Icon Navi

Aus dem Gemeinderat (Archiv)

Alle aktuellen Nachrichten rund um Ingersheim

Dieser Artikel befindet sich im Archiv!

Aus dem Gemeinderat | 30.07.2021 – 12.08.2021

Sitzungsbericht aus der Gemeinderatssitzung vom 20.07.2021

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 20.07.2021 über folgende Themen beraten:

 

TOP 1: Bekanntgaben

 

Die Vorsitzende gibt folgende in nichtöffentlicher Sitzung am 22.06.2021 gefasste Beschlüsse bekannt:

 

1) Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Erbe, das die Gemeinde von Herrn Johann Willinger erhalten hat.

 

Der Gemeinderat beschließt, dass eine Liegenschaft aus der Erbmasse verkauft wird.

 

Über die weitere Verwendung des Erbes, welches zweckgebunden zu 50 % für die kommunale Sozialstation sowie 50 % über die Karl-Ehmer-Stiftung für das Karl-Ehmer-Stift zu verwenden ist, wird zu gegebener Zeit wieder beraten.

 

2) Der Gemeinderat ist mit der weiteren Entwicklung des Zweckverbandes Gewerbepark Bietigheimer Weg, wie in der Vorlage dargestellt, einverstanden:

 

- Die Firma Atlanta bekommt bis Ende 2021 Zeit, das eingeleitete Schutzschirmverfahren durchzuführen, um Klarheit darüber zu bekommen, ob der Standort Ingersheim durch die Firma realisiert werden kann. Das Grundstück wird solange für Atlanta „reserviert“.

TOP 2: Vergabeverfahren für Bauplätze im Baugebiet "In den Beeten II": Kriterienvergabeverfahren (sog. Einheimischenmodell)

Beschluss der Vergaberichtlinien, des Bauplatzpreises und der Verfahrenseröffnung im Kriterienvergabeverfahren

 

Die Gemeinde legt Wert auf eine transparente und sinnvolle Veräußerung der gemeindeeigenen Bauplätze im Neubaugebiet „In den Beeten II“. Deshalb erfolgt seit März dieses Jahrs eine ausführliche Erarbeitung der Vergabeprinzipien, -kriterien und Bauplatzpreise im Gremium, mit Unterstützung durch die Landsiedlung GmbH.

 

Es haben bereits mehrere ausführliche Vorberatungen der Themenkomplexe stattgefunden.

 

Bei der Vorbereitung der einzelnen Vergabeverfahren hatte sich herausgestellt, dass es Sinn macht, die unterschiedlichen Verfahren (Kriterienvergabeverfahren und Bieterverfahren) voneinander zu entkoppeln.

 

In der Sitzung am 22.06.2021 hat der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung zunächst über die Vergabe eines Teils der gemeindeeigenen Bauplätze nach den Bieterverfahren beraten und diese Verfahren auch beschlossen und eröffnet. 

 

Nun soll der Gemeinderat auch das Kriterienvergabeverfahren für natürliche Personen auf den Weg bringen. Konkret soll der Gemeinderat die ausformulierten Richtlinien, die dazugehörigen Anlagen sowie den Kaufpreis und die Eröffnung des Verfahrens beschließen.

 

Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 22.06.2021 bereits den Bauplatzpreis für das Kriterienvergabeverfahren auf 700 € / m² (Stellschraube 2) festgesetzt.  Dies entspricht dem Wert der Baugrundstücke laut Gutachterausschuss.

 

Der Gemeinderat fasst einstimmig nachfolgende Beschlüsse:

 

1. Der Gemeinderat beschließt die Richtlinien und dazugehörigen Anlagen für die Vergabe von gemeindeeigenen Bauplätzen im Baugebiet „In den Beeten II“ im Kriterienvergabeverfahren für natürliche Personen nach dem sog. Einheimischendmodell (entsprechend Anlagen 1 – 5).

 

2. Der Gemeinderat beschließt die Eröffnung des Verfahrens zur Vergabe von kommunalen Baugrundstücken im Baugebiet „In den Beeten II“ gemäß den Richtlinien für die Vergabe von gemeindeeigenen Bauplätzen im Baugebiet „In den Beeten II“ nach Vergabekriterien an natürliche Personen.

Es handelt sich um insgesamt 12 gemeindeeigene Bauplätze in diesem Vergabeverfahren. Die öffentliche Bekanntmachung im Mitteilungsblatt erfolgt voraussichtlich am 23.07.2021, die Bewerbungsfrist endet am 26.08.2021.  Die Frist für die Vorlage der notwendigen Nachweise endet am 09.09.2021.

 

Die Bewerbung muss bei der Gemeinde Ingersheim, Hindenburgplatz 10, 74379 Ingersheim in schriftlicher Form postalisch zugesandt werden.

Die Richtlinien mit den dazugehörigen Anlagen inklusive des Dokuments zur Bewerbungsabgabe werden nach der öffentlichen Bekanntmachung auf der Homepage der Gemeinde Ingersheim zum kostenlosen Herunterladen zur Verfügung stehen. Zudem können diese Unterlagen bei der Gemeinde eingesehen oder angefordert werden.

 

3. Der Gemeinderat beschließt, dass nur volljährige und geschäftsfähige natürliche Personen am Kriterienvergabeverfahren teilnehmen können. Als Bewerber berechtigt sind Einzelpersonen oder Bewerbergemeinschaften. Die Bewerber dürfen ausschließlich Personen sein, die in das geplante Bauvorhaben einziehen werden (Eigennutzung). Je natürliche Person oder Gemeinschaft natürlicher Personen kann nur ein gemeindeeigener Bauplatz im Baugebiet „In den Beeten II“ erworben werden.

 

TOP 3: Einberufung und Durchführung der Jagdgenossenschaftsversammlung

 

Zum 01.04.2015 trat ein neues Jagdgesetz in Baden-Württemberg in Kraft, das "Jagd- und Wildtiermanagementgesetz" (JWMG). Dieses Gesetz ersetzt das bisherige Landesjagdgesetz (1996) und Bundesjagdgesetz. Das JWMG wurde zuletzt am 24.06.2020 geändert.


Aus §15(7) JWMG ergibt sich, dass die Jagdgenossenschaft die Verwaltung der Jagdgenossenschaft für längstens sechs Jahre auf den Gemeinderat übertragen bzw. einen Vorstand für längstens sechs Jahre wählen kann.

 

Außerdem sollte die Jagdgenossenschaft bis 18. April 2021 eine neue Satzung beschließen, die den Vorgaben des neuen JWMG entspricht. Die untere Jagdbehörde im Landratsamt hat dazu aufgefordert, den Prozess „Jagdkataster, Versammlung und Satzung“ nun einzuleiten.

 

Der Gemeinderat fasst einstimmig nachfolgende Beschlüsse:

 

1. Die Jagdgenossenschaftsversammlung wird für den 23.09.2021 in der SKV-Halle einberufen.

2. Die Einladung und Tagesordnung wird wie in Anlage 1 dargestellt festgelegt. Die Einladung wird im Amtsblatt der Gemeinde Ingersheim veröffentlicht.


3. Als Versammlungsleiterin wird Frau Bürgermeisterin Simone Lehnert, im Falle Ihrer Verhinderung eine/r der beiden stellvertretenden Bürgermeister/innen bestellt.

4. Als Schriftführer/in wird Frau Julia Lange bestellt.

5. Die Vertretung der Gemeinde Ingersheim als Jagdgenossin übernimmt der/die stellvertretende Bürgermeister/in, der/die nicht im Verhinderungsfall Versammlungsleiter/in ist.

6. Zur Beratung und technischen Unterstützung bei der Jagdgenossenschaftsversammlung (Einlasskontrolle, ggf. Stimmauszählung) wird ein/e Vertreter/in der damit beauftragten Firma GeoCockpit zugelassen.

7. Vorbehaltlich eines entsprechenden Beschlusses der Jagdgenossenschaftsversammlung wird der Übertragung der Verwaltung auf den Gemeinderat für weitere sechs Jahre zugestimmt.

8. Der Jagdgenossenschaft wird die in Anlage 2 angefügte Satzung zum Beschluss vorge-

schlagen.

 

TOP 4: Neubau Brunnen im "Oberen Tal"

Beschluss zur Erstellung des neuen Brunnens

 

Die Verwaltung soll hiermit den Auftrag erhalten, das Projekt zur Erstellung eines neuen Brunnens im „Oberen Tal“ für die Wasserversorgung über die Sommerzeit im Kostenrahmen des Wirtschaftsplans voranzubringen.

 

Die Verwaltung schlägt vor, die Wasserentnahmestelle für die Landwirtschaft beim „Epplebrunnen“ zu realisieren und nicht beim alten Talbrunnen.

 

Der Gemeinderat fasst einstimmig folgende Beschlüsse:

 

1. Der Gemeinderat ermächtigt die Verwaltung, die Vergabe der Brunnenbohrarbeiten für den neuen Trinkwasserbrunnen „Oberes Tal“ im Rahmen der Kostenschätzung in Höhe von 110.000 € zu beauftragen. Im Falle von Mehrkosten über 10 % dieses Betrages wird ein neuer Beschluss des Gremiums notwendig.

