Icon Navi

Landratsamt Ludwigsburg (Archiv)

Alle aktuellen Nachrichten rund um Ingersheim
> Landratsamt erteilt Ausnahme: Gartenanlagen des Blühenden Barocks dürfen für den Publikumsverkehr geöffnet bleiben

Dieser Artikel befindet sich im Archiv!

Landratsamt Ludwigsburg | 29.03.2021 – 12.04.2021

Landratsamt erteilt Ausnahme: Gartenanlagen des Blühenden Barocks dürfen für den Publikumsverkehr geöffnet bleiben

Obwohl im Landkreis Ludwigsburg ab Montag, 29.03., die als „Notbremse“ bezeichneten Verschärfungen der Corona-Verordnung greifen, können die Gartenanlagen des Blühenden Barocks weiterhin für den Publikumsverkehr geöffnet bleiben. Dies hat heute das Landratsamt Ludwigsburg entschieden.

 

Der Landkreis Ludwigsburg verzeichnete am vergangenen Freitag eine seit drei Tagen in Folge bestehende 7-Tages-Inzidenz von mehr als 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner. Dies hat zur Folge, dass unter anderem auch botanische Gärten, die bislang mit vorheriger Terminvergabe besucht werden durften, ab Montag, 0:00 Uhr, für den Publikumsverkehr zu schließen sind. Hiervon erteilt das Gesundheitsamt des Landkreises Ludwigsburg dem Blühenden Barock nun aber eine Ausnahme.

 

Bei den Gartenanlagen des Blühenden Barocks handelt es sich um sehr weitläufige Anlagen im Freien. Anders als bei botanischen Gärten steht hier der Parkcharakter im Vordergrund. Das Ansteckungsrisiko ist nicht anders zu bewerten als etwa im Favoritepark oder bei den Anlagen des Schlosses Monrepos. Diese sind von Schließungsanordnungen jedoch nicht betroffen. Die Übertragung von Aerosolen kann durch konsequente Einhaltung des Mindestabstandes mit geringem Aufwand verhindert werden.

 

„Die ausnahmsweise Öffnung des Blühenden Barocks ist unter infektiologischen Gesichtspunkten sinnvoll. Andere Park- und Naturanlagen im Landkreis werden hierdurch entlastet. Die Öffnung trägt auch zum Erholungsbedürfnis der Bevölkerung bei, die nun seit einem Jahr erhebliche Einschränkungen hinnehmen muss,“ sagt Landrat Dietmar Allgaier. Der Landrat hatte sich am Samstag eng mit Ludwigsburgs Oberbürgermeister Dr. Matthias Knecht abgestimmt. 

 

Dietmar Allgaier und Matthias Knecht betonen gemeinsam, dass in den Parkanlagen des Blühenden Barocks nicht nur ein funktionierendes Hygienekonzept vorhanden sei, sondern auch die Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes im Freien bestehe. Darüber hinaus bestehe eine Begrenzung der Besucherzahl. Grundlage für die Entscheidung ist, dass der Besucherverkehr ausschließlich im Freien stattfinde.

 

Strenge Hygienekonzepte und das generelle Erfordernis der vorherigen Terminvergabe würden, so Landrat und Oberbürgermeister, gewährleisten, dass ein zu hoher Besucherandrang ausbleibt. Wo größere Besucheransammlungen zu befürchten sind oder Angebote in Innenräumen bestehen, erlaubt die derzeitige Inzidenz hingegen keine Öffnung. Teile des Märchengartens bleiben aus diesem Grund wie bisher geschlossen.

Icon SucheIcon TranslateIcon Leichte SpracheIcon Kontakt