Icon Navi

Livestream Gemeinderatssitzung am 23.04.2024 ab 19:00 Uhr

Ingersheim informiert (Archiv)

Alle aktuellen Nachrichten rund um Ingersheim

Dieser Artikel befindet sich im Archiv!

Ingersheim informiert | 14.09.2021 – 28.09.2021

Hygienekonzept für die Bundestagswahl am 26. September 2021

Vorbemerkung

Am 26.09.2021 werden in 5 Wahllokalen in der Gemeinde Ingersheim die Wahlberechtigten zwischen 8 und 18 Uhr ihre Stimme abgeben können.

Begehung der Wahllokale

Die bisher genutzten Wahllokale wurden einer Begehung unterzogen, um die Einrichtung und Laufwege zu planen. Für jedes Wahllokal wurde ein Plan erstellt. Sofern aus den baulichen Gegebenheiten möglich, werden die Tische und Wahlkabinen im Einbahn-System aufgestellt. Andernfalls erfolgt die Lenkung der Laufwege durch Beschilderung und/oder Bodenmarkierungen. An den Eingängen werden die Hygieneregelungen ausgehängt sowie Desinfektionsspender aufgestellt. Das Hygienekonzept wird bereits im Voraus über das Amtsblatt sowie die Homepage veröffentlicht.

Abstand

In allen Wahllokalen gilt die allgemeine Abstandsregel von mindestens 1,5 Metern. Beim Aufstellen der Tische und den Wahlkabinen ist dies zu beachten. Es ist vom Wahlvorstand darauf zu achten, dass sich im und unmittelbar vor dem Wahllokal keine Ansammlungen bilden. Die Wählerinnen und Wähler sollten möglichst zügig ihre Stimme abgeben und auf direktem Weg das Wahlgebäude wieder verlassen. In den Wahlraum sollten möglichst nur Wählerinnen und Wähler entsprechend der Anzahl der Wahlkabinen eingelassen werden.

Mund-Nasen-Schutz

In allen Wahllokalen muss ab Betreten des Gebäudes eine medizinische Maske („OP-Maske“ oder FFP2-Maske) getragen werden. Für die Wahlvorstände werden OP-Masken gestellt. Für Wählerinnen und Wähler, die ihre Maske vergessen haben, wird ein Vorrat an Masken bereitgehalten.

Ausgenommen sind Personen, die durch ärztliche Bescheinigung nachweisen, dass ihnen das Tragen einer Maske aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist.

Lüften und Desinfektion

Die Wahllokale sind regelmäßig durch den Wahlvorstand zu lüften. Die Lüftung sollte alle 20 Minuten als Stoßlüftung bei komplett geöffnetem Fenster für eine Dauer von drei bis zehn Minuten erfolgen. Vor Beginn der Wahlhandlung sind die Wahllokale gründlich zu lüften.

Oberflächen und Gegenstände, die häufig von Personen berührt werden, sind regelmäßig zu reinigen.

 

Die Wählenden werden aufgefordert einen eigenen Stift mitzubringen. Für Wählerinnen und Wähler, die keinen Stift dabeihaben, werden Stifte ausgegeben. Diese sind nach der Benutzung zu desinfizieren.

Zutrittsregelung zum Wahlgebäude

Der Zutritt zum Wahlgebäude ist Personen untersagt, die

- in Kontakt zu einer mit dem Coronavirus infizierten Person stehen oder standen, wenn seit dem letzten Kontakt noch nicht 10 Tage vergangen sind,

- typische Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus, namentlich Fieber, trockener Husten, Störung des Geschmacks- oder Geruchssinns, aufweisen,

- keine Maske tragen, ohne dass eine Ausnahme vorliegt, oder

- ganz oder teilweise nicht zur Angabe ihrer Kontaktdaten bereit sind.

Personen mit typischen Krankheitssymptomen, oder die Kontakt mit einer infizierten Person hatten und sich somit in Quarantäne befinden, können auf die Briefwahl ausweichen. Die Briefwahl kann unten diesen Voraussetzungen bis zum Wahltag 15:00 Uhr auf dem Rathaus (buergerbuero@ingersheim.de) beantragt werden.

Wahlhandlung

Es dürfen sich neben dem Wahlvorstand maximal so viele Wählerinnen und Wähler im Wahllokal aufhalten wie Wahlkabinen aufgestellt sind. Die Wählerinnen und Wähler sollten möglichst zügig ihre Stimme abgeben und auf direktem Weg das Wahlgebäude wieder verlassen. Von dieser Regelung kann abgewichen werden, wenn sich Wähler einer Hilfsperson bedienen müssen.

Bildet sich aus diesem Grund eine Warteschlange vor dem Wahllokal, ist auch hier der Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Alle Wählerinnen und Wähler, die noch rechtzeitig vor 18.00 Uhr eintreffen, aber aufgrund der maximalen Personenanzahl im Wahllokal warten müssen, ist die Wahl zu ermöglichen.

Öffentlichkeitsgrundsatz

Für Personen, die sich auf Grundlage des Öffentlichkeitsgrundsatzes im Wahlgebäude aufhalten, gilt:

- Sie sind zur Bereitstellung ihrer Kontaktdaten verpflichtet, der Wahlvorstand ist zur Erhebung dieser Daten berechtigt, der Wahlvorsteher hat die gesammelten Daten der Bürgermeisterin in einem verschlossenen Umschlag zu übergeben.

- Sofern die Person, durch ärztliche Bescheinigung nachweist, dass aus gesundheitlichen Gründen das Tragen einer Maske nicht möglich ist, dürfen diese Personen sich in Wahlräumen zwischen 8 Uhr und 13 Uhr und zwischen 13 Uhr und 18 Uhr und ab 18 Uhr für jeweils längstens 15 Minuten aufhalten, in Briefwahlräumen für längstens 15 Minuten; zu den Mitgliedern des Wahlvorstands und den Hilfskräften muss jeweils ein Mindestabstand von zwei Metern eingehalten werden.

Sonstiges

Im Übrigen verweisen wir auf die derzeit gültige Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 (Corona-Verordnung – CoronaVO) vom 14. August 2021.

Icon SucheIcon TranslateIcon Leichte SpracheIcon Kontakt