2. Der Gemeinderat beschließt die Errichtung einer Wasserentnahmestelle für Bewässerungszwecke im Bereich des bestehenden Epplebrunnens. Die detaillierte Ausgestaltung wird zu einem späteren Zeitpunkt behandelt.

 

TOP 5: Unterstützende Erklärung der Gemeinde Ingersheim zum Klimaschutzpakt des Landes Baden-Württemberg mit den kommunalen Landesverbänden

 

Die Gemeinde Ingersheim steht wie alle Kommunen vor der großen Herausforderung, sich dem Thema Klimaschutz zu stellen und die notwendigen Maßnahmen umzusetzen.

 

Seit einigen Jahren bereits beschäftigt sie sich auf unterschiedlichsten Ebenen hiermit.

 

Aktuelle Themen sind unter anderem, die Liegenschaften der Gemeinde energetisch sinnvoll umzurüsten, das Voranbringen der Digitalisierung sowie eine zukunftsfähige Wärmeversorgung im Neubaugebiet In den Beeten II auf den Weg zu bringen.

 

Die große Herausforderung wird jedoch sein, die Bestandsgebäude innerhalb der Gemeinde in den kommenden Jahren nach und nach energetisch umzurüsten.

 

Ein weiteres Projekt, das zum Klimaschutz beiträgt ist die Umrüstung aller Straßenbeleuchtungen in Groß- und Kleiningersheim auf LED, das bereits vollständig umgesetzt werden konnte.

 

Die unterstützende Erklärung zum Klimaschutzpakt unterstreicht die Absicht, sich in diesem Bereich weiter zu engagieren und die notwendigen Maßnahmen in die Strategie der Gemeinde aufzunehmen und weiterzuentwickeln.

 

Der Gemeinderat fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

Der Gemeinderat stimmt der unterstützenden Erklärung zum Klimaschutzpakt zwischen dem Land und den kommunalen Landesverbänden nach § 7 Absatz 4 Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg zu.

 

 

TOP 6: Wärmeversorgung "In den Beeten II"

-  Beschluss der Contracting-Ausschreibung in Form einer Dienstleistungskonzession

 

Die Vorbereitungen der Contracting-Ausschreibung für das Neubaugebiet „Beeten II“ sind weitestgehend abgeschlossen. Die Ausschreibung wird in einem Verhandlungsverfahren in der Gestalt einer Dienstleistungskonzession durchgeführt. Die Bekanntmachung erfolgt im Amtsblatt und in der regionalen Presse, da der europaweite Schwellenwert in Höhe von 5,35 Mio. Euro netto über die Vertragslaufzeit von 20 Jahren nach den Schätzungen des beratenden Ingenieurbüros nicht überschritten wird. Es gilt nun für den Gemeinderat Eckpunkte, Wertungskriterien und Terminplan zu beschließen.

 

Die Ausschreibung sieht vor, dass im ersten Verfahrensschritt des kombinierten öffentlichen Teilnahmewettbewerbes auch dazu aufgefordert wird, ein verbindliches Erstangebot abzugeben. Die Ausschreibungsunterlagen werden über die Rechtsanwaltskanzlei iuscom Stuttgart in digitaler Form mit dem System E-Vergabe durchgeführt. Hierzu werden den Bietern, die ein Angebot angefordert haben, auch ein Entwurf des Gestattungsvertrages und des Nahwärmeversorgungsvertrages zugesandt. Diese dienen später auch als Verhandlungsgrundlage. Diese erste Phase soll am 27.08.2021 abgeschlossen sein. Mit den Bietern, die dann die Wertungsmatrix der Eignungskriterien erfüllen und als geeignete mögliche Wärmeversorger in Frage kommen, ist vorgesehen, ein Verhandlungsgespräch zu führen.

 

Es folgt dann die Aufforderung zur Abgabe eines verbindlichen Letzt-Angebotes. Hierzu ist die Submission bei der Kanzlei iuscom Stuttgart auf den 27.09.2021 terminiert.

 

Nach der Auswertung der Letzt-Angebote und Wertung/Gewichtung gemäß dem Kriterienkatalog wird bis zum 11.10.2021 ein Vergabevorschlag erstellt, welcher am 19.10.2021 vom Gemeinderat beschlossen werden soll.

 

Der Gemeinderat fasst einstimmig folgende Beschlüsse:

 

Der Gemeinderat stimmt der Durchführung einer Contracting-Ausschreibung in Gestalt einer Dienstleistungskonzession für ein Nahwärmesystem mit Heizzentrale für das Neubaugebiet „In den Beeten II“ wie in der Vorlage dargestellt, zu.

 

Der Gemeinderat stimmt folgendem Verfahrensablauf zu:

In der ersten Stufe (Teilnahmewettbewerb) erfolgt die Eignungsprüfung sowie die Abgabe der verbindlichen Erstangebote durch die Bewerber.

