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Aus dem Gemeinderat (Archiv)

Alle aktuellen Nachrichten rund um Ingersheim

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Aus dem Gemeinderat | 30.12.2016 – 04.01.2017

Bericht KW 52/2016

Blutspenderehrung 2016

Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßte der Vorsitzende Frau Gisela Drexel vom DRK Ortsverband Ingersheim, sowie alle Blutspender.

 

Noch bevor die Blutspenderehrung durchgeführt wurde, erinnerte Herr Bürgermeister Godel an die schrecklichen Ereignisse durch den Terroranschlag, welcher am 19.12.2016 auf dem Weihnachtsmarkt am Berliner Breitscheidplatz vorgefallen waren. Zum Gedenken an die Opfer, deren Angehörigen und alle Verletzten wurde eine Gedenkminute eingelegt.

 

Herr Bürgermeister Godel zeigte sich besorgt darüber, dass das ehrenamtliche Engagement aufgrund des steigenden Wohlstandes sinken könne, daher ermutigte er alle im Saal Anwesenden dazu Verantwortung zu übernehmen und mit gutem Beispiel voran zu gehen. Im Folgenden bedankte er sich bei allen Blutspendern für das vorbildliche Bürgerverhalten. Die Bereitschaft Blut zu spenden diene dem Wohl von Mitbürgern, deren Gesundheit und Überleben davon abhängen. In diesem Rahmen wolle man öffentlich den Spendern herzlich für ihren Einsatz danken, auch mit der Hoffnung, dass andere ihrem Beispiel folgen werden.

 

Mit der Ehrennadel in Gold für 10-maliges Blutspenden wurden ausgezeichnet:

Claudia Hüttmann, Dominique Kieser, Marisela Schneck, Rebecca Veigel, Stefanie Würth, Dorothea Ziesenhenne-Harr, Markus Grözinger und Martin Schneider.

 

Die Ehrennadel in Gold mit Lorbeerkranz für 25-maliges Blutspenden erhielten:

Elena Klepsch, Silke Noé, Silvia Ottmar und Timo Staiber.

 

Die Ehrennadel in Gold mit goldenem Eichenkranz für 50- maliges Blutspenden bekamen Jürgen Häßler und Jochen Merlau.

 

Alfred Eisele wurde mit der Ehrennadel in Gold mit goldenem Eichenkranz für 100-maliges Blutspenden ausgezeichnet.

 

Die geehrten Blutspender erhielten neben einer Urkunde und der Ehrennadel vom Blutspendendienst ein Präsent der Gemeinde.

 

Der Vorsitzende dankte Frau Drexel für ihren Einsatz und das Engagement des DRK Ortsverbandes. Zum Dank überreichte Herr Godel ihr einen Blumenstrauß.

 

Bekanntgaben

Herr Kämmerer Eiberger verkündete den vom Gremium, in der Gemeinderatssitzung vom 29.11.2016, gefassten Beschluss zur Aufnahme eines Darlehens für die Wasserversorgung i.H.v. 300.000 Euro.

 

Sanierungsgebiet „Neue Mitte“

- Satzungsbeschluss zur Erweiterung des förmlich festgelegten Sanierungsgebietes –

Bürgermeister Godel begrüßte zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Peter-Uwe Blank von der Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH, welcher die Sachdarstellung zur Sitzungsvorlage übernahm.

 

Das Sanierungsgebiet „Neue Mitte“ hatte der Gemeinderat in seiner Sitzung vom 24.07.2012 förmlich festgelegt. Es umfasst eine Fläche von 17,5 ha. Dieses Gebiet wurde am 08.05.2015 um 3 Flurstücke (Areal Gärtnerei Cramer-Wanner) erweitert.

Bei der Aufhebung des Sanierungsgebietes „Ortskern“ im November 2016 wurde festgestellt, dass die Sanierungsziele im Bereich zwischen Hindenburgplatz und Pleidelsheimer Straße, Tiefengasse und Kirchgasse nicht vollständig erreicht wurden. Der Bereich weist weiterhin Missstände und Mängel auf, die durch bauliche Maßnahmen beseitigt werden sollen. Um das aus der bisherigen Sanierungsmaßnahme entwickelte einheitliche Konzept weiterhin umsetzen zu können, soll dieser Bereich in das bestehende Gebiete „Neue Mitte“ eingegliedert werden.

 

In Folge dessen beschloss das Gremium einstimmig die Erweiterung des Sanierungsgebietes um die genannten Flurstücke sowie die 2. Änderung der Sanierungssatzung, um eine Verbesserung und Neuordnung entsprechend den Sanierungszielen zu erreichen.

