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Ingersheim informiert | 24.10.2022 – 31.01.2023

Abgabe der Feststellungserklärungen im Zuge der Grundsteuerreform des Landes Baden-Württemberg

Zuständig für die Grundsteuerreform und die dazugehörenden Verfahren ist das Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg, die Ansprechpartner vor Ort dazu sind ausschließlich die Finanzämter.

 

Die Kommunen sind nicht am Feststellungsverfahren beteiligt und können keine Auskünfte geben. Bitte sehen Sie von entsprechenden Anfragen ab und wenden Sie sich bei Fragen und Unklarheiten an Ihr zuständiges Finanzamt. 

 

Alle Daten, die für die Feststellungserklärung erforderlich sind, können über die zentrale Internetseite www.grundsteuer-bw.de abgerufen werden. Dort finden sich auch Unterstützungsangebote zur Abgabe der Erklärung wie Schritt-für-Schritt-Ausfüllanleitungen, Erklärvideos und Beispielfälle.

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