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Ingersheim informiert | 18.05.2022 – 25.05.2022
Der Deutsche Bundestag hat am 1. Februar 2007 die Neufassung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeit von Wasch- und Reinigungsmitteln (Wasch- und Reinigungsmittelgesetz – WRMG) beschlossen. Die Neufassung ist am 5. Mai 2007 in Kraft getreten. Nach § 9 des Gesetzes sind die Wasserversorgungsunternehmen verpflichtet, den Verbrauchern die Härtebereiche des Trinkwassers anzugeben:
- Härtebereich 1 = weich: Härtegrad kleiner als 8,4° dH
- Härtebereich 2 = mittel: Härtegrad zwischen 8,4° dH und 14 °dH
- Härtebereich 3 = hart: Härtegrad größer als 14° dH
Das Trinkwasser der Gemeinde Ingersheim ist mit 11,7° dH dem Härtebereich mittel
zuzuordnen.