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Aus dem Gemeinderat (Archiv)

Alle aktuellen Nachrichten rund um Ingersheim

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Aus dem Gemeinderat | 02.03.2022 – 16.03.2022

Sitzungsbericht aus der Gemeinderatssitzung am 22.02.2022

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 22.02.2022 über folgende Themen beraten:

 

TOP 1: Bekanntgaben

 

Es lagen keine Bekanntgaben vor.

 

TOP 2: Sanierung der Ortsdurchgangsstraße Großingersheim

- Vergabe der Tiefbauarbeiten

 

Die Sanierungsmaßnahme wurden mit Datum vom 13.01.2022 öffentlich ausgeschrieben. Der Eröffnungstermin war auf den 08.02.2022 11:00 Uhr im alten Rathaus Ingersheim festgesetzt. Zur Angebotseröffnung lagen 3 Angebote vor. Nach Abschluss des Eröffnungsverfahrens die eingegangenen Angebote zur weiteren Prüfung vor.

 

Nach zeitlichem Eingang der Angebote ergab sich folgende Reihenfolge:

 

Lfd. Nummer

Bieter, Name und Ort

Endbetrag bei der Eröffnung

Endbetrag nach rechnerischer Prüfung

1

Bieter 1

2.818.226,19 €

2.818.226,19 € *)

2

Lukas Gläser, Aspach

2.342.138,71 €

2.342.138,71 €

3

Bieter 2

2.848.062,41 €

2.848.062,41 €

 

*) Nachlass i. H. v. 1,5 % nicht berücksichtigt

 

Aus Kapazitätsgründen hat die Firma Amos, Brackenheim, die im Bestandsgebiet In den Beeten und in der Marktstraße in den Jahren 2020 und 2021 gute Arbeit geleistet haben, auf eine Angebotslegung verzichtet und abgesagt. Die restlichen sieben Firmen, die die Ausschreibung angefordert hatten, haben ohne Nennung von Gründen auf eine Angebotslegung verzichtet.

 

Die Prüfung hat keine Rechenfehler bei den Bietern ergeben. Somit stellte sich die Bieterfolge nach rechnerischer Prüfung unverändert gegenüber den Beträgen bei der Angebotseröffnung dar. Der Bieter 3 hat verschiedene im LV geforderte Unterlagen wie die Formblätter zur Preisbildung nicht ausgefüllt. Auf eine Nachforderung wurde in Anbetracht der Bieterfolge verzichtet. Auch die Firma Lukas Gläser hat das Preisblatt 2 (KEV182) nicht ausgefüllt, hat dies aber unverzüglich nach Nachforderung übergeben.

 

Die Auswertung im Preisspiegel zeigt, dass die Firma Lukas Gläser das mit großem Abstand

(rund 20%) günstigste Angebot abgegeben hat. Dies in Verbindung mit sehr günstigen Einheitspreisen in den Pos. 9.2.220, 9.2.30 und 9.4.40 hat dazu geführt, dass mit der Firma Lukas Gläser ein Aufklärungsgespräch geführt wurde. Hierin hat die Bieterin die Auskömmlichkeit der Einheitspreise bestätigt und gleichwohl Kalkulationsirrtümer ausgeschlossen. Diese Aussage wurde zudem schriftlich bestätigt. Im Aufklärungsgespräch wurden weitere vertragsrelevante Dinge erörtert.

 

Auf Basis des Ausschreibungsergebnisses und des Aufklärungsgesprächs schlagen wir folglich vor, die Leistungen an den wirtschaftlichsten Bieter, die Firma Lukas Gläser aus Aspach zu vergeben. Die Auftragssumme beläuft sich auf geprüfte 2.342.138,71 € brutto.

 

Herr Westram stellt außerdem noch fest, dass das Submissionsergebnis den Kostenanschlag auf LV-Basis als sehr zutreffend bestätigt, liegt dieser doch nahezu punktgenau im Bereich der weiteren beiden Bieterinnen.

 

Erfreulich ist zudem, dass der Abstand von rund 20 % zum mutmaßlichen Zuschlagsangebot der Firma Gläser eine gewisse Budgetsicherheit darstellt, die beim Bauen im Bestand sicher von Vorteil ist.

 

Der Gemeinderat fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Die Vergabe der Tiefbauarbeiten zur Sanierung der Ortsdurchgangsstraße im Ortsteil Großingersheim erfolgt an das wirtschaftlichste Unternehmen:

Lukas Gläser GmbH & Co.KG, Backnanger Str.66, 71546 Aspach zum Preis von brutto 2.342.138,71 Euro.

 

TOP 3: Informationen zum Sachstand eines möglichen Neubaus des EDEKA-Marktes Ingersheim

 

Die Vorsitzende begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Herr Otto und Herr Auracher, um den aktuellen Sachstand darzustellen und offene Fragen zu beantworten.

 

Herr Otto berichtet über die historische Entwicklung hierzu. Begonnen hatte es im Januar 2017 mit der Einreichung des Bauantrages (siehe Übersichtsplan). Aufgrund des Hochwassers im Jahr 2016 hat man den Bauantrag für eine Ausgleichsmulde nachgeschoben. Hierfür hat die EDEKA bereits 235.000 € investiert. Von Anfang an war das Ziel, eine größtmögliche Fläche sowie für die Parkplätze als auch Verkaufsfläche zu erhalten. Aus diesem Grund hat man die Verhandlungen mit PPG aufgenommen. Das gesamte Gebäude sollte nach rechts verschoben werden, wofür der Parkplatz von PPG benötigt wird. Hier dauern die Verhandlungen derzeit noch an. Man hoffe nun auf eine Lösung bis Ostern 2022.

 

Ursprünglich war die Eröffnung für 2019 geplant. Für den Neubau sind 4,7 Millionen Euro an Kosten veranschlagt. Neben den Ausgaben für die Ausgleichsmulde wurden bereits rund 84.000 € für Begleitmaßnahmen ausgegeben. Man rechnet mit insgesamt zwölf Monate Bauzeit (Abriss und Neu-bau). Für diese Dauer müsste der EDEKA-Markt vollständig geschlossen werden. Die Baugenehmigung wurde im Dezember 2021 erteilt. Diese enthält allerdings aufschiebende Bedingungen, u.a. den Tausch der Grundstücke.

 

Parallel wird ein Plan B verfolgt, sollte die o.g. Option nicht zustande gekommen. Der Neubau würde in diesem Fall dann ohne den Grundstückstausch erfolgen. Das heißt, dass weniger Fläche zur Verfügung steht für die Verkaufsfläche und Parkplätze. Derzeit hat der EDEKA-Markt eine Fläche von 750 qm. Auch bei Plan B kann im Zuge des Neubaus eine Verkaufsfläche von 1.200 qm realisiert werden. Laut Herr Auracher ist auch auf dieser Fläche ein Angebot mit 20.000 Artikeln realisierbar (Vergleich Discounter: 2.500 – 3.000 Artikel). Durch höhere Frequenzen in der Anlieferung könne Lagerfläche eingespart werden.

 

Herr Auracher berichtet außerdem über die Anfänge des EDEKA-Marktes in Ingersheim im Jahr 2003 und die weitere Entwicklung. Er möchte den Standort beibehalten und attraktiv ausbauen. Der aktuelle Zustand des EDEKA-Marktes entspricht in verschiedenster Hinsicht nicht mehr dem Anspruch, den man habe. Mithilfe von Leihkühlgeräten aus seinen anderen Märkten besteht die Möglichkeit, dass der EDEKA-Markt noch über den Sommer hinweg geöffnet bleiben könne.

 

Das Gremium weist auf die idealen Bedingungen für den Neubau im Zuge der Sanierung der Ortsdurchfahrt hin.

 

Auch Herr Otto sieht diesen Zeitraum als ideal an. Der Abbruch ist aktuell für den Juni geplant, aber hierüber bestehen noch keinerlei Sicherheiten, ob dieser Zeitplan eingehalten werden kann. Es wird definitiv einen Neubau geben, entweder nach Plan A oder nach Plan B.

 

TOP 4: Breitbandversorgung der Gemeinde Ingersheim

-          Sachstandsbericht über aktuelle Projekte

-          Vorstellung und Information aus dem Zweckverband Kreisbreitband
           Ludwigsburg

 

Information über den Stand „Ausbau Breitband in Ingersheim“

In Anlage 1 (zu finden in unserem Ratsinformationssystem) sind alle bereits realisierten Maßnahmen sichtbar, die bis heute gelaufen sind. Aus dieser Anlage kann ebenfalls entnommen werden, bei welchen Projekten die Gemeinde Leerröhrchen für eine spätere bzw. nun ganz aktuelle Versorgung mit FTTH (fiber to the home) mit verlegt hat.

 

Zweckverband „Kreisbreitband Ludwigsburg“

Mit der Gründung des Zweckverbandes „Kreisbreitband Ludwigsburg“ und dem Beitritt dieses Zweckverbandes zur Gigabit Region Stuttgart GmbH zum Ende des Jahres 2018 hat der Ausbau mit der Versorgung FTTH so richtig Fahrt aufgenommen und die Chancen gerade für kleine Kommunen, am Ausbau FTTH zu partizipieren sind dadurch um ein Vielfaches gestiegen.

 

Ein erstes Projekt des Zweckverbandes Kreisbreitband Ludwigsburg war der Ausbau der Schulen mit Breitband. Hieran musste sich Ingersheim nicht beteiligen, da die Schillerschule bereits mit einer sehr guten Leitung versorgt war und immer noch ist.

 

Im Frühjahr und Sommer 2021 beteiligte sich die Gemeinde Ingersheim mittels einer Abfrage unter den örtlichen Gewerbebetrieben am Projekt des Zweckverbandes, die Versorgung der Gewerbebetriebe über einen möglichen Ausbau des Netzes zu verbessern.

Von 55 angeschriebenen Firmen kamen 13 Rückmeldungen. Dies waren zu wenige, um sich an der Ausschreibung beteiligen zu können. Dies kann auch daran liegen, dass die Gemeinde bereits im Jahr 2012 das Netz im Bestandsgebiet Gröninger Weg ausgebaut hatte. Anspruchsvoraussetzung für die Maßnahme des Zweckverbandes wäre gewesen, dass man drei unterversorgte Betriebe in einem Gewerbebetrieb vorweisen kann. Unterversorgt ist man lt. Richtlinien, wenn in einem Betrieb die internetverbundenen Arbeitsplätze unter 30Mbit/s liegen.

 

Ausbau der so genannten „weißen Flecken“ (bis zu 30 Mbits/s im Download) mit Förderung

Vor einigen Wochen bereits veröffentlichten die Landtagsabgeordneten aus unserem Wahlkreis Pressemitteilungen, in denen sie auf Förderzusagen des Landes für die Gemeinden im Kreis, darunter auch auf 240.000 Euro Förderzusage Ingersheim (seitens des Landes) Bezug nahmen. Hierbei handelte es sich um eine Förderung für das jüngste Projekt des ZVKBL, die Ausschreibung der so genannten „weißen Flecken“. Hier hat der Zweckverband gemeinschaftlich eine grobe Planung erstellt und entsprechend einen Zuschussantrag bei Bund und Land eingereicht.

Diese wurden bereits beschieden und uns liegt ein Zuschussbescheid des Bundes von 300.000 € vor. Ausgehend von gerundeten Kosten mit 600.000 € erhalten wir vom Bund eine Förderung von 50 %.

Das Land hat seinen Bewilligungsbescheid schon über die Presse bekannt gegeben und uns liegt hier der Bewilligungsbescheid in Höhe von 240.000 € (= 40 % v. 600.00 €) auch vor. Der Gemeindeanteil an diesem Projekt wäre dann immer 10 % der Kosten, wir gehen derzeit von rund 60.000 Euro oder weniger aus.

