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Aus dem Gemeinderat (Archiv)

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Aus dem Gemeinderat | 05.11.2021 – 19.11.2021

Sitzungsbericht aus der Gemeinderatssitzung vom 19.10.2021

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 19.10.2021 über folgende Themen beraten:

 

TOP 1: Bekanntgaben

 

Zu diesem Tagesordnungspunkt gab es keine Bekanntgaben und Diskussionspunkte.

 

 

TOP 2: Contracting-Ausschreibung Nahwärmesystem der Gemeinde Ingersheim für das Neubaugebiet "In den Beeten II" - Beschluss über die Zuschlagsentscheidung im Konzessionsverfahren

 

Die Gemeinde hat über das Vergabeportal der Deutschen eVergabe und die Bekanntmachung im Amtsblatt ihr Interesse veröffentlicht das ihr zustehende hoheitlich-öffentliche Wegenutzungsrecht der gemeindlichen Straßen, Wege und Plätze an ein Unternehmen einzuräumen, welches im Gegenzug ein Nahwärmeversorgungsnetz für das Neubaugebiet „In den Beeten II“ aufbaut und anschließend für eine Laufzeit von 20 Jahren betreibt. Mit Auslaufen der Angebotsfrist am 30.09.2021 haben über das Vergabeportal der Deutschen eVergabe zwei interessierte Bieter ein Angebot abgegeben.

 

Mit der Prüfung und Auswertung der Angebote waren Herr Peetz vom Fachbüro midiplan und Herr Schenek, Rechtsanwalt bei iuscomm beauftragt. Nach dieser rechtlichen und fachtechnischen Prüfung wurde dem Gemeinderat empfohlen, die Vergabe an die Firma KWA Stuttgart AG, Herzogstraße 6A, 70176 Stuttgart vorzunehmen.

 

Es wurde zunächst der Beschlussvorschlage zur Abstimmung gebracht.

 

Der Gemeinderat fasste mit 17 Ja-Stimmen und zwei Enthaltungen folgenden Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt, den Zuschlag zum Abschluss des Gestattungsvertrages zur Errichtung und zum Betrieb eines Nahwärmeversorgungsnetzes im Neubaugebiet „In den Beeten II“ wird auf das verbindliche Hauptangebot der Firma KWA Stuttgart, Herzogstraße 6A, 70176 Stuttgart erteilen (Zuschlagsentscheidung).

 

Die Verwaltung wird beauftragt alle weiteren Handlungen zur Zuschlagserteilung an die

Firma KWA Stuttgart, Herzogstraße 6A, 70176 Stuttgart vorzunehmen, um den Gestattungsvertrag rechtsverbindlich zu vereinbaren.

 

Anschließend stellte sich der Konzessionär vor und gab einen Einblick in das Projekt Nahwärmeversorgung im Gebiet „In den Beeten II“. Es soll zeitnah eine Informationsveranstaltung für Interessenten und künftigen Abnehmer stattfinden, in der dann detaillierter informiert wird.

 

 

TOP 3: Bauplatzvergabe "In den Beeten II": Beschluss

a) Bieterverfahren für gewerbliche Bauträger

b) Bieterverfahren für natürliche Personen

c) Kriterienvergabeverfahren für natürliche Personen

 

Die Gemeinde Ingersheim hat im Baugebiet „In den Beeten II“ insgesamt 31 Bauplätze zu vergeben.

Die Gemeinde legt Wert auf eine transparente und sinnvolle Veräußerung der gemeindeeigenen Bauplätze im Neubaugebiet „In den Beeten II“. Deshalb befasst sich der Gemeinderat seit März dieses Jahrs intensiv mit diesem Thema und hat verschiedene Bauplatzvergabeverfahren auf den Weg gebracht. Unterstützt wird die Gemeindeverwaltung hierbei von der Landsiedlung GmbH.

 

Die einzelnen Bauplatzvergabeverfahren für die sog. Einzelgrundstücke (die Grundstücke für den Geschosswohnungsbau sind bislang ausgenommen; diese werden in einem gesonderten Vergabeverfahren ausgearbeitet) wurden in drei verschiedene Vergabeverfahren untergliedert, welche vom Gemeinderat in den Juni- und Juli-Sitzungen beraten und beschlossen wurden.

 

Die Vergabeverfahren wurden entsprechend der vorgesehenen Zeiträume durchgeführt und wurden in den letzten Wochen in einem sehr komplexen und zeitintensiven Verfahren von der Landsiedlung GmbH ausgewertet.  In der nichtöffentlichen Vorberatung des Verwaltungsausschusses am 05.10.2021 hat Herr George bereits das Ergebnis der Auswertung vorgestellt.

 

Aus datenschutzrechtlichen Gründen wurden in der Sitzungsvorlage und in der öffentlichen Sitzung am 19.10.2021 keine personenbezogenen Daten zu den einzelnen Geboten und Bewerbungen (Namen, Gebotshöhe, Einkommen usw.) eröffnet.