 

Bebauungsplan "GRÖNINGER WEG WEST, 1. Änderung" Zweckverband Gewerbepark Bietigheimer Weg

a. Satzung über die planungsrechtlichen Festsetzungen

    (§ 10 BauGB)

b. Satzung über die örtlichen Bauvorschriften

    (§ 74 LBO) - Aufstellungsbeschlüsse -

Der Vorsitzende verwies hier auf die Arbeitsvorlage und erläuterte kurz die Ziele und Zwecke der Planung.

 

Der Gemeinderat fasste daraufhin mit vier Enthaltungen und einer Gegenstimme den Beschluss, dass die Vertreter der Gemeinde Ingersheim in der Zweckverbandsversammlung dafür abstimmen sollen, für den Bereich “GRÖNINGER WEG WEST, 1. Änderung” einen Bebauungsplan aufzustellen, welcher die Satzung über die planungsrechtlichen Festsetzungen (§ 10 BauGB)  sowie die Satzung über die örtlichen Bauvorschriften (§ 74 LBO) enthält. Weiter wird die Zweckverbandsverwaltung beauftragt das planungsrechtliche Verfahren durchzuführen.

 

1. Fortschreibung des Flächennutzungsplans

    Bietigheim-Bissingen/Ingersheim/Tamm - 12. Änderung

    - Aufstellungsbeschluss -

Bürgermeister Godel verwies erneut auf die, dem Gemeinderat, vorliegende Arbeitsvorlage und wiederholte in knappen Worten den Sachverhalt.

 

Die Vertreter der Gemeinde wurden folglich durch einen, mit zwei Enthaltungen, vom Gremium gefassten Beschluss, beauftragt, die 1. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verwaltungsgemeinschaft Bietigheim-Bissingen/Ingersheim/Tamm zu ändern. Ebenso werde die Verwaltung der Stadt Bietigheim-Bissingen beauftragt, das planungsrechtliche Verfahren zur 12. Änderung des Flächennutzungsplans durchzuführen.

 

Gebührenkalkulation der öffentlichen Wasserversorgung für 2017-2018

Herr Gemeindekämmerer Eiberger veranschaulichte den Mitgliedern des Gemeinderates die Gebührenkalkulation der öffentlichen Wasserversorgung für die Jahre 2017 und 2018. Hierbei betonte er, dass der Wasserpreis seit dem Jahr 2003 im Durchschnitt, gleichbleibend bei 1,30 Euro/m³ (netto) liege und dies auch in den beiden folgenden Jahren so bleibe. Dies sei eine sehr erfreuliche Entwicklung, lobte der Vorsitzende.

 

Der Rat fasste auf Grundlage der Gebührenkalkulation den einstimmigen Beschluss, die Wasserverbrauchsgebühr für den Zeitraum von 01.01.2017 bis 31.12.2018 auf 1,30 Euro/ m³ (netto) festzusetzen.

 

Gesplittete Abwassergebühr

- Kalkulation der Schmutz- und Abwassergebühren für  

  den Bemessungszeitraum 01.01.2017 - 31.12.2018

- 3. Satzung zur Änderung der Satzung über die öffentliche 

  Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung - AbwS) der   

  Gemeinde Ingersheim vom 25.09.2012

Durch Herrn Eiberger wurde erläutert, dass die Gemeinde Ihre Abwassergebühr selbst kalkuliere. Diese setze sich aus Schmutzwasser- und Niederschlagswasser zusammen.

Hierauf präsentierte er dem Gremium die Ergebnisse seiner Kalkulationen für die Jahre 2017 sowie 2018.

 

Herr Bürgermeister Godel fügte im Anschluss hinzu, dass die Abwassergebühren der Gemeinde mehr als stabil seien und merkte den hohen Standard bei der gemeindlichen Aufgabenerfüllung an.

 

Auf Grundlage der Gebührenkalkulationen des Kämmerers beschloss das Gremium die Festsetzung der Abwassergebühren im Zeitraum von 01.01.2017 bis 31.12.2018 i.H.v. 1,53 Euro/m³ für Schmutzwasser und 0,70 Euro/m³ für Niederschlagswasser. Des Weiteren wurde die 3. Satzung zur Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung – AbwS) der Gemeinde Ingersheim beschlossen. Beide Beschlüsse erfolgten einstimmig.

 

Annahme von Spenden

Der Gemeinderat stimmte der Annahme von Spenden im Zeitraum vom 01.12.2016 – 20.12.2016 zu.

 

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