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Die AVL informiert (Archiv)

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Die AVL informiert | 10.03.2017 – 16.03.2017

Wertstoffhof-Karte 2017/18 ab 1. April ein Jahr gültig

Die Wertstoffhof-Karte 2017/18 wurde im Februar zusammen mit dem Abfallgebühren­bescheid an alle Privathaushalte im Landkreis verschickt. Sie gilt von 1. April 2017 bis 31. März 2018. Bis dahin ist die aktuelle Wertstoffhof-Karte gültig.

 

Mit der Wertstoffhof-Karte können Privathaushalte – über mehrere Wertstoffhof-Besuche verteilt – insgesamt zehn Kubikmeter Restsperