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Aus dem Gemeinderat (Archiv)

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Aus dem Gemeinderat | 08.04.2022 – 22.04.2022

Sitzungsbericht aus der Gemeinderatssitzung am 29.03.2022

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 29.03.2022 über folgende Themen beraten:

 

TOP 1: Einwohnerfragestunde

 

Im Rahmen der Einwohnerfragestunde gehen mehrere Anfragen von anwesenden Bürgerinnen und Bürgern zum Bauvorhaben in der Krebsgasse ein. Die Vorsitzende erwidert diese teils direkt. Da das Bauvorhaben in Punkt 4 der Tagesordnung vorgestellt wird, verweist sie auf die Diskussion des Gemeinderats zu diesem Punkt und die Vorstellung durch den Bauherrn. Damit alle Fragen der Anwesenden beantwortet werden, lässt sie es zu, dass noch offene Fragen auch beim Tagesordnungspunkt selbst beantwortet werden.

 

TOP 2: Bekanntgaben

 

Es liegen keine Bekanntgaben seitens der Verwaltung vor.

 

Der neue Gemeindevollzugsdienst Herr Dietz stellte sich kurz dem Gremium vor. Herr Dietz wird zum 01.05.2022 seine Stelle antreten. Er wird sich um alle Belange des gemeindlichen Vollzugsdienstes kümmern, im Innen- und Außenbereich.

 

TOP 3: Sachstandsbericht über die digitale Ausstattung an der Schillerschule

 

Die Vorsitzende begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Wanielik, Lehrer an der Schillerschule, der mit der Erstellung des Medienentwicklungsplans befasste und für das Thema „Digitalisierung“ Ansprechpartner ist. Gemeindeverwaltung und Schillerschule haben in den letzten Monaten Hand in Hand und in enger Abstimmung die digitale Ausstattung der Schule vorangetrieben.

 

Im Rahmen der Umsetzung des „Sofortausstattungsprogramms“ von Bund und Land zur Verbesserung der Rahmenbedingungen des digitalen Fernunterrichts haben wir antragslos einen Betrag von 23.691,00 € erhalten. Es wurden hierbei 28 Tablets inklusive Zubehöres für insgesamt 23.382,58 € angeschafft, welche am 18.01.2021 ausgeliefert wurden.

 

Das Förderprogramm „Zukunftsland Baden-Württemberg – Unterstützung für Schulen“ sollte Schulträgern einen ergänzenden finanziellen Spielraum bieten, um Corona-bedingten Herausforderungen im Hinblick auf die Digitalisierung und die Verbesserung raumlufthygienischer Maßnahmen zur Gesunderhaltung zu begegnen. Der Gemeinde Ingersheim wurden insgesamt 7.865,00 € antragslos zur Verfügung stellt. Aus diesem Betrag wurden zehn Luftfiltergeräte zu einer Gesamtsumme von 7.486,29 € sowie zehn C02-Ampeln für 899,16 € angeschafft.

 

Die Zusatz-Verwaltungsvereinbarung „Leihgeräte für Lehrkräfte“ ergänzt den DigitalPakt Schule um den Aspekt, dass über die im DigitalPakt limitiert förderfähigen Endgeräte hinaus und die im Sofortausstattungsprogramm geförderten Schülerendgeräte Endgeräte für die Nutzung durch Lehrkräfte gefördert werden können. Hier wurden der Gemeinde Ingersheim insgesamt 7.573,00 € antragslos zur Verfügung gestellt. Davon wurden fünf Tablets inklusive Zubehöres für die Lehrkräfte angeschafft zu einer Gesamtsumme in Höhe von 8.165,01 €.

 

Die Zusatz-Verwaltungsvereinbarung „Administration“ ergänzt den DigitalPakt Schule um den Aspekt, dass die Förderung der Weiterbildung und Finanzierung von IT-Administratorinnen und Administratoren für Schulen ermöglicht wird, um die Betreuung und Wartung der im DigitalPakt Schule geförderten Anschaffungen zu sichern. Für den Förderzeitraum 2021 und 2022 steht auf Antrag ein Budget in Höhe von 11.735,00 € zur Verfügung.

