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Aus dem Gemeinderat (Archiv)

Alle aktuellen Nachrichten rund um Ingersheim

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Aus dem Gemeinderat | 03.08.2022 – 10.08.2022

Bericht zur Sitzung vom 26.07.2022

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 26.07.2022 über folgende Themen beraten:

TOP 1: Bekanntgaben

 

Die Vorsitzende informiert zum Thema Neubau des EDEKA-Marktes in Ingersheim, sie habe ganz aktuell von Seiten der Geschäftsführung die Information erhalten, dass eine Einigung zwischen EDEKA und der Nachbarfirma PPG erzielt werden konnte. Die Bauarbeiten sollen laut Auskunft des Verantwortlichen noch in diesem Jahr beginnen. Man habe ihr versichert, dass der Standort Ingersheim nicht in Frage gestellt werde.

 

Amtsleiter Herr Schnabel informiert darüber hinaus über folgende Themen:

 

Ortsdurchfahrt

 

Während der Kanalarbeiten in der Tiefengasse wurde Fels angetroffen. Dieser war in diesem Umfang so nicht zu erwarten. Es kann aktuell nicht ausgeschlossen werden, dass dieser ebenfalls im Übergang der Tiefengasse zur Pleidelsheimer Straße auftritt und den Bauablauf weiter erschweren könne.

 

Zudem verzögerten sich anstehende Aushubarbeiten: Die Großkräne, deren Einsatz durch die Arbeiten an der Neckarschleuse erforderlich wurde, machten ein An- und Abfahren über das gesamte Baufeld erforderlich. Ebenso unterbrach der Fund einer Weltkriegsbombe die Baumaßnahme.

 

Die Arbeiten innerhalb der Ortsdurchfahrt würden sich daher um ca. drei Wochen verzögern.

 

Parallel hierzu werden seit Ende Mai 2022 Instandsetzungsarbeiten an den Neckarbrücken (Wehrbrücke und Schleusenbrücke) zwischen den Gemeinden Ingersheim und Pleidelsheim unter Vollsperrung durchgeführt.

 

Trotz umfassender Voruntersuchungen wurden bei den Arbeiten Schäden an den Kappen festgestellt, die so erheblich sind, dass die eigentlich angedachten Instandsetzungsarbeiten nicht mehr wie geplant ausgeführt werden können.

 

Durch die notwendig werdenden Arbeiten verlängern sich die Instandsetzungsarbeiten. Die Sperrung der Neckarbrücken wird daher voraussichtlich bis November 2022 andauern. Es soll jedoch ermöglicht werden, dass nach den Sommerferien, voraussichtlich ab Mitte September 2022, der ÖPNV (die Busse) den Baustellenbereich wieder befahren kann. Die dazu nötigen Schritte befinden sich noch in der Abstimmung. Für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrerinnen und Radfahrer wird eine Nutzung der Neckarbrücken während der Bauzeit weiterhin möglich sein.

 

Brunnen im Oberen Tal

 

Der neue Brunnen stehe kurz vor der Fertigstellung. Eine Wasserknappheit sei in Ingersheim derzeit nicht zu befürchten. Derzeit prüfe man den Umbau des Epple-Brunnen zu einer Wasser-Entnahmestelle für die Landwirtschaft.

 

TOP 2: Bebauungsplan "In den Beeten II, 1. Änderung"

- beschleunigtes Verfahren nach § 13a BauGB

1.  Planungsrechtliche Festsetzungen (§10 BauGB)

2.  Bauordnungsrechtliche Festsetzungen (§ 74 LBO)

- Satzungsbeschlüsse

 

Die vorliegende Bebauungsplanänderung ist notwendig, um die für die vorgesehene Nahwärmeversorgung erforderliche eigenständige Anlage (Blockheizkraftwerk) realisieren zu können.

Der Gemeinderat hat am 24.05.2022 den Entwurf des Bebauungsplans „In den Beeten II, 1. Änderung" gebilligt und beschlossen diesen öffentlich auszulegen sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu beteiligen.

 

Alle vorgebrachten Stellungnahmen sind in Tabellenform als Anlage zu dieser Vorlage enthalten und werden dem Gemeinderat hiermit zur Prüfung und zur Abwägung der privaten und öffentlichen Belange untereinander und gegeneinander vorgelegt.

 

Der Gemeinderat fasst einstimmig folgende Beschlüsse:

 

Nach Abwägung der Belange untereinander und gegeneinander werden die im Rahmen des Beteiligungsverfahrens nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen zum Bebauungsplan „In den Beeten II, 1. Änderung" entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung behandelt.

 

Der im vereinfachten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellte Bebauungsplan „In den Beeten II, 1. Änderung" in der Fassung vom 14.07.2022 mit Textteil in der Fassung vom 14.07.2022 der KMB PLAN | WERK | STADT | GMBH wird nach § 10 BauGB und § 4 GemO als Satzung beschlossen.

 

Die zusammen mit dem Bebauungsplan aufgestellten örtlichen Bauvorschriften in der Fassung vom 14.07.2022 werden nach §74 LBO i. V. mit § 4 GemO als Satzung beschlossen.

 

 

TOP 3: Starkregenrisikomanagement für die Gemeinde Ingersheim – Erläuterung und weitere Vorgehensweise

 

Die Vorsitzende begrüßt zu diesem Thema Vertreter von den Stadtwerken Bietigheim-Bissingen, die im weiteren Verlauf dieses Thema erläuterten und eine mögliche weitere Vorgehensweise darstellten. Die dazugehörige Präsentation ist in unserem Ratsinformationssystem (www.ingersheim.de/ris) einsehbar.

 

Der Gemeinderat fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

Der Gemeinderat ermächtigt die Verwaltung entsprechende Angebote für ein Starkregenrisikomanagement einzuholen und die entsprechenden Förderanträge zu stellen.

 

TOP 4: Kinderbetreuungsentwicklungsplan 2022 bis 2024

-              Kleinkindbetreuung (0 bis 3 Jahre)

-              Betreuung im Kindergartenalter (3 bis 6 Jahre)

-              Schulkindbetreuung (6 bis 10 Jahre)

 

Die Gemeinde Ingersheim bietet nach wie vor ein flexibles und bedarfsgerechtes Bildungs- und Betreuungsangebot für Kinder im Alter von 11 Monaten bis 10 Jahren.

 

Zum 01. Juli 2022 besuchen insgesamt 409 Kinder im Alter zwischen 11 Monaten und 10 Jahren unsere Kinderbetreuungseinrichtungen.

 

Auslastung im Bedarfsplanungszeitraum (11 Monate bis sechs Jahre):

 

 

07/2022

07/2023

07/2024

max. Belegungszahl

291

291

291

Anzahl aufgenommener Kinder

245

252

232

Freie Plätze

15

9

29

 

Die erhobenen Zahlen zeigen, dass der Bedarf an Betreuungsplätzen stark gestiegen ist. Die Inbetriebnahme des Kinderhaus Wurzelwerks im März 2022 war daher zwingend erforderlich.

 

Der Gemeinderat fasst einstimmig folgende Beschlüsse:

 

1.      Der Gemeinderat nimmt den vorgestellten Kinderbetreuungsentwicklungsplan zur Kenntnis.

2.      Der Gemeinderat stimmt der Änderung der Betriebserlaubnis bei den Zwergen auf zwei Gruppen zu und ermächtigt die Verwaltung alle erforderlichen Maßnahmen in die Wege zu leiten. Die maximale Belegungszahl reduziert sich somit von 26 Plätze auf 22 Plätze.

3.      Der Gemeinderat stimmt der Änderung der Betriebserlaubnis im Kinderhaus Mörike wie dargestellt zu und ermächtigt die Verwaltung alle erforderlichen Maßnahmen in die Wege zu leiten. Durch den Wegfall der Altersmischung erhöht sich die Platzkapazität von 97 Plätze auf 100 Plätze.

 

TOP 5: 8. Satzung zur Änderung der Satzung über die Schulkindbetreuung vom 24.07.2012

 

Turnusgemäß steht zum 01.09.2022 wieder die Anpassung der Gebührensatzung für die Schulkindbetreuung an.

Angestrebt wird ein 60 %-iger Kostendeckungsgrad im Bereich der Gebühren der Schulkindbetreuung. Dieser macht eine Gebührenerhöhung in den Modulen 1 & 2 notwendig. Das Modul 2 ist das am Stärksten ausgelastete Betreuungsmodul. Die 5-er Karten sollen auf 70 % Kostendeckung angepasst werden. Der höhere Kostendeckungsgrad ist hier gerechtfertigt, da durch den Einsatz der 5er-Karten sehr kurzfristig Betreuungstage in Anspruch genommen werden können.

 

Die Benutzungsgebühren müssen stetig angepasst werden, um die steigenden Aufwendungen (hauptsächlich im Bereich Personal) zumindest in ähnlichem Maße wie bisher zu erwirtschaften. Die Gebührenhöhe wird durch eine politische Entscheidung des Gemeinderats festgelegt.

 

Der Gemeinderat fasst einstimmig folgende Beschlüsse:

 

1. Die Höhe der Benutzungsgebühr wird für den Zeitraum vom 01.09.2022 bis 31.08.2023 wie im Verwaltungsvorschlag vorgelegt festgesetzt.

 

2. Der 8. Satzung zur Änderung der über die Schulkindbetreuung vom 24.07.2012 wird gemäß Anlage 3 zugestimmt.

3. Die Satzung tritt zum 01.09.2022 in Kraft.

 

TOP 6: 9. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die gemeindlichen Kinderbetreuungseinrichtungen (Kindergartengebührensatzung) vom 24.07.2012

 

Turnusgemäß steht zum 01.09.2021 wieder die Anpassung der Kindergartengebührensatzung an.  Grundlage für die Festlegung der Gebührensätze waren bisher die Landesrichtsätze der Trägerverbände sowie des Städte- und Gemeindetages. In den vergangenen Jahren wurde somit in der Regel eine Steigerung von 3 % empfohlen. Die aktuelle Empfehlung liegt bei 3,9 %. Von den Kommunalen Landesverbänden (Gemeindetag und Städtetag) sowie durch die Trägerverbände wird ein Kostendeckungsgrad von 20 % durch Elternbeteiligung empfohlen.

 

Der Arbeitskreis Kinderbetreuung, bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern der Elternschaft, des Gesamtelternbeirats, des pädagogischen Fachpersonals, des Gemeinderats und der Verwaltung hat sich in den letzten Monaten intensiv mit der Situation der Kinderbetreuung in Ingersheim beschäftigt, eine Bedarfsabfrage durchgeführt und verschiedene Änderungen an Betreuungsmodellen durchkalkuliert. Die Ergebnisse wurden in der Sitzung vom 28.06.2022 präsentiert.

 

Durch die daraus entstandene Kalkulation ist klar zu erkennen, dass die Gemeinde Ingersheim einen extrem hohen Betreuungsstandard im Bereich der Kinderbetreuung bietet, der auch entsprechend hohe Kosten verursacht.

 

Die Gebührenhöhe wird durch eine politische Entscheidung des Gemeinderats festgelegt. Entsprechend der Festlegung auf eine bestimmte Erhöhung der Betreuungsgebühr und Mittagessensgebühren erhöht sich der Kostendeckungsgrad entsprechend.

 

Der Gemeinderat fasst einstimmig folgende Beschlüsse:

1.      Der Gebührenkalkulation wird zugestimmt. Sie hat dem Gemeinderat bei der Beschlussfassung über die Gebührenhöhe vorgelegen.

 

2.      Dem vorgeschlagenen Kalkulationszeitraum der Gebührenkalkulation vom 01.09.2022 bis 31.08.2023 (Kindergartenjahr) wird zugestimmt.

 

3.      Den in der Gebührenkalkulation enthaltenen Abschreibungssätzen, der Abschreibungsmethode sowie den weiteren Ermessensentscheidungen wird zugestimmt.

 

4.      Die Höhe der Benutzungsgebühr wird für den Zeitraum vom 01.09.2022 bis 31.08.2023 wie im Verwaltungsvorschlag vorgelegt festgesetzt.

 

5.      Der 9. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die gemeindlichen Kinderbetreuungseinrichtungen (Kindergartengebührensatzung) vom 24.07.2012 wird zugestimmt.

 

6.      Die Satzung tritt zum 01.09.2022 in Kraft

 

 

TOP 7: Annahme von Spenden

 

Der Gemeinderat stimmt der Annahme von eingegangenen Spenden vonüber 100,00€ für den Zeitraum 28.06. bis 25.07.2022 zu.

 

TOP 8: Anfragen und Verschiedenes

 

Die Vorsitzende teilt mit, dass sich die Gemeinde Ingersheim nun zeitnah mit dem Thema Gasmangellage und den örtlichen Auswirkungen auseinandersetzen müsse. In der kommenden Sitzung werde es weitere Informationen hierzu geben.

 

Ein Gemeinderatsmitglied informiert über das Boule-Turnier, das am 24. September zum ersten Mal vom Partnerschaftskomitee veranstaltet wird.

 

Ein weiteres Gemeinderatsmitglied spricht die mangelnde kinderärztliche Versorgung in Ingersheim an. Die Vorsitzende erwidert, dass sie von einer Bietigheimer Praxis weiß, dass diese definitiv auch Ingersheimer Kinder aufnehmen könne. Es sei vor Kurzem eine Abfrage der Verwaltung bei allen umliegenden Kinderärzten durchgeführt worden. Alle anderen hätten der Verwaltung eine Absage erteilt. Rein rechnerisch sei der Landkreis gut mit Kinderarztpraxen versorgt, die Abdeckung stimme rein rechnerisch. Wolle man hier eine Veränderung, müsse die Kassenärztliche Vereinigung dies verändern. Selbst wenn es Ingersheim gelänge, einen Kinderarzt anzusiedeln, dürfe dieser hier nicht arbeiten, weil kein Platz für ihn ausgewiesen sei. Deshalb habe die Vorsitzende das Thema schon auf kreisebene platziert, da auch andere Städte und Gemeinden hiervon betroffen seien. Ein Gremiumsmitglied weist auf eine Praxis in Freiberg hin, welche wohl noch Kinder aus Ingersheim aufnehme. Die Verwaltung nimmt das auf und überprüft dies.

 

Aus der Mitte des Gemeinderats wird die Problematik der verwilderten Weinbergen angesprochen und die Verwaltung um entsprechendes Vorgehen gebeten. Die Vorsitzende antwortet hierzu, dass die derzeit bekannten Missstände von dem Gemeindevollzugsdienst Herr Dietz aufgenommen und die Eigentümer zur Beseitigung aufgefordert wurden. Die Missstände wurden von den Eigentümern beseitigt. Sollte es weitere verwilderte Weinberge geben, so bittet sie um Mitteilung an die Verwaltung.

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