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Amtliche Bekanntmachungen (Archiv)

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> Bekanntmachung des Wirtschaftsplans des Wasserversor-gungsbetriebs der Gemeinde Ingersheim für das Haus-haltsjahr 2021

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Amtliche Bekanntmachungen | 30.04.2021 – 14.05.2021

Bekanntmachung des Wirtschaftsplans des Wasserversor-gungsbetriebs der Gemeinde Ingersheim für das Haus-haltsjahr 2021

 

I. Wirtschaftsplan Wasserversorgung

 

 

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 23.03.2021 aufgrund der §§ 1 Abs. 1 und 14 Abs. 1 des Eigenbetriebsgesetzes (EigBG) vom 08.01.1992 (GBl. S. 21) in der geltenden Neufassung und der §§ 1 – 4 der geltenden Eigenbetriebsverordnung (EigBVO) den Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2021 wie folgt festgestellt:

 

§ 1

Wirtschaftsplan

 

Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2021 wird festgesetzt

 

im Erfolgsplan:           auf einen Jahresverlust/-gewinn von – 90.483,00 €

                                    mit Erträgen und Aufwendungen von 605.799,00 €.

 

im Vermögensplan:    mit Einnahmen und Ausgaben von 744.704,00 €.

 

§ 2

Kredite

 

Der Gesamtbetrag der für den Wasserversorgungsbetrieb im Vermögensplan vorgesehenen Kreditaufnahmen (Kreditermächtigung) wird für das Wirtschaftsjahr 2021 auf 550.000 € festgesetzt.

 

§ 3

Verpflichtungsermächtigung

 

Der Gesamtbetrag der für den Wasserversorgungsbetrieb im Vermögensplan vorgesehenen Verpflichtungsermächtigung wird für das Wirtschaftsjahr 2021 auf 0 € festgesetzt.

 

§ 4

Kassenkredit

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite, der im laufenden Wirtschaftsjahr zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden darf, wird auf 300.000 € festgesetzt.

 

 

Hinweis:

Wenn beim Zustandekommen dieser Satzung Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) oder auf Grund der GemO erlassener Vorschriften verletzt wurden, ist diese Verletzung nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschrift über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt sind.

 

 

Ingersheim, 23. März 2021

gez. Simone Lehnert

Bürgermeisterin

 

 

II. Bestätigung des Landratsamtes

 

Das Landratsamt Ludwigsburg hat die Gesetzmäßigkeit des Wirtschaftsplans für den Wasserversorgungsbetrieb für das Wirtschaftsjahr 2021 vom 23.03.2021 mit Erlass vom 14.04.2021 gemäß § 121 Abs. 2 der Gemeindeordnung bestätigt.

 

Kredite:

Der in § 2 des Wirtschaftsplans festgesetzte Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen in Höhe von 550.000 € wird nach § 12 Abs. 1 S. 3 EigBG in Verbindung mit § 87 Abs. 2 GemO genehmigt.

 

Kassenkredite:

Der in § 4 des Wirtschaftsplans festgesetzte Höchstbetrag der Kassenkredite in Höhe von 300.000 € wird nach § 12 Abs. 1 S. 3 EigBG in Verbindung mit § 89 Abs. 2 GemO genehmigt.

 

 

III. Öffentliche Auslage

 

Der Wirtschaftsplan des Wasserversorgungsbetriebs der Gemeinde Ingersheim für das Wirtschaftsjahr 2021 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Gleichzeitig liegt der Wirtschaftsplan des Wasserversorgungsbetriebs gemäß § 81 Abs. 3 GemO an sieben Tagen, und zwar von Montag, 03.05.2021 bis Dienstag, 11.05.2021, je einschließlich, auf dem Rathaus, Zimmer 4, öffentlich aus. Wenn Sie den Wirtschaftsplan einsehen wollen, rufen Sie bitte Frau Förg (07142/974532) an und vereinbaren einen Termin, da aufgrund der Corona-Pandemie das Rathaus derzeit nur mit vorheriger Terminvereinbarung betreten werden kann.

 

Ingersheim, 30.04.2021

gez. Simone Lehnert

Bürgermeisterin

 

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