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Die AVL informiert (Archiv)

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Die AVL informiert | 20.01.2017 – 26.01.2017

Erneute Änderung im Umgang mit Polystyrol-Dämmstoffen

Der Bundesrat hat die vor kurzem verschärften Vorschriften bei der Entsorgung von Polystyrol-Dämmstoffen wieder gelockert.  Mit dem Flammschutzmittel HBCD behandelte Dämmstoffe werden ein Jahr lang von der Einordnung als gefährlicher Abfall ausgenommen. Die AVL hat daher die Annahme-Regelungen für Polystyrol-Dämmstoffe von Privathaushalten entsprechend angepasst. Die Regelungen für Gewerbekunden bleiben unberührt. Sie werden weiterhin gebeten, sich an private Entsorger zu wenden.

 

Privathaushalte können ihre Polystyrol-Dämmstoffe in haushaltsüblichen Mengen bei der AVL abgeben, wenn die folgenden Anlieferbedingungen erfüllt sind:

Kleinmengen an Monochargen nimmt die AVL kostenpflichtig auf dem Wertstoffhof BURGHOF Plus in Vaihingen/Enz-Horrheim an, wenn die Abfälle in durchsichtigen Plastiksäcken – in handelsüblichen Größen mit max. 240 Liter Fassungsvermögen – verpackt sind und es sich um höchstens zwei volle Säcke handelt.

 

Vermischte Bauabfälle, die geringe Anteile an Polystyrol-Dämmstoffen enthalten, sowie Gipsplatten mit Anhaftungen können Privatkunden sowohl zum Wertstoffhof BURGHOF Plus als auch zum Bauwertstoffhof AM FROSCHGRABEN in Schwieberdingen bringen. Die Anlieferung ist ebenfalls kostenpflichtig und nur in haushaltsüblichen Mengen möglich.

 

Sonstige mineralische Abfälle mit Anhaftungen aus Polystyrol-Dämmstoffen (z. B. Fliesen) nimmt die AVL in haushaltsüblichen Mengen und gegen eine Gebühr auf dem Wertstoffhof BURGHOF Plus in Vaihingen/Enz-Horrheim sowie auf dem Bauwertstoffhof AM FROSCHGRABEN in Schwieberdingen an.

 

Bei Rückfragen hilft das AVL-ServiceCenter gerne unter der Telefonnummer  07141 / 144 56-56 weiter.

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