- Nach Abgabe des Teilnahmeantrages und Auswertung der verbindlichen Erstangebote werden maximal 3 Bieter zum weiteren Verhandlungsverfahren zugelassen.

In der zweiten Stufe erfolgt die Aufforderung zur Teilnahme an Verhandlungsgesprächen (06. und 07.09.).

In der dritten Stufe werden die geeigneten Bieter nach Abschluss der Verhandlungen zur Abgabe der finalen verbindlichen Angebote (last and final offer) aufgefordert.

 

Insbesondere stimmt der Gemeinderat

 

dem Gestattungsvertrag mit einer Vertragsdauer von 20 Jahren mit Verlängerungsklausel auf weitere fünf Jahre dem Entwurf einer Contracting-Ausschreibung mit Wertungskriterien (Seite 24) den dargestellten Eignungskriterien dem vorgestellten Zeitplan der Grundstücksvergabe in Form einer Erbbaupacht (m²-Preis 700 €, 1 % Erbbaupachtzins) der Auflage, dass die vom Anbieter genutzten Holzpellets die standardisierten Nachhaltigkeitskriterien nach DIN-Norm erfüllen müssen dem Standort der Heizzentrale im Norden der Gemeinbedarfsfläche wie am 06.07.2021 im Verwaltungsausschuss vorberaten und beschlossen

 

zu.

 

TOP 7: Antrag der MiT-Gruppierung aus der Gemeinderatssitzung vom 18.05.2021

 

Die genannten Ideen in Bezug auf ein Angebot für junge Menschen für die berufliche Orientierung, das gemeinsam mit Ingersheimer Handwerksbetrieben realisiert werden kann, sollte aus Sicht der Verwaltung im Rahmen der Erarbeitung eines Gemeindeentwicklungskonzeptes thematisiert und verortet werden.

 

Die Verwaltung möchte in 2022 gemeinsam mit dem Gemeinderat und der Bürgerschaft ein Gemeindeentwicklungskonzept auf den Weg bringen. Ein solches Konzept wird benötigt, um den Zugang zu künftigen Sanierungsgebieten und Fördermöglichkeiten von Land, Bund und Europa erhalten zu können. In solch einem Konzept sollen verschiedene wichtige Handlungsfelder diskutiert und thematisiert werden.

 

Darunter kann auch der Bereich Jugend und Arbeit ein Bereich sein, dem man sich widmet und überlegt, wie man hier strategisch sinnvolle Lösungen auf den Weg bringt.

 

Um eine wie im Antrag genannte Lösung umzusetzen, ist eine breite Kooperation mit Handwerksbetrieben zu organisieren, die auch koordiniert werden muss.

 

Die vorgeschlagene Lösung, solch ein Angebot im Gebäude an der Kleiningersheimer Straße zu verwirklichen, lehnt die Verwaltung ab. Das Gebäude ist äußerst sanierungsbedürftig und weder als Wohnung noch als sonstiger Begegnungsraum nutzbar. Die Räumlichkeiten werden derzeit vom Bauhof dringend benötigt.

 

Auch eine Sozialwohnung kann hier nicht realisiert werden.

 

Die MiT-Fraktion zeigt sich mit der vorgeschlagenen Vorgehensweise einverstanden.

 

TOP 8: Ortskernsanierung II – Neue Mitte

Vergabe der Abbrucharbeiten Gebäude Tiefengasse 2, 4 und 8

 

Bisherige Zeitschiene:

 

Herbst 2000: Erwerb des Gebäudes Tiefengasse 4. Frühjahr 2001 genehmigtes Abrissgesuch, Abriss scheitert da Gebäude Tiefengasse 2 ansonsten nicht mehr standsicher

Januar 2008: Erwerb des Gebäudes Tiefengasse 2. Vermietung weiterhin bis Ende 2020

September 2018: Erwerb Tiefengasse 8. Wohnrecht der Eigentümerin bis Frühjahr 2021. Übergabe im Januar 2021 an Gemeinde

 

Erklärtes Ziel der Verwaltung und des Gemeinderats ist seit dem Jahr 2000, die Entwicklung auf den drei genannten Grundstücken voranzubringen. Hierbei war stets von Abriss der Gebäude die Rede.

 

Parallel lief die Entwicklung im Sanierungsgebiet und speziell im Gebiet des so genannten „Inneren Eis“ seit ca. 1998 / 1999. Es erfolgte die Aufnahme in die jeweiligen Landessanierungsprogramme. Im „Inneren Ei“ wurden bereits folgende Projekte verwirklicht:

 

2000 bis 2012: Anwesen Kirchgasse 2/1
Erwerb, Entwicklungsstudien, Abriss, aufwändiges Projekt Bohrpfahlgründung zur Sicherung des Hangs

Juni 2020: Erwerb Gebäude Hindenburgplatz 5

 

Aktuell zu Tiefengasse 2, 4 und 8:

- In der Gemeinderatssitzung am 18.05.2021 wurde derGrundsatzbeschluss zum Abbruch der drei Gebäude gefasst.

