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Informationen aus dem Bürgerbüro (Archiv)

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Informationen aus dem Bürgerbüro | 25.11.2016 – 01.12.2016

Neues Bundesmeldegesetz - Wohnungsgeberbestätigung

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

zum 01.11.2015 ist das neue Bundesmeldegesetz in Kraft getreten. Hierbei hat sich einiges für Sie geändert, vor allem in Bezug auf Mieter oder Vermieter. Seit November 2015 müssen Sie als Vermieter eine Wohnungsgeberbestätigung ausfüllen, die Sie ihrem Mieter zur Anmeldung mitgeben müssen.

Unser Tipp hierfür wäre, dass Sie diese Wohnungsgeberbestätigung bereits beim Ausfüllen des Mietvertrags bzw. dessen Übergabe oder der Schlüsselübergabe Ihrem Mieter überreichen. In der Bestätigung müssen folgende Daten nach § 19 (3) BMG angegeben werden

1. Name und Anschrift des Wohnungsgebers

2. Art des meldepflichtigen Vorgangs mit Einzugs- oder Auszugsdatum,

3. Anschrift der Wohnung sowie

4. Namen aller meldepflichtigen Personen

Den Vordruck der Wohnungsgeberbestätigung können Sie sich bei uns im Rathaus, Zimmer 1, Bürgerbüro abholen oder über unsere Homepage www.ingersheim.de unter der Rubrik "Service" ausdrucken.

Als Vermieter sind sie seit dem 01.11.2015 in der Pflicht, diese Wohnungsgeberbestätigung Ihrem Mieter so auszuhändigen, dass dieser sich (mit Bestätigung) fristgerecht binnen 2 Wochen nach Einzug anmelden kann. Desweitern kommt noch eine Veränderung auf Sie zu, wenn ein Mieter wieder bei Ihnen auszieht, müssen Sie uns ebenfalls eine Wohnungsgeberbestätigung zukommen lassen, diesmal allerdings über den Auszug, jedoch ebenfalls binnen zwei Wochen nach Auszug.

Als Mieter haben Sie die Pflicht, die Wohnungsgeberbestätigung bei der Anmeldung, jedoch spätestens zwei Wochen nach Einzug dem Einwohnermeldeamt vorzulegen. Das selbige gilt über den Auszug.

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung!

Ihr Bürgerbüro

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