 

Im Rahmen des DigitalPaktes stehen Fördergelder in Höhe von 79.900 € zur Verfügung. Die Gemeinde Ingersheim muss dabei einen Eigenanteil in Höhe von 5,4 % (4.314,60 €) übernehmen sowie die Wartungs- und Folgekosten tragen. Am 09.11.2021 wurden bei unserem IT-Dienstleister insgesamt 12 x Smart-TV für die Klassenräume inkl. Wandhalterung, 20 iPad Pro inkl. Zubehör sowie die entsprechenden Halterungen für die iPads in den Klassenräumen bestellt. Aufgrund Lieferengpässen konnten noch nicht alle Geräte ausgeliefert und montiert werden. Am 24.02.2022 erfolgte die finale Genehmigung des Medienentwicklungsplanes, so dass zwischenzeitlich auch fristgerecht der formal notwendige Antrag bei der L-Bank eingereicht werden konnte.

 

Der Gemeinderat nimmt den vorgestellten Bericht zur Kenntnis und äußert sich sehr zufrieden mit dem Ergebnis.

 

TOP 4: Neubau von 2 Mehrfamilienhäusern mit 16 Wohneinheiten und Tiefgarage, Krebsgasse 28 + 32, Flst’e Nr. 203, 203/1, 203/2, 209/1, 232/3

 

Die bestehenden Gebäude auf den Grundstücken werden abgebrochen. Geplant sind auf den Grundstücken zwei Mehrfamilienhäuser mit insgesamt 16 Wohneinheiten (je Gebäude 8 Wohneinheiten) und einer Tiefgarage zu erstellen.

 

Zusammenstellung der Wohnungseinheiten:

 

·         Haus A: 3 x 2 - Zimmerwohnungen, 5 x 3 -Zimmerwohnungen

·         Haus B: 3 x 2- Zimmerwohnungen, 4 x 3-Zimmerwohnungen,

          1 x 4-Zimmerwohnung

 

Da kein rechtskräftiger Bebauungsplan vorliegt, gibt es keine Vorgaben zur Stellplatzanzahl und somit gelten die gesetzlichen Reglungen der LBO (ein Stellplatz pro Wohneinheit). Das wären bei 16 Wohneinheiten = 16 Stellplätze. Geplant sind 27 KFZ -Stellplätze (Tiefgarage 2, oberirdisch 2) und 32 Fahrradstellplätze (Tiefgarage 26, oberirdisch 6).

 

Für den Großteil der Grundstücke gibt es keinen Bebauungsplan, so dass die Bebauung nach § 34 BauGB zu beurteilen ist:

 

Ein Vorhaben ist zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.

 

Verfahrensverlauf

 

Eine erste Vorstellung verschiedener Bebauungsvarianten gab es in der VA-Sitzung am 03.11.2020 im nichtöffentlichen Teil.

 

Im Verwaltungsausschuss am 18. Januar 2022 wurde das Baugesuch öffentlich vorgestellt. Zur Beurteilung, ob sich das Vorhaben unter anderem hinsichtlich der Trauf- und Firsthöhe einfügt, wurden in den Schnitten und Ansichten im Baugesuch die benachbarten Gebäude dargestellt.

 

Die Stellungnahme des Stadtentwicklungsamtes zu den damals vorstellten Planen lautete wie folgt:

 

Nach Einschätzung des Stadtentwicklungsamts sind Breite, Länge und Höhe der Baukörper verträglich und fügen sich gut in die nähere Umgebung ein.

 

Seitens der Bauherrschaft sind nach Prüfung des Stadtentwicklungsamtes noch einige Vorgaben zu erfüllen: Die Zufahrt zu den äußeren Stellplätzen muss geregelt werden, die Ein- und Ausfahrt der Tiefgarage ist mit einer Signalanlage zu versehen, die Fahrradabstellplätze sind entsprechend den Fahrradrichtlinien herzustellen. Das Planungsbüro wurde entsprechend unterrichtet.

 

Im Rahmen dieser Sitzung kam der Hinweis auf den bestehenden und gültigen Baulinienplan.

 

Daraufhin wurde die Beschlussfassung über das Einvernehmen zurückgestellt und das Vorhaben neu geplant.

 

In der Gemeinderatssitzung vom 29.03.2022 wurde dem Gremium komplett neue Pläne für das Bauvorhaben vorgelegt. Diese unterscheiden sich deutlich von den Plänen, die im Januar präsentiert wurden.

 

Das Stadtentwicklungsamt nimmt zu den neuen Planungen wie folgt Stellung:

 

„Geändert wurden die Form sowie die Lage der Gebäude. Die Anzahl der Wohneinheiten bleibt unverändert. Die Baulinie ist nun eingehalten und die Gebäudehöhe wurde nochmals geringfügig verringert.

 

Aus städtebaulicher Sicht gibt es keine Einwände. Die Gebäude fügen sich gut in die Umgebung ein.

 

Einzig der Längsstellplatz entlang der Krebsgasse (auf Höhe des südl. Gebäudes) wirkt störend. An dieser Stelle würde ein Baum anstatt eines Stellplatzes eine enorme Aufwertung für das Straßenbild darstellen.“

 

Zudem werden die Hinweise der Stellungnahme vom Januar in der Planung aufgegriffen und werden auch in der Baugenehmigung festgeschrieben: Signalanlage in der Tiefgarage / Einrichtung der Fahrradabstellplätze laut Fahrradrichtlinien.

 

Stellungnahme der Verwaltung zu den Hinweisen und Befürchtungen von Anwohnerinnen und Anwohnern der Hühnergasse und Krebsgasse

 

Neben der baurechtlichen Bewertung und der Bewertung des Stadtentwicklungsamtes möchte auch die Gemeindeverwaltung zum Baugesuch in der jetzigen Form Stellung nehmen. Im Zusammenhang mit dem Baugesuch wurden im Nachgang zur Sitzung am 18. Januar 2022 Bedenken an die Gemeindeverwaltung herangetragen.

 

Die vorgebrachten Befürchtungen waren insbesondere:

 

·         Befahrbarkeit der engen Gassen Hühnergasse und Krebsgasse –

          Zunahme des Verkehrs

·         Andienbarkeit durch die AVL und Rettungsfahrzeuge

·         Stellplatzsituation

·         Schäden von Bestandsgebäuden und Straßen durch deren Nutzung

           während der Bauphase

·         Massivität der geplanten Gebäude

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Das Grundstück, welches nun überplant wurde, liegt seit sehr vielen Jahren brach. Die Massivität der nun geplanten Gebäude überschreitet die der jetzt dort stehenden Gebäude nicht. Vielmehr entsteht anstelle einer recht großen innerörtlichen, unbewohnten „Ruine“ Wohnraum, welcher dringend benötigt wird.

 

Die AVL wurde angefragt. Die Gebäude können angedient werden. Ebenso äußert sich die Feuerwehr. Bislang müssen die Gassen und Straßen dort bereits durch die Rettungskräfte bedient werden. Hieran ändert die neue Bebauung nichts. Durch das Zurückweichen der Gebäude hinter die Baulinie wird in der Krebsgasse künftig sogar mehr Platz vorhanden sein als bislang.

 

Das Bauvorhaben erfüllt die gesetzlichen Vorgaben und übersteigt diese hinsichtlich der geforderten Stellplätze mit einem Stellplatzschlüssel von 1,8 deutlich. Die Verwaltung erkennt natürlich, dass der Parkdruck zunehmen wird durch die geplante Bebauung. Bislang war das sehr große Grundstück unbewohnt und deshalb auch ohne Fahrzeuge. Durch die große Tiefgarage und Stellplätze vor den Häusern wird hier jedoch vorgesorgt und die Belastung auf andere Flächen in Grenzen gehalten.

 

Der Bauherr hat zugesichert, vor Baubeginn ein Beweissicherungsverfahren einzuleiten, um Schäden, die eventuell entstehen könnten, ausgleichen zu können.

 

In der öffentlichen Sitzung werden von Seiten des Gremiums einige Verständnisfragen gestellt. Diese werden ebenso wie die bereits im Rahmen der Einwohnerfragestunde gestellten Fragen von Herrn Jetter (Wohnbau Layher) und Frau Differt (Planungsbüro ARP) beantwortet. Darüber hinaus hatten auch die anwesenden Bürgerinnen und Bürger nochmals die Möglichkeit, ihre Fragen zu stellen. Diese wurde beantwortet.

 

Die Fraktionen FWG, SPD/FB und CDU stehen dem Bauvorhaben mit den geänderten Planungen positiv gegenüber und beurteilen die Verkehrszunahme als moderat. Begründet wurde dies insbesondere mit dem herrschenden Wohnraummangel. Es wird jedoch befürwortet, dass man die Verkehrssituation im dortigen Bereich im Nachgang intensiv betrachten solle, um mögliche Entlastungen für die Anwohner herbeizuführen.

 

Die Vorsitzende sagt zu, dies im weiteren Verlauf zu berücksichtigen.

 

Teile der Fraktionen WIR und MiT sprechen sich gegen dieses Bauvorhaben aus.

 

Der Gemeinderat fasst mit zwei Nein-Stimmen mehrheitlich folgenden Beschluss: Das Einvernehmen gemäß § 36 Bau GB wird erteilt.

 

Das Einvernehmen zu der Befreiung:

Tiefgarage außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche wird erteilt.

 

TOP 5: Zweckverband Gewerbepark Bietigheimer Weg

 

-          Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2022 mit Finanzplan 2021 – 2025

           und Investitionsprogramm

 

Die Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan des Zweckverbandes Bietigheimer Weg für das Haushaltsjahr 2022 sowie die Investitions- und Finanzplanung bis zum Jahr 2025 werden den einzelnen Gemeinderatsgremien und der Verbandsversammlung zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt. Das Planwerk enthält im Entwurf die für das Jahr 2022 erforderliche Erträge und Aufwendungen sowie Einzahlungen und Auszahlungen, soweit sie bei der Aufstellung vorhersehbar waren.

 

Die Verabschiedung ist in der ersten Sitzung des Zweckverbands Bietigheimer Weg am 25.04.2022 vorgesehen.

 

Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan ist im Ratsinformationssystem einsehbar.

 

Der Gemeinderat fasst mit zwei Nein-Stimmen mehrheitlich folgenden Beschluss:

 

Der Gemeinderat beauftragt die Vertreter der Gemeinde Ingersheim in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Gewerbepark Bietigheimer Weg, die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 mit Finanzplan 2021 bis 2025 und Investitionsprogramm wie vorliegend zu beschließen.

 

TOP 6: Annahme von Spenden

 

Es lagen keine Spenden zur Annahme vor.

 

TOP 7: Anfragen und Verschiedenes

 

Ein Gemeinderatsmitglied informiert die Verwaltung, dass die Weitsprunganlage auf dem Fischerwörthgelände in einem nicht mehr nutzbaren Zustand sei und bereits für einen Wettkampf am 14.05.2022 zum Einsatz kommen solle.

 

Die Verwaltung nimmt diese Information zur weiteren Bearbeitung mit.

 

Ein weiteres Gemeinderatsmitglied erkundigt sich nach der Umsetzung der Tempo 30 – Zone in Kleiningersheim. Die Vorsitzende erwidert, dass der Lärmaktionsplan zur Umsetzung bei den übergeordneten Behörden (Regierungspräsidium) noch zur Genehmigung läge.

 

Außerdem erkundigt sich dasselbe Gemeinderatsmitglied, ob eine Tempobegrenzung auf der Umleitungsstrecke durch das Gewerbegebiet möglich sei. Die Vorsitzende sagt zu, dies in die weiteren Abstimmungsgespräche zwischen den Beteiligten mitzunehmen. Gleichzeitig erfolgt der Hinweis darauf, dass alle Umleitungen stets mit mehreren Beteiligten, unter anderem dem VVS für den öffentlichen Personennahverkehr abgestimmt werden müssen. Die Buslinien leiden derzeit schon sehr unter den Umleitungen, es kommt häufig zu Verspätungen. Eine Reduzierung des Tempos wird von dieser Seite sehr kritisch gesehen.

 

Darüber hinaus regt ein weiteres Gemeinderatsmitglied an, dass man in den neuen Tante-M-Laden ein offenes Bücherregal integrieren könne, da das andere am derzeitigen Standort in Kleiningersheim schon voll wäre. Die Vorsitzende lehnt diesen Vorschlag ab, da man beide Themen getrennt voneinander betrachten müsse und die Räumlichkeiten vom Mieter für den entsprechenden Zweck genutzt werden. Aber es werde sich sicher an anderer Stelle im Ort einen geeigneten Platz hierfür finden.

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