 

Die Gemeindeverwaltung erachtet es für sinnvoll, sich an der Maßnahme des möglichen Ausbaus dieser weißen Flecken, d.h. Versorgung derzeit kleiner 30 Mbit/s, zu beteiligen. Dies betrifft das Pumpwerk (Kläranlage), die Mühle, den Saalen- und Heckenhof, sowie die Birken- und Lerchenhöfe. Allerdings hat die Gemeinde dem Zweckverband bereits signalisiert, dass die erstelle Planung so nicht realisiert werden muss. Die Verwaltung sieht hier sinnvolle Alternativen, die wir dann, wenn es zur Durchführung kommt, mit dem jeweiligen Versorger besprechen müssen. Zum Beispiel können die Lerchen- und Birkenhöfe über den Besigheimer Husarenhof viel besser angedient werden, als von Großingersheim aus. Mit der Stadtverwaltung Besigheim haben wurde hierzu schon Kontakt aufgenommen. Zudem gibt es für die Erschließung des Saalenhofs bereits ein Leerrohr zum Hochbehälter Weiden, welches wir selbst verlegt haben.

 

Ausbau der Flecken bis zu 100 Mbit/s im Download)

An der Ausschreibung für die Variante mit Verbesserung der Versorgung von derzeit kleiner 100 Mbit/s haben wir uns zum jetzigen Zeitpunkt deshalb dagegen ausgesprochen, da es auch hier zu einzelnen Aussiedlerhöfen schon Leerrohre gibt. Zum anderen haben wir für den Innerorts vorgesehenen Ausbau eine Zusage der Telekom, dass Sie im Jahr 2023 den Ort zum großen Teil ausbauen möchte.

 

Innerörtlicher Ausbau durch die Telekom an FTTH

Hierzu haben im Laufe des Jahres 2021 einige Termine mit der Telekom stattgefunden. Hintergrund und Anlass der Termine war die Sanierung der Ortsdurchfahrt und die Zusage der Telekom, hier Leerrohre mit zu verlegen. Dies hat sie übrigens bei allen Tiefbaumaßnahmen der letzten drei Jahre (In den Linden, In den Beeten, Marktstraße) gemacht. Weiter dreht es sich bei allen Ausbauten immer auch um Kosten für die Maßnahme und wer diese trägt. Wie oben schon beschrieben, gibt es großzügige Bezuschussungen durch Bund und Land. Jede Kommune muss ergänzend einen Eigenanteil aufbringen. Der kommunale Eigenbeitrag wurde zu Beginn des Ausbaus an Breitband mit dem Zweckverband KBL und der Gigabit Region Stuttgart für Ingersheim mit 2,5 Mio. € angegeben. Bei den Gesprächen mit der Telekom ging es nun darum, in welcher Form dieser Anteil erbracht werden kann und welche Leistung die Telekom uns dafür anbietet. Das Ergebnis sieht nun so aus, dass bei der Sanierung der Ortsdurchgangsstraße Großingersheim die Gemeinde die Verlegung der Mikropipes (Leerrohre) übernimmt. Der Gemeinderat hat hierzu bei der Vorstellung Entwurfsplanung im November 2021 zu den geschätzten Kosten dieser Maßnahme mit 265.000 € zugestimmt. Im Gegenzug erschließt die Telekom rund 2/3 des Gebietes von Großingersheim mit FTTH.

Im ersten Schritt werden hier erst mal die Mikropipes (Leerrohre) für eine mögliche spätere Versorgung mit Glasfasertechnik verlegt. In den kommenden ca. zwei Jahren möchte dann die Telekom auch in die Vermarktung dieser Versorgung einsteigen und der Einwohnerschaft so das „schnelle Internet“ zur Verfügung stellen.

 

Berechnung des kommunalen Beitrags

Wie berechnet sich für uns dieser kommunale Beitrag. Die Telekom rechnet uns für jeden verlegten Meter Leerrohre 120 € an. Für jeden Hausanschluss nochmals 650 €. Wie Sie nun aus der Anlage 1 entnehmen können, haben wir im Ort schon einige Meter an Leerrohren mit Hausanschlüssen verwirklicht. Es kommt nun noch die Ortsdurchgangsstraße hinzu, hier befinden wir uns bereits mitten in den Vorbereitungen zur Umsetzung. 
Die Rückmeldungen der angeschriebenen Anwohner zeigen ein großes Interesse an dieser Maßnahme.

