 

Teststrategie Kitas und Schule

 

Die Vorsitzende informiert über die Teststrategie in den Kitas und Schulen. Erzieher/innen und Lehrpersonal erhalten Berechtigungsscheine. Die Durchführung der Tests übernimmt die Hausarztpraxis Holger Loibl entweder vor Ort oder in seiner Praxis. An der Umsetzung der kommunalen Teststrategie wird derzeit gemeinsam mit dem DRK Ingersheim und der Hausarztpraxis Holger Loibl gearbeitet.

 

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