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Amtliche Bekanntmachungen | 26.03.2021 – 09.04.2021

Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Gemeinde Ingersheim für das Haushaltsjahr 2021

Bekanntmachung der Haushaltssatzung der GemeindeIngersheim

für das Haushaltsjahr 2021

 

 

I.             Haushaltssatzung

 

Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 09.03.2021 die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 beschlossen:

 

§ 1  Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt

 

Der Haushaltsplan wird festgesetzt

 

1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen                                                    €

1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von

15.453.178

1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von

- 16.802.181

1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von

- 1.349.003

1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von

-

1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von

-

1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von

-

1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von

- 1.349.003

 

2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen                                                        €

2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von

15.018.771

2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von

- 15.218.670

2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus   2.1 und 2.2) von

- 199.899

2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von

8.198.865

2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von

- 9.269.065

2.6  Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus

       Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von

- 1.070.200

2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf (Saldo aus 2.3    und 2.6) von

- 1.270.099

2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von

1.450.000

2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von

- 195.023

2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus

          Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von

1.254.977

2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, Saldo des

          Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von

-15.122

 

 

§ 2  Kreditermächtigung

 

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungs-maßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf                                                         1.450.000 €

 

 

§ 3  Verpflichtungsermächtigungen

 

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf                                                      0 €

 

 

§ 4  Kassenkredite

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf                                               7.000.000 €

 

 

§ 5  Steuersätze

 

Die Steuersätze (Hebesätze) werden festgesetzt

 

1.     für die Grundsteuer

   a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf                         400 v. H.

   b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf                                                                415 v. H.

der Steuermessbeträge;

 

2.     für die Gewerbesteuer auf                                                                                     390  v. H.

der Steuermessbeträge.

 

 

Hinweis:

Wenn beim Zustandekommen dieser Satzung Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) oder auf Grund der GemO erlassener Vorschriften verletzt wurden, ist diese Verletzung nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschrift über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt sind.

 

Ingersheim, 09.03.2021

gez. Simone Lehnert

Bürgermeisterin

 

 

II.            Bestätigung des Landratsamtes

 

Das Landratsamt Ludwigsburg hat die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 vom 09.03.2021 mit Erlass vom 12.03.2021 gemäß § 121 Abs. 2 der Gemeindeordnung bestätigt.

 

Kredite:

Der in § 2 der Haushaltssatzung auf 1.450.000 € festgesetzte Gesamtbetrag der vorhergesehenen Kreditaufnahmen wird nach § 87 Abs. 2 Gemeindeordnung genehmigt.

 

Kassenkredite:

Der in § 4 der Haushaltssatzung auf 7.000.000 € festgesetzte Höchstbetrag der Kassenkredite wird nach § 89 Abs. 2 Gemeindeordnung genehmigt.

 

 

III.          Öffentliche Auslage

 

Die Haushaltssatzung der Gemeinde Ingersheim für das Haushaltsjahr 2021 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Gleichzeitig liegt der Haushaltsplan gemäß § 81 Abs. 3 Gemeindeordnung an sieben Tagen, und zwar von Montag 29.03.2021 bis Freitag 09.04.2021, je einschließlich, auf dem Rathaus, Zimmer 6, öffentlich aus. Wenn Sie den Haushaltsplan einsehen möchten, rufen Sie bitte bei Frau Förg (07142/974532) an und vereinbaren Sie einen Termin, da wir derzeit die Öffnung des Rathauses aufgrund der Corona-Pandemie eingeschränkt haben.

 

Ingersheim, 26.03.2021

gez. Simone Lehnert

Bürgermeisterin

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