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Landratsamt Ludwigsburg | 05.05.2021 – 19.05.2021

Gemeinsame Pressemitteilung des Landratsamts und des Polizeipräsidiums Ludwigsburg

Einkauf unter Corona-Bedingungen – Landkreis und Polizeipräsidium appellieren an gemeinsame Verantwortung von Handel und Kunden

Das novellierte Infektionsschutzgesetz ist seit dem vergangenen Wochenende in Kraft. In Kreisen und Städten mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von über 100 an drei aufeinanderfolgenden Tagen greift die Bundes-Notbremse. Das bedeutet unter anderem auch Einschränkungen für Supermärkte und deren Kundinnen und Kunden.

Bislang durften Geschäfte mit weniger als 800 Quadratmeter Verkaufsfläche eine Person je 10 Quadratmeter einlassen, für die Flächen, die darüber hinausgingen, dann nur noch eine Person je 20 Quadratmeter. Die Neufassung des Infektionsschutzgesetzes sieht jedoch bei Inzidenzen von mehr als 100 nur noch einen Kunden je 20 Quadratmeter Verkaufsfläche für die ersten 800 Quadratmeter vor - und darüber hinaus sogar nur einen Kunden je 40 Quadratmeter. Das betrifft auch Discounter und Supermärkte.

In den vergangenen Tagen sind beim Landratsamt und beim Polizeipräsidium Ludwigsburg vermehrt Hinweise aus der Bevölkerung eingegangen, in denen von überfüllten Supermärkten berichtet wird.

„Vor dem Hintergrund der momentan sehr angespannten Infektionslage im Landkreis Ludwigsburg ist es wichtig, dass die Vorgaben eingehalten werden. Nur so können wir das Infektionsrisiko gerade auch in unseren Supermärkten weiter minimieren. Deshalb habe ich Polizei und Kommunen gebeten, ein besonderes Augenmerk auf die Situation in den Supermärkten und Discountern zu richten“, sagt Landrat Dietmar Allgaier.

Polizeipräsident Burkhard Metzger: „Der Polizei ist bewusst, dass die pandemiebedingten Beschränkungen die Menschen immer mehr belasten. Bei den sehr hohen Infektionszahlen können wir die Dinge aber nicht treiben lassen. Deshalb werden wir auch die Situation an den Supermärkten mit Augenmaß in den Blick nehmen.“

Allgaier und Metzger appellieren an die Betreiber geöffneter Geschäfte, die Zugangsbeschränkungen konsequent umzusetzen und sicherzustellen. Im Interesse des Infektionsschutzes bitten sie Kundinnen und Kunden, sich auf dadurch möglicherweise entstehende Wartezeiten einzurichten und in den Märkten neben dem Tragen einer vorgeschriebenen Maske stets auf ausreichenden Abstand zu anderen zu achten.

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