 

Herr George von der Landsiedlung GmbH präsentierte eine allgemeine Übersicht zu den Ergebnissen der einzelnen Verfahren.

 

a)      Bieterverfahren für gewerbliche Bauträger

 

Das Bieterverfahren für gewerbliche Bauträger gegen Höchstgebot umfasst 8 gemeindeeigene Bauplätze. 

 

Das Verfahren für die Abgabe eines Gebots im Rahmen des Bieterverfahrens wurde im Zeitraum 05.07.2021 - 12.08.2021 durchgeführt. Die Frist für die Nachreichung von Unterlagen ist am 02.09.2021 abgelaufen. Gemeinsam mit Herrn George wurden die Gebote am 16.08.2021 unter dem 6-Augen-Prinzip geöffnet.

Für das Bieterverfahren für gewerbliche Bauträger sind 7 Gebote eingegangen.

 

b)      Bieterverfahren für natürliche Personen

 

Beim Bieterverfahren für natürliche Personen werden 7 gemeindeeigene Bauplätze für private Bauvorhaben gegen Höchstgebot vergeben.

 

Das Verfahren für die Abgabe eines Gebots im Rahmen des Bieterverfahrens wurde im Zeitraum 05.07.2021 - 12.08.2021 durchgeführt. Die Frist für die Nachreichung von Unterlagen ist am 02.09.2021 abgelaufen. Gemeinsam mit Herrn George wurden die Gebote am 16.08.2021 unter dem 6-Augen-Prinzip geöffnet.

Für das Bieterverfahren für natürliche Personen sind 47 Gebote eingegangen.

 

c)       Kriterienvergabeverfahren für natürliche Personen.

 

Im Rahmen des Kriterienvergabeverfahrens (nach dem sog. Einheimischenmodell) werden weitere 12 gemeindeeigenen Bauplätzen für private Bauvorhaben natürlicher Personen als selbstgenutzte Eigenheime vergeben.

 

Die Abgabe einer Bewerbung war im Zeitraum 26.07.2021 – 26.08.2021 möglich, die Nachreichfrist hat am 09.09.2021 geendet. Die Öffnung der eingegangenen Bewerbungen hat am 30.08.2021, ebenfalls unter dem 6-Augen-Prinzip, stattgefunden.

Für das Kriterienvergabeverfahren sind 52 Bewerbungen eingegangen.

 

Zur Sachdarstellung und Begründung gab es keinen weiteren Diskussionsbedarf.

 

Der Gemeinderat fasste mit 16 Ja-Stimmen und drei Enthaltungen folgenden Beschlüsse:

 

a)      Bieterverfahren für gewerbliche Bauträger

 

Die Verwaltung wird beauftragt, anhand der Ergebnisse der Auswertung des Vergabeverfahrens mit dem erstplatzierten Bieter Grundstückskaufverträge vorzubereiten und diese abzuschließen. Für den Fall des Ausscheidens des Bieters oder eines Nichtabschlusses des Kaufvertrags wird die Verwaltung beauftragt, mit den Nachrückenden das Verfahren fortzusetzen und zum Abschluss zu bringen.

 

Eine Veröffentlichung der Zuschläge des Vergabeverfahrens erfolgt nach der direkten Benachrichtigung des erstplatzierten Bieters sowie dessen Bestätigung des Erwerbswunsches.

 

b)      Bieterverfahren für natürliche Personen

 

Die Verwaltung wird beauftragt, anhand der Ergebnisse der Auswertung des Vergabeverfahrens mit den erstplatzierten Bietern bzw. Bietergemeinschaften Grundstückskaufverträge vorzubereiten und diese abzuschließen. Für den Fall des Ausscheidens eines Bieters bzw. einer Bietergemeinschaft oder eines Nichtabschlusses des Kaufvertrags wird die Verwaltung beauftragt, mit den Nachrückenden das Verfahren fortzusetzen und zum Abschluss zu bringen.

 

Eine Veröffentlichung der Zuschläge des Vergabeverfahrens erfolgt nach der direkten Benachrichtigung der erstplatzierten Bieter bzw. Bietergemeinschaften sowie deren Bestätigung des Erwerbswunsches. Dies erfolgt unter Wahrung der Interessen der den Zuschlag erhaltenden Personen. Es findet eine namentliche Nennung ohne Nennung der im Verfahren getätigten Gebotshöhe statt.

 

c)       Kriterienvergabeverfahren für natürliche Personen

 

Die Verwaltung wird beauftragt, anhand der Ergebnisse der Auswertung des Vergabeverfahrens mit den erstplatzierten Bewerbern bzw. Bewerberpaaren Grundstückskaufverträge vorzubereiten und diese abzuschließen. Für den Fall des Ausscheidens eines Bewerbers bzw. eines Bewerberpaars oder eines Nichtabschlusses des Kaufvertrags wird die Verwaltung beauftragt, mit den Nachrückenden das Verfahren fortzusetzen und zum Abschluss zu bringen.

