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Aus dem Gemeinderat (Archiv)

Alle aktuellen Nachrichten rund um Ingersheim

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Aus dem Gemeinderat | 16.12.2016 – 22.12.2016

Bericht über die Gemeinderatssitzung vom 29.11.2016

Zur vorletzten öffentlichen Sitzung im Jahr 2016 kam der Gemeinderat am 29.November im Sitzungssaal des neuen Rathauses zusammen.

 

Sanierungsgebiet „Ortskern“

Satzungsbeschluss über die Aufhebung der Satzung des bestehenden Sanierungsgebietes nach § 162 BauGB

 

Nachdem der Vorsitzende in aller Kürze die Sachdarstellung und Begründung sowie den Beschlussvorschlag vorgetragen hatte, fasste der Gemeinderat gemäß dem Beschlussvorschlag der Verwaltung den einstimmigen Beschluss über die Aufhebung der Sanierungssatzung für das Sanierungsgebiet „Ortskern“.

 

Benennung der Straßennamen im Zweckverband ‘Gewerbepark Bietigheimer Weg‘

 

Frau Kling, die Geschäftsführerin des Zweckverbands, nahm Bezug auf die Arbeitsvorlage und die darin von der Verwaltung vorgeschlagenen Namenspaten für die Haupterschließungsstraße, wie auch die Nebenstraße. Für die Haupterschließungsstraße wird Seitens der Gemeinde „Bertha-Benz-Straße“, für die Nebenstraße „Gottlieb-Daimler-Straße“ vorgeschlagen.

 

Der Gemeinderat fasste bei zwei Enthaltungen den Beschluss, die Straßen im Verbandsgebiet, wie vorgeschlagen zu benennen. Die Benennung erfolgte durch die Vertreter der Gemeindeverwaltung Ingersheim in der Zweckverbandsversammlung am 01.12.2016.

 

Änderung der Zweckverbandssatzung Zweckverband ‘Gewerbepark Bietigheimer Weg‘

 

Bürgermeister Godel nahm Bezug auf die Arbeitsvorlage. Über die Erweiterung des Zweckverbandsgebietes von 1 ha habe der Gemeinderat bereits einen Beschluss gefasst. Nun müsse dies nur noch formal in der Zweckverbandssatzung nachvollzogen werden.

 

Der Beschlussvorschlag wurde mit einer Gegenstimme und drei Enthaltungen gefasst. Somit wurden die Vertreter der Gemeinde Ingersheim beauftragt, in der Zweckverbandsversammlung am 01.12.2016 die 2. Änderung der Verbandssatzung des Zweckverbandes „Gewerbepark Bietigheimer Weg“ zu beschließen. Dieser Beschluss erfolgte sodann.

 

Bildung von Teilhaushalten nach dem Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesen, Produktplan der Gemeinde Ingersheim

 

Nach ausführlichen Erläuterungen von Herrn Gemeindekämmerer Eiberger sowie dessen Vorschläge die Teilhaushalte nach Ämtern aufzubauen und den „Teilhaushalt 6“ besonders hervorzuheben, da dieser die wichtigsten Einnahmen und Ausgaben der Gemeinde enthält, ergänzt er noch, dass die Entscheidung des Gremiums sehr wichtig sei, da er dem Rechenzentrum der Region Stuttgart in nächster Zeit eine Mitteilung diesbezüglich geben müsse.

Lt. Herrn Eiberger kann der Teilhaushalt 6 mit dem bisherigen Einzelplan 9 des kameralen Haushalts verglichen werden. Hierin werden z. B. Erträge aus der Grundsteuer A und B, der Gewerbesteuer, des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer, usw.  sowie Aufwendungen für die Gewerbesteuerumlage, Kreisumlage, Finanzausgleichsumlage, usw. verbucht.

 

Die genauen Zahlen bzw. Beträge werden laut Herrn Eiberger im Laufe des Jahres 2017 veranschlagt.

 

Der Beschlussvorschlag einer Bildung von Teilhaushalten nach der örtlichen Organisation sowie die Bildung eines separaten Produktbereiches 61 wurde vom Gremium mit dem Produktplan in der Fassung vom 04.11.2016 mit einer Enthaltung beschlossen.

 

Feststellung der Jahresrechnung 2015 der Wasserversorgung mit Lagebericht

 

Herr Kämmerer Eiberger erläuterte ausführlichst die Jahresrechnung der Wasserversorgung für das Jahr 2015, woraufhin das Gremium den einstimmigen Beschluss zur Feststellung des Jahresabschluss fasste.

 

Neuregelung der Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand - § 2b Umsatzsteuergesetz (UstG)

 

Herr Kämmerer Eiberger veranschaulichte den Mitgliedern des Gemeinderates die Problematik im Umgang mit dem neu geschaffenen § 2b UstG. Im Nachgang an seine Erklärungen und Beispiele erwähnte er, dass dieser ab dem 01.01.2017 anzuwenden sei, man aber aufgrund der zahlreichen Unsicherheitsfaktoren bzw. Ungereimtheiten bezüglich der Anwendung dazu tendiere eine Verlängerungsoption gegenüber dem Finanzamt bis zum 31.12.2020 zu ziehen. Für eine rechtssichere Anwendung möchte man Verfahrensbeispiele abwarten.

 

Somit würde die alte Rechtslage bis zum 01.01.2021 ihre Gültigkeit behalten.

 

Das Gremium fasste einstimmig den Beschluss, dass die Verwaltung beauftragt wird bis zum 31.12.2016 gegenüber dem Finanzamt Bietigheim-Bissingen die Optionserklärung abzugeben.

 

 Annahme von Spenden

 

Der Gemeinderat stimmte der Annahme von Spenden im Zeitraum vom 26.01.2016-27.09.2016 zu.

 

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