- Die Tiefengasse 8 stellt laut Bewertung des Landesdenkmalamtes kein Denkmal dar.

 

Der Gemeinderat fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

Der Gemeinderat stimmt der Vergabe zum Abbruch der Gebäude Hausnummer 2, 4 und 8 in der Tiefengasse an die Firma STEINEL Recycling GmbH + Co.KG, Beim Bahnhof Breitenholz 112, 72119 Ammerbuch zum geprüften Preis von 135.720,69 € abzüglich 20 % Nachlass ohne Bedingungen, in Summe dann 108.576,55 €, zu.

 

TOP 9: Zweckverband Gewerbepark Bietigheimer Weg

Wahl des Verbandsrechners

 

Die bisherige Verbandsrechnerin Frau Lampey hat Anfang 2020 die Stadt Bietigheim-Bissingen verlassen. Ein neuer Verbandsrechner wurde nun benannt.

 

Nach § 10 der Verbandssatzung ist ein Verbandsrechner durch die Stadt Bietigheim-Bissingen zu be-nennen und durch die Verbandsversammlung zu wählen. Von der Stadt Bietigheim-Bissingen wurde Herr Niklas Dandl (Rechnungsprüfungsamt) benannt, die Verbandsversammlung wird gebeten diese Benennung durch ihre Wahl zu bestätigen.

 

Der Gemeinderat fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Gemeinderat beauftragt die Vertreter der Gemeinde Ingersheim in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Herr Niklas Dandl als Verbandsrechner des Zweckverbandes „Gewerbepark Bietigheimer Weg“ zu wählen.

 

TOP 10: Zweckverband Gewerbepark Bietigheimer Weg

Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2021 mit Finanzplan 2020-2024 und Investitionsprogramm

 

Ergebnishaushalt:

Die Erträge des Ergebnishaushalts 2021 sind die von der Gemeinde Ingersheim abgeführte Grund-und Gewerbesteuer von 192.000 € sowie die aufgelösten Erschließungsbeiträge in Höhe von 51.320 €. Die früher regelmäßig anfallenden Zinserträge von 100 € werden aufgrund der aktuellen Zinspolitik der EZB und die hieraus folgenden Verwahrentgelte in den nächsten Jahren nicht anfallen. Hierfür werden erstmalig Pachterträge in Höhe von 120 € anfallen.

 

Die Aufwendungen des Ergebnishaushalts setzen sich zusammen aus direkten Personalausgaben von 3.750 € sowie 250 € für Sozialversicherungsbeiträge, den Sach- und Dienstleistungen wie z.B. die Aufwendungen für die EDV von 11.170 €, den sonstigen ordentlichen Aufwendungen von 68.700 €, den Zinsausgaben für (Kassen-)Kredite von insges. 500 €, den Abschreibungen von 52.000 € (Straßen 48.940 €, Auflösung der Einmalzahlung L1125 3.060 €). Den o.g. Abschreibungen in Höhe von 52.000 € liegen die damaligen Erschließungskosten zugrunde,

diese wurden auf die voraussichtliche Nutzungsdauer von 45 Jahre verteilt.

 

Die im Ergebnishaushalt überschüssigen 97.070 €, welche nicht zum Ausgleich des ordentlichen Ergebnisses benötigt werden, können nach der Feststellung des Jahresabschlusses des Haushaltsjahres 2021 an die Mitgliedsgemeinden umgebucht werden.

 

Bezüglich der Bebauungspläne wird wieder für verschiedene Gutachten mit 10.000 € gerechnet. Für öffentliche Bekanntmachungen sind relativ hohe Kosten eingeplant (4.000 €), die Ausgaben für den Datenschutz belaufen sich auf 4.200 €. Die Stadt Bietigheim-Bissingen erhält für ihre Leistungen im Rahmen der Verwaltungsleihe bzgl. des Finanzbereichs voraussichtlich 2.000 € (u.a. Verbandsrechner) und für Bebauungspläne 15.400 €. An die Gemeinde Ingersheim werden für die Geschäftsführung 21.600 € bezahlt.

 

Den ordentlichen Erträgen von 243.440 € stehen so ordentliche Aufwendungen in gleicher Höhe gegenüber, so dass das Ziel eines ausgeglichenen Haushalts erreicht wird.

Investiver Bereich des Finanzhaushalts, Änderung des Finanzierungsmittelbestands:

Im Vergleich zum Vorjahr ist 2021 im investiven Bereich kaum etwas geplant. Hauptursache liegt in der Coronapandemie und den unklaren weiteren wirtschaftlichen Bedingungen, so dass 2021 keine großen investiven Ausgaben anfallen werden. Lediglich neu geplant wurden 6.000 € als weitere Folgekosten der investiven Ausgleichmaßnahme für die Oberbodenverbesserung. Weitere 12.000 € sind für eventuell anfallende Notarkosten o.ä. für Kaufverträge gedacht.

 

So liegt der geplante Finanzierungsmittelbedarf aus Investitionstätigkeit bei rund 20.100 €. Im Übrigen sind keine weiteren investiven Maßnahmen geplant. Sollte die wirtschaftliche Entwicklung weitergehen wie bisher angenommen, werden dann wieder 2022 investive Maßnahmen in deutlichen größerem Ausmaß geplant sein.

Der Gemeinderat fasst mit einer Gegenstimme mehrheitlich folgenden Beschluss:

 

Der Gemeinderat beauftragt die Vertreter der Gemeinde Ingersheim in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Gewerbepark Bietigheimer Weg folgendes zu beschließen:

 

Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 mit Finanzplan 2020-2024 und Investitionsprogramm werden wie vorliegend beschlossen.

 

TOP 11: 8. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die gemeindlichen Kinderbetreuungseinrichtungen (Kindergartengebührensatzung) vom 24.07.2012

Turnusgemäß steht zum 01.09.2021 wieder die Anpassung der Kindergartengebührensatzung an.  Grundlage für die Festlegung der Gebührensätze waren bisher die Landesrichtsätze der Trägerverbände sowie des Städte- und Gemeindetages. In den vergangenen Jahren wurde so-mit in der Regel eine Steigerung von 3 % empfohlen. Die Kommunalaufsicht hat in den vergangenen Jahren die fehlende Kalkulation, welche als Grundlage für die Erhebung der Gebührensätze dienen soll, bemängelt. Deshalb wurde eine Kalkulation der Gebührensätze für die letztjährige Satzungsänderung zum 01.09.2020 vorgenommen.

 

Durch die Corona-Pandemie sind bereits viele Eltern einer finanziellen Belastung ausgesetzt. Daher wurden im vergangenen Kindergartenjahr 2020/2021 die Gebühren nicht in Anlehnung an die Kalkulation angepasst. Dies hätte für manche Eltern, je nach Betreuungsmodell und Anzahl der im Haushalt lebenden Kindern unter 18 Jahren, eine enorme zusätzliche Belastung bedeutet. Wie bereits in der Arbeitsvorlage im vergangenen Jahr erläutert, sollen in diesem Jahr die Gebühren nun entsprechend der Kalkulation angepasst werden, um dadurch eine Annäherung an den Kostendeckungsgrad von 20 %, welcher von den Kommunalen Landesverbänden (Gemeindetag und Städtetag) sowie durch die Trägerverbände empfohlen wird, durch Elternbeteiligung schneller erreichen zu können.

 

Durch die Kalkulation ist klar zu erkennen, dass die Gemeinde Ingers-heim einen extrem hohen Betreuungsstandard im Bereich der Kinderbetreuung bietet, der auch entsprechend hohe Kosten verursacht.

 

Beim Basis- und VÖ-Modell wird ein Kostendeckungsgrad von 20 % angestrebt und bei den GT-Modellen ein Kostendeckungsgrad von 30 %.

 

Aufgrund der noch immer angespannten Haushaltslage sowie des hohen Betreuungsstandards empfiehlt die Verwaltung eine Gebührenerhöhung von 8 %. Der Verwaltungsausschuss sprach sich am 06.07.2012 für eine Erhöhung um 8 % aus.

Der Gemeinderat fasst mit einer Gegenstimme mehrheitlich folgende Beschlüsse:

 

1. Die Höhe der Benutzungsgebühr wird für den Zeitraum vom 01.09.2021 bis 31.08.2022 wie im Verwaltungsvorschlag vorgelegt (Erhöhung um 8 %) festgesetzt. Die Gebührenkalkulation durch die Heyder + Partner Gesellschaft für Kommunalberatung mbH vom 02.07.2020 hat dem Gemeinderat bei der Beschlussfassung über die Gebührenhöhe vorgelegen.

 

2. Der 8. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die gemeindlichen Kinderbetreuungseinrichtungen (Kindergartengebührensatzung) vom 24.07.2012 wird gemäß Anlage 2 zugestimmt.

 

3. Die Satzung tritt zum 01.09.2021 in Kraft.

 

Am 12.07.2021 wurde die geplante Gebührenanpassung dem Gesamtelternbeirat vorgestellt. Die Elternbeiräte empfinden die Erhöhung um 8 % vor allem im GT-Bereich als zu starke finanzielle Belastung für die Familien und befürworten daher eine Erhöhung um lediglich 5 %.

 

TOP 12: 7. Satzung zur Änderung der Satzung über die Schulkindbetreuung vom 24.07.2012

 

Im Gegensatz zur Betreuung in den Kindertageseinrichtungen handelt es sich bei der Schulkindbetreuung um ein freiwilliges Angebot der Gemeinde; hier gibt es keinen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz. Die Schulkindbetreuung ist ein etablierter Baustein des kommunalen Kinderbetreuungskonzeptes und er-freut sich einer stetig steigenden Nachfrage.

 

Die Option einen Ganztagszug an der Schillerschule einzurichten wurde im Frühjahr 2015 von einer großen Mehrheit der Eltern abgelehnt. Das Angebot der Schulkindbetreuung wird von den Familien sehr geschätzt, diese ziehen mehrheitlich das kosten-pflichtige Angebot der Kommune der kostenfreien Ganztagesschule vor.

 

Die Bundesregierung hat zwischenzeitlichen einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter ab 2026 auf den Weg gebracht. Bisher erlischt mit dem Schuleintritt der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz, obwohl der Unterricht oft bereits mittags endet. Damit setzt die Bundesregierung ein wichtiges Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag um. Der Rechtsanspruch soll zum 1. August 2026 in Kraft treten.

 

Die von der Verwaltung vorgeschlagene Gebührenerhöhung (An-lage 2) orientiert sich an der durch die Heyder + Partner Gesellschaft für Kommunalberatung mbH durchgeführten Kalkulation Stand 12.02.2021.

 

Die Gebühren berücksichtigen die stetig steigende Auslastung und den damit verbundenen Personaleinsatz. Sie sind außerdem der Tatsache geschuldet, dass die Gemeinde aufgrund der angespannten Haushaltslage im Bereich der Freiwilligkeitsleistungen besonders auf die Entwicklung des Kostendeckungsgrades achten muss.

 

Angestrebt wird ein 60 %-iger Kostendeckungsgrad im Bereich der Gebühren der Schulkindbetreuung. Dieser macht eine Gebührenerhöhung in den Modulen 1 & 2 notwendig. Das Modul 2 ist das am Stärksten ausgelastete Betreuungsmodul. Im Modul 3 wird der Gebührensatz bei 1-2 Kinder belassen (Kostendeckung bereits bei 80-90 %), ab 3 Kinder Reduzierung der Gebühren auf eine Kostendeckung von 100 %. Die 5-er Karten sollen auf 75 % Kostendeckung angepasst werden. Der höhere Kostendeckungs-grad ist hier gerechtfertigt, da durch den Einsatz der 5er-Karten sehr kurzfristig Betreuungstage in Anspruch genommen werden können. Laut Satzung muss eine Woche im Voraus der Bedarf an-gemeldet werden. Aufgrund oftmals kurzfristiger Anmeldungen ist der Personaleinsatz schwerer zu planen. Mehr Kinder in einer Gruppe bedeutet auch, dass das Personal in dieser Gruppe angepasst werden muss.

 

Die Benutzungsgebühren müssen stetig angepasst werden, um die steigenden Aufwendungen (hauptsächlich im Bereich Personal) zumindest in ähnlichem Maße wie bisher zu erwirtschaften. Die Gebührenhöhe wird durch eine politische Entscheidung des Gemeinderats festgelegt.

 

Bei der Gebührenkalkulation handelt es sich um ein Kontrollinstrument zur Überprüfung des Gebührensatzes als rechnerisches Endergebnis. Sie muss vom Gemeinderat bei der Beschluss-fassung über die Höhe des Gebührensatzes gebilligt werden und dient als Nachweis darüber, dass der Gemeinderat das ihm eingeräumte Ermessen über die Höhe des Gebührensatzes fehlerfrei ausgeübt hat.

 

Der Gemeinderat fasst einstimmig folgende Beschlüsse:

 

1. Der Gebührenkalkulation durch die Heyder + Partner Gesellschaft für Kommunalberatung mbH vom 12.02.2021 wird zugestimmt. Sie hat dem Gemeinderat bei der Beschlussfassung über die Gebührenhöhe vorgelegen (Anlage 1).

 

2. Dem vorgeschlagenen Kalkulationszeitraum der Gebührenkalkulation vom 01.09.2020 bis 31.08.2021 (Kindergartenjahr) wird zugestimmt.

 

3. Den in der Gebührenkalkulation enthaltenen Abschreibungssätzen, der Abschreibungsmethode sowie den weiteren Ermessensentscheidungen (vgl. Nr. 2) wird zugestimmt.

 

4. Die Höhe der Benutzungsgebühr wird für den Zeitraum vom 01.09.2021 bis 31.08.2022 wie im Verwaltungsvorschlag vorgelegt (vgl. Anlage 2) festgesetzt.

 

5. Der 7. Satzung zur Änderung der über die Schulkindbetreuung vom 24.07.2012 wird gemäß Anlage 3 zugestimmt (Anlage 3).

 

6. Die Satzung tritt zum 01.09.2021 in Kraft.

 

TOP 13: Neufassung der Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Ingersheim und Kalkulation der Kostenersätze

 

Durch das Gesetz zur Änderung des Feuerwehrgesetzes vom 17.12.2015 wurde auch die Vorschrift über den Kostenersatz für Einsätze der Gemeindefeuerwehr geändert. Es wurden insbesondere detaillierte Vorschriften zur Kalkulation von Kostenersatzsätze in das Feuerwehrgesetz aufgenommen (§34 Abs. 4 bis 8 FwG)

 

Durch diese gesetzliche Neuregelung entspricht die Feuerwehrkostenersatz-Satzung der Gemeinde Ingersheim nicht mehr den aktuellen gesetzlichen Vorgaben.

 

Durch die Gesetzesänderung legt der Gesetzgeber verschiedene Berechnungsmethoden für die Kalkulation von Stundensätzen bei Feuerwehreinsätzen fest:

 

-        Ehrenamtlich tätige Einsatzkräfte (§ 34 Abs. 5 FwG)

 

-        Feuerwehrfahrzeuge (§ 34 Abs. 7 FwG)

 

Daneben hat der Gesetzgeber in § 34 Abs. 8 FwG eine Rechtsgrundlage zur Erhebung von landeseinheitlichen Pauschalsätzen für normierte und vergleichbare Feuerwehrfahrzeuge geschaffen. Das Innenministerium hat von diesem Ermächtigungsanspruch Gebrauch gemacht und eine entsprechende Rechtsverordnung mit landeseinheitlichen Pauschalsätzen erlassen.

 

Durch die Kalkulation der Kostenersatzsätze und die Neufassung der Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Ingersheim (Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung – FwKS)  wird eine rechtskonforme Neuregelung der Kostenersatzsätze unter Berücksichtigung des § 34 FwG sowie eine Neufassung der Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung nach Empfehlung des Gemeindetages herbeigeführt.

 

Der Gemeinderat fasst einstimmig folgende Beschlüsse:

 

1.     Der Gemeinderat stimmt der Kalkulation der Feuerwehrkostenersätze für Leistungen der freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Ingersheim zu. (Anlage 1)

 

2.     Der Gemeinderat beschließt die Neufassung der Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Ingersheim (Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung – FwKS) (Anlage 2). Die Neufassung der Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Ingersheim (Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung – FwKS) tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Die Satzung zur Regelung der Kostenerstattung für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr vom 06.12.1983 sowie die 4. Satzung zur Änderung der Satzung zur Regelung der Kostenerstattung für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr vom 28.06.2014 treten an diesem Tag außer Kraft.

 

TOP 14: Annahme von Spenden

 

Der Gemeinderat beschließt die Annahme der im Zeitraum 16.06. bis 13.07.2021 eingegangen Spenden von über und unter 100,00 €.

 

TOP 15: Anfragen und Verschiedenes

 

Die Vorsitzende informiert, dass es das in anderen Kommunen bereitgestellte Impfangebot mittels Impfbus leider derzeit in Ingersheim nicht gibt. Die Gemeinde wurde hierbei nicht angefragt, ob ein Bedarf besteht. Sollte die Aktion verlängert werden, werde sie sich dafür einsetzen, dass der Bus auch nach Ingersheim kommt.

 

Aus dem Gremium wurde die nachgefragt, warum die Duschen in der Fischerwörthhalle derzeit nicht nutzbar seien. Die Verwaltung antwortet, dass Grund hierfür ein Wasserschaden sei.

 

Ein Gemeinderatsmitglied erkundigt sich nach dem Stand der Umsetzung des Tempo 30 in Groß- und Kleiningersheim sowie bemängelt die furchtbare Parksituation in ganz Ingersheim. Die Verwaltung erwidert, dass in der Umsetzung des Lärmaktionsplanes die weiteren Schritte eingeleitet wurden. Es handle sich dabei um ein mehrstufiges Verfahren. Die Gemeinde ist nicht befugt, selbst Tempo 30-Schilder aufzuhängen. Der Parksituation können nur durch entsprechende Kontrolle der Parkverstöße entgegengewirkt werden.

Icon SucheIcon TranslateIcon Leichte SpracheIcon Kontakt