 

Über alle weiteren Abschnitte und Maßnahmen verhandeln wir weiter und berichten zu gegebener Zeit im Gremium.

 

Der Gemeinderat nimmt von den Informationen zur Breitbandversorgung Kenntnis.

 

Der Gemeinderat fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

Der Gemeinderat stimmt der Kostenübernahme von 10 Prozent (Gesamtsumme wird derzeit auf rund 600.000 Euro geschätzt) für den Ausbau der so genannten „weißen Flecken“ (versorgt mit unter 30 Mbit im Download) zu. Der Ausbau wird zu 90 Prozent mit Fördermitteln von Bund und Land finanziert. Die genaue Ausbauplanung wird die Verwaltung noch mit dem ausbauenden Unternehmen und den betroffenen Nachbargemeinden abstimmen. Die finalen Kosten werden im Gremium nochmals mitgeteilt werden, derzeit wird von ca. 60.000 € ausgegangen.

 

TOP 5: Gebührenkalkulation der öffentlichen Wasserversorgung 2022-2023

-          Kalkulation Wassergebühren für den Bemessungszeitraum
           01.01.2022 - 31.12.2023

-          2. Satzung zur Änderung der Satzung über den Anschluss an die  
           öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der
           Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung WVS) der
           Gemeinde Ingersheim vom 18.12.2007

 

Die Verwaltung schlägt eine Anpassung der Wassergebühren und damit verbunden eine Änderung der Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung – WVS) der Gemeinde Ingersheim vom 18.12.2007 vor.

 

Nach der Betriebssatzung wird auf die Erzielung eines Gewinns derzeit verzichtet. Durch die Anpassung der Gebühren wird der bestehende Verlustvortrag teilweise ausgeglichen und der Wasserversorgung entstehen im Jahr 2022 planmäßig keine weiteren Verluste.

 

Der Gemeinderat fasst einstimmig folgende Beschlüsse:

 

1.      Der Gebührenkalkulation der Stadtwerke Bietigheim-Bissingen GmbH
         vom 04.02.2022 wird zugestimmt. Sie hat dem Gemeinderat bei der
         Beschlussfassung über die Gebührensätze vorgelegen. Die Gemeinde
         erhebt Gebühren für die öffentliche Einrichtung Wasserversorgung.
         Sie wählt als Gebührenmaßstab für die Verbrauchsgebühr den
         Frischwassermaßstab und erhebt die Grundgebühr gestaffelt nach
         Zählergröße.

 

2.      Dem vorgeschlagenen Kalkulationszeitraum der Gebührenkalkulation
         vom 01.01.2022 bis 31.12.2023 wird zugestimmt.

 

3.      Den in der Gebührenkalkulation enthaltenen Abschreibungssätzen,
         Zinssätzen, der Abschreibungs- und Verzinsungsmethode sowie den
         weiteren Ermessensentscheidungen (vgl. Erläuterungen Ziff.11) wird
         ausdrücklich zugestimmt.

 

4.      Die Gemeinde Ingersheim hat die Gewinnerzielungsabsicht bisher in
         §1 Abs. 4 der Betriebssatzung für die Wasserversorgung
         ausgeschlossen. Um einen nach Steuerrecht für das jeweilige
         Jahresergebnis zu erwartenden Gewinn zu vermeiden, werden
         steuerrechtliche Aspekte in der Gebührenkalkulation besonders
         berücksichtigt. Gebühren nach rein abgaberechtlichen Aspekten
         sollen nicht erhoben werden.

 

5.      Die Belieferung von gemeindlichen Grundstücken mit Wasser soll
         nach den Regelungen der Erlaubnis des § 13 EigBVO weiterhin
         verbilligt (10% Nachlass) erfolgen.

 

6.      Laut dem Bescheid über die gesonderte Feststellung des
         verbleibenden Verlustvortrags zur Körperschaftsteuer zum 31.12.2018
         besteht ein Verlustvortrag in Höhe von -213.332 €. Der Gemeinderat
         beschließt, einen Teil des Verlustvortrags in Höhe von -100.000 € zum
         Ausgleich in die Kalkulation einzustellen und dadurch teilweise
         auszugleichen.

 

7.      Auf der Grundlage der vorliegenden Gebührenkalkulation werden die
         Wasserverbrauchs- und Wassergebühren für den Zeitraum vom
         01.01.2022 bis 31.12.2023 wie folgt festgesetzt:       

 

Leistungsgebühr nach Ausschluss der Gewinnerzielungsabsicht.

Wasserverbrauchsgebühr 1,91 €/m³ (netto) / 2,04 €/m³ (brutto)

 

Grundgebühr

 

 

Netto / Monat

Brutto / Monat

QN 2,5

Q3 4

1,73 €

1,85 €

QN 6

Q3 10

4,32 €

4,62 €

QN 10

Q3 16

6,91 €

7,39 €

QN 15

Q3 25

10,80 €

11,55 €

QN 25

Q3 40

17,28 €

18,49 €

 

Hinzu kommt noch die gesetzliche Mehrwertsteuer.

 

Der Gemeinderat beschließt die 2. Satzung zur Änderung der Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung – WVS) der Gemeinde Ingersheim vom 18.12.2007 wie in Anlage 1 dargestellt.

 

TOP 6: Gesplittete Abwassergebühr

 

Die Verwaltung schlägt eine Anpassung der Schmutz- und Niederschlagswassergebühr und damit verbunden eine Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung – AbwS) der Gemeinde Ingersheim vom 25.09.2012 vor.

 

Durch die Gebührenkalkulation werden die Schmutz- und Niederschlagswassergebühren der Gemeinde Ingersheim so angepasst, dass in den Vorjahren entstandene Kostenüber- und Kostenunterdeckungen ausgeglichen werden.

 

Der Gemeinderat fasst einstimmig folgende Beschlüsse:

 

-          Kalkulation der Schmutz- und Abwassergebühren für den
           Bemessungszeitraum 01.01.2022 - 31.12.2023

-          5. Satzung zur Änderung der Satzung über die öffentliche
           Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung - AbwS) der Gemeinde
           Ingersheim vom 25.09.2012

 

1.      Der Gebührenkalkulation der Stadtwerke Bietigheim-Bissingen GmbH
         vom 04.02.2022 wird zugestimmt. Sie hat dem Gemeinderat bei der
         Beschlussfassung über die Gebührensätze vorgelegen. Die Gemeinde
         erhebt Gebühren für ihre öffentliche Einrichtung
         Abwasserbeseitigung und wählt als Gebührenmaßstab den
         gesplitteten Maßstab, bei dem die Kosten nach Schmutz- und
         Niederschlagswasserbeseitigung aufgeteilt werden. Der
         Schmutzwasseranteil wird nach dem Frischwassermaßstab
         bemessen. Der Niederschlagswasseranteil wird nach den
         angeschlossenen überbauten und darüber hinaus befestigten
         Flächen berücksichtigt.

 

2.      Den vorgeschlagenen Kalkulationszeitraum der Gebührenkalkulation
         vom 01.01.2022 bis 31.12.2023 wird zugestimmt.

 

3.      Den in der Gebührenkalkulation enthaltenen Abschreibungssätzen,
         Zinssätzen, der Ab-schreibungs- und Verzinsungsmethode sowie den
         weiteren Ermessensentscheidungen (vgl. Erläuterungen Ziff. 13) wird
         ausdrücklich zugestimmt.

 

4.      Der Straßenentwässerungsanteil wird, nach den Prozentsätzen, wie
         in der Gebührenkalkulation (Anlage 2) dargestellt berücksichtigt.

 

5.      Die Kosten der Abwasserbeseitigung werden, nach den
         Prozentsätzen, wie in der Gebührenkalkulation (Anlage2) dargestellt,
         berücksichtigt.

 

6.      Im Schmutzwasserbereich ergab sich im Bemessungszeitraum
         2017-2018 eine Kostenunterdeckung in Höhe von -24.732,96 €. Der
         Gemeinderat beschließt, die Unterdeckung aus 2017-2018 in den
         Bemessungszeitraum 2022-2023 der Schmutzwassergebühr
         einzustellen und somit vollständig auszugleichen.

 

7.      Im Niederschlagswasserbereich ergab sich im Bemessungszeitraum
         2017-2018 eine ausgleichspflichtige Kostenüberdeckung in Höhe von 
         19.868,36 €. Der Gemeinderat beschließt, die Überdeckung aus
         2017-2018 in den Bemessungszeitraum 2022-2023 der 
         Niederschlagswassergebühr einzustellen und somit vollständig
         auszugleichen.

8.      Auf der Grundlage der vorliegenden Gebührenkalkulation werden die
         Abwassergebühren für den Zeitraum vom 01.01.2022 bis 31.12.2023
         wie folgt festgesetzt:

         Schmutzwassergebühr                     1,69 €/m³

         Niederschlagswassergebühr          0,57 €/m²

 

9.      Der Gemeinderat beschließt die 5. Satzung zur Änderung der
         Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung
         – AbwS) der Gemeinde Ingersheim vom 25.09.2012 wie in Anlage 1
         dargestellt.

 

TOP 7: Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Wasserversorgung 2022 - Beschlussfassung

 

Der Wirtschaftsplan der Wasserversorgung der Gemeinde Ingersheim für das Jahr 2022 wurde am 15.02.2022 in den Verwaltungsausschuss eingebracht und beraten. In der Sitzung am 22.02.2022 erfolgte nun die Beschlussfassung.

 

Die Zahlen des Wirtschaftsplanes der Gemeinde Ingersheim sind die Grundlage und der Rahmen des finanziellen Handelns der Wasserversorgung der Gemeinde Ingersheim und geben Aufschluss über die wirtschaftliche Betätigung der Gemeinde in diesem Eigenbetrieb.

 

Der Gemeinderat beschließt einstimmig den Wirtschaftsplan 2022 mit Finanzplan 2020 bis 2025 und Investitionsprogramm wie vorliegend und erläutert.

 

TOP 8: Beschlussfassung Haushaltsplan 2022 mit Finanzplanung 2023 - 2025

 

Der Haushaltsplan der Gemeinde Ingersheim für das Jahr 2022 wurde im Januar eingebracht und beraten. Im Anschluss an die Beratung folgt die Beschlussfassung des Haushaltsplans 2022 in der Gemeinderatssitzung am 22.02.2022.

 

Der Haushalt im NKHR ist untergliedert in einen Ergebnishaushalt und einen Finanzhaushalt. Im Ergebnishaushalt werden alle laufenden Verwaltungstätigkeiten wie zum Beispiel Ausgaben für Personal, Kosten für Reinigung oder der Kauf von kleineren Gegenständen abgebildet. Im Finanzhaushalt werden alle Investitionen und Kredite abgebildet.

 

Das Ziel der Gemeinde muss ein ausgeglichener Haushalt sein. Die Voraussetzungen dafür sind folgende:

 

1.       Der Ergebnishaushalt muss ausgeglichen sein. Der Finanzhaushalt
          dagegen muss nicht ausgeglichen sein, es wäre jedoch empfehlenswert, da
          sonst zu Lasten der Liquidität der Gemeinde gewirtschaftet wird.

2.       Der Zahlungsmittelüberschuss sollte größer als die Kredittilgungen sein.

 

Die Zahlen des Haushaltsplanes sind die Grundlage und der Rahmen des Handelns der Gemeinde Ingersheim. Durch das im Jahr 2020 erarbeitete Haushaltskonsolidierungskonzept der Gemeindeverwaltung Ingersheim wurden wichtige Weichen gestellt. Es wurden alle Zahlen genau untersucht und es wird in allen Bereichen auf Sparsamkeit geachtet.

 

Der Gemeinderat beschließt mit 15 Ja-Stimmen und 2 Gegenstimmen die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 mit dem Finanzplan 2023 bis 2025 und Investitionsprogramm wie vorliegend und erläutert.

 

TOP 9: Bericht aus dem Arbeitskreis Kinderbetreuung – Ergebnisse der Bedarfsumfrage unter den Eltern

 

Es wird das Ergebnis zur durchgeführten Umfrage hinsichtlich der Bedarfserhebung in der Kinderbetreuung vorgestellt (zu finden in unserem Ratsinformationssystem). Als nächster Schritt trifft sich diese Arbeitsgruppe, um mögliche neue Module zur weiteren Berechnung der Gebühren abzustecken.

 

TOP 10: Ausübung des Vorkaufsrechts für das Grundstück Flst.-Nr. 122/2, Lerchenweg

 

Das Grundstück mit der Flst. Nr. 122/2, Lerchenweg, Parkplatz mit einer Größe von 102m² soll über die Ausübung des Vorkaufsrechts von der Gemeinde erworben werden.

 

Um die im Bebauungsplan „Östlich Großmühlstraße“ dargestellte, öffentlichen Verkehrsfläche herstellen zu können. Dadurch sollen weitere öffentliche Parkplätze in der Ortsmitte verwirklicht werden. Dieses Ziel verfolgte die Gemeinde bereits bei der Aufstellung des Bebauungsplanes und kann hiermit realisiert werden.

 

Zur Sicherstellung der mit dem Bebauungsplan verfolgten Ziele zur bedarfsgerechten Schaffung zentrumsnaher Parkflächen ist die Ausübung des Vorkaufsrechts erforderlich und durch das Wohl der Allgemeinheit gerechtfertigt.

 

Der Gemeinderat fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt, das Vorkaufsrecht bezüglich des mit notariellem Kaufvertag veräußerten Grundstückes Flst.-Nr. 122/2 zum ermittelten Entschädigungswert nach § 28 Abs. 4 BauGB auszuüben.

 

TOP 11: Annahme von Spenden

 

Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Annahme von eingegangenen Spenden von über und unter 100,00 € für den Zeitraum 27.10.2021 bis 04.02.2022.

 

TOP 12: Anfragen und Verschiedenes

 

Ein Gemeinderatsmitglied erkundigt sich, warum es im Bereich Hindenburgplatz Tempo 20 gebe und ob das nicht in der Kirchgasse auch umgesetzt werden könne.

 

Die Vorsitzende erläutert, dass die Voraussetzung für Tempo 20 ein geeigneter verkehrsberuhigter Bereich sei, wo zum Beispiel auch Kinder spielen könnten. Aufgrund der Abschüssigkeit sei die Kirchgasse hier nicht geeignet.

 

Ein weiteres Gemeinderatsmitglied teilt mit, dass der Hauptweg und vor allem die Nebenwege im Saalenwald sehr in Mitleidenschaft gezogen seien und erkundigt sich in diesem Zusammenhang, wann die Wege eingefriedet werden.

 

Die Vorsitzende sagt zu, dass sie diesbezüglich Kontakt mit dem Revierförster Herr Renner aufnehme.

 

Außerdem erkundigt sich ein weiteres Gemeinderatsmitglied, ob die als Weihnachtsgeschenk erhaltene Wertgutscheine auch auf dem Rathaus gekauft werden könnten.

 

Die Vorsitzende antwortet, dass die Wertgutscheine nicht käuflich erworben werden könnten. Sie sind als Ersatz für die Jubilars-Geschenke ins Leben gerufen wurden. Die Gemeinde könne diese nicht als „Händler“ veräußern, da hierfür auch Mehrwertsteuer anfallen würde.

 

Darüber hinaus gibt ein anderes Gemeinderatsmitglied eine Beschwerde aus der Bürgerschaft weiter, dass das Bürgerbüro am vergangenen Freitag (18.02.2022) zwischen 10:00 und 10:30 Uhr nicht erreichbar gewesen sei.

Die Vorsitzende bittet darum, dass man es grundsätzlich noch einmal zu einem späteren Zeitpunkt versuchen soll, da unter Umständen die Mitarbeiterin gerade Kundschaft bediene. Man habe die Regel, grundsätzlich immer ans Telefon zu gehen.

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