 

Eine Veröffentlichung der Zuschläge des Vergabeverfahrens erfolgt nach der direkten Benachrichtigung der erstplatzierten Bewerber bzw. Bewerberpaare sowie deren Bestätigung des Erwerbswunsches. Dies erfolgt unter Wahrung der Interessen der den Zuschlag erhaltenden Personen. Es findet eine namentliche Nennung ohne Nennung der im Verfahren erzielten Punktzahl gemäß der Vergabekriterien statt.

 

 

TOP 4: Nachtragshaushaltssatzung 2021 mit Finanzplanung - Beschlussfassung

 

Aufgrund der Entwicklungen im Baugebiet „In den Beeten II“ erlässt die Gemeinde Ingersheim einen Nachtragshaushaltsplan. Bereits bei der Aufstellung des diesjährigen Haushaltsplans war klar, dass aufgrund der rechtlich vorgeschriebenen und notwendigen Verfahrensschritte im Erschließungsverfahren eine zeitliche Diskrepanz von Ausgaben und Einnahmen unvermeidbar ist. Wurde im Haushaltsplan 2021 aufgrund der vorgelegten Planungen noch davon ausgegangen, dass der für die Auszahlung der Minderzuteilungen aufgenommene Kassenkredit problemlos und zeitnah durch die Einnahmen aus Bauplatzverkäufen noch im selben Jahr wieder abgelöst werden kann, stellt sich die aktuelle Lage nun so dar, dass die einzelnen Verfahrensschritte sich in die Länge ziehen und die eingeplanten Bauplatzerlöse vermutlich mehrheitlich nicht in diesem Jahr generiert werden können. Dies hat zur Folge, dass nach § 82 Abs. 2 GemO ein Nachtragshaushaushalt zu erarbeiten ist.

 

Im Finanzhaushalt wird durch den Nachtragshaushaltsplan die Investitionsseite des Haushalts an die verzögerte Einnahmengenerierung im Baugebiet „In den Beeten II“ angepasst. Die Zwischenfinanzierung des Wohngebietes war von Anfang an zeitlich sehr eng getaktet und wird mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht wie geplant vollzogen werden können. Der öffentliche Beschluss zu den Bauplatzvergabeverfahren wurde ebenfalls in dieser Gemeinderatssitzung getroffen. Aufgrund verschiedener Verfahren und Fristen (bspw. Eintragungen beim Grundbuchamt, Vorbereitung der Kaufverträge, etc.) ist davon auszugehen, dass der frühestmögliche Eingang der Bauplatzerlöse realistisch erst Ende Dezember erfolgen kann.

 

Zur Sachdarstellung und Begründung gab es keinen weiteren Diskussionsbedarf.

 

Der Gemeinderat hat mit 15 Ja-Stimmen, drei Nein-Stimmen und einer Enthaltung die Nachtragshaushaltssatzung und den Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 mit Finanzplan 2022 bis 2024 und Investitionsprogramm wie vorliegend und erläutert beschlossen.

 

Die öffentliche Bekanntmachung der Nachtragshaushaltssatzung mit Nachtragshaushaltsplan erfolgt nach Genehmigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde.

 

 

TOP 5: Annahme von Spenden

 

Zu diesem Tagesordnungspunkt hat es keinen Diskussionsbedarf gegeben.

 

Der Gemeinderat stimmte der Annahme der Spenden einstimmig zu.

 

 

TOP 6: Anfragen und Verschiedenes

 

Veranstaltungskalender

Eine Gemeinderätin merkte an, dass die Veranstaltungen im Ort wieder zunähmen und wies darauf hin, dass es hierbei zu Kollisionen kommt, u.a. am bevorstehenden Wochenende. Sie hatte die Bitte, dass künftig der Veranstaltungskalender, der extra hierfür gemeinsam im Vorfeld aufgestellt wird, wieder mehr beachtet wird. 

 

Lärmaktionsplan

Eine Gemeinderätin erkundigte sich nach dem aktuellen Stand der Umsetzung des Lärmaktionsplanes. Bürgermeisterin Lehnert erklärte, dass das Verfahren geregelt verlaufe. Die Maßnahmen bedürfen einer Genehmigung der oberen Behörden, welche noch ausstehe und abgewartet werden müsse.  

 

Digitalpakt Schule

Eine Gemeinderätin erkundigte sich nach dem aktuellen Stand zur Umsetzung des Digitalpakts in der Schule. Bürgermeisterin Lehnert verwies auf die öffentliche VA-Sitzung vom 05.11.2021, bei der die Gemeinderätin bereits dies selbe Frage gestellt hatte. Wie bereits angekündigt, wird die zuständige Sachbearbeiterin, die derzeit im Urlaub ist, in der Novembersitzung hierzu informieren.

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