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Informationen aus dem Bürgerbüro (Archiv)

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Informationen aus dem Bürgerbüro | 27.01.2017 – 02.02.2017

Landesfamilienpass 2017

 

Die Landesregierung Baden-Württemberg hat zum Programm zur Förderung der Familie 1979 den Landesfamilienpass eingeführt. Er gilt für folgenden begünstigten Personenkreis:

 

- Familien mit mindestens 3 kindergeldberechtigten Kindern, die mit ihren Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben.

- Familien mit nur einem Elternteil, die mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind in häuslicher Gemeinschaft leben.

- Familien mit einem kindergeldberechtigten, schwerbehinderten Kind mit mindestens 50 v. H. Erwerbsminderung, die in häuslicher Gemeinschaft leben.

- Familien, die SGB II bzw. kinderzuschlagsberechtigt sind, die mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind in häuslicher Gemeinschaft leben.

- Familien die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten und mit mindestens einem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben.

 

Der berechtigte Personenkreis kann mit der Gutscheinkarte 2017 und unter Vorlage des Landesfamilienpasses insgesamt 20 Mal im Jahr 2017 die  Staatlichen  Schlösser und Gärten und die Staatlichen Museen des Landes Baden-Württemberg kostenfrei bzw. zu einem ermäßigten Eintritt besuchen. Bei jedem Besuch ist der entsprechende Gutschein einzulösen. Ebenso gibt es einige Gutscheine für einen ermäßigten Eintritt für nicht staatliche Einrichtungen.

 

Auf der Homepage des Ministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren (www.sozialministerium-bw.de) sind unter „Familien mit Kindern“> “Leistungen für Familien“> „Landesfamilienpass“ eine Liste aller Staatlichen Schlösser, Gärten und Museen in Baden-Württemberg, sowie eine Liste aller nicht staatlichen Einrichtungen, die für Passinhaber einen kostenfreien bzw. ermäßigten Eintritt gewähren, eingestellt. Zudem wird es ein Informationsblatt in weiteren Sprachen geben, das bei Bedarf herunter geladen werden kann.

 

Anträge sind beim Bürgermeisteramt, Bürgerbüro, erhältlich. Die bisher ausgestellten Landesfamilienpässe behalten weiterhin ihre Gültigkeit.

Für den berechtigten Personenkreis halten wir beim Bürgerbüro das Gutscheinheft 2017 zur Abholung bereit.

Weitere Auskünfte erteilt bei Bedarf das Bürgerbüro, Tel 9745-22 oder 9745-29.

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