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Ingersheim informiert (Archiv)

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Ingersheim informiert | 18.05.2022 – 25.05.2022

Härtebereiche für Trinkwasser

Der Deutsche Bundestag hat am 1. Februar 2007 die Neufassung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeit von Wasch- und Reinigungsmitteln (Wasch- und Reinigungsmittelgesetz – WRMG) beschlossen. Die Neufassung ist am 5. Mai 2007 in Kraft getreten. Nach § 9 des Gesetzes sind die Wasserversorgungsunternehmen verpflichtet, den Verbrauchern die Härtebereiche des Trinkwassers anzugeben:

 

- Härtebereich 1 = weich:        Härtegrad kleiner als 8,4° dH

- Härtebereich 2 = mittel:         Härtegrad zwischen 8,4° dH und 14 °dH

- Härtebereich 3 = hart:            Härtegrad größer als 14° dH

 

Das Trinkwasser der Gemeinde Ingersheim ist mit 11,7° dH dem Härtebereich mittel

zuzuordnen.

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