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Ingersheim informiert | 21.05.2021 – 04.06.2021
Der Deutsche Bundestag hat am 1. Februar 2007 die Neufassung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeit von Wasch- und Reinigungsmitteln (Wasch- und Reinigungsmittelgesetz – WRMG) beschlossen. Die Neufassung ist am 5. Mai 2007 in Kraft getreten. Nach § 9 des Gesetzes sind die Wasserversorgungsunternehmen verpflichtet, den Verbrauchern die Härtebereiche des Trinkwassers anzugeben:
Härtebereich weich: entspricht 8,4 °dH
Härtebereich mittel: entspricht 8,4 bis 14 °dH
Härtebereich hart: entspricht mehr als 14 °dH
Das Trinkwasser der Gemeinde Ingersheim ist mit 9 – 10 °dH dem Härtebereich mittel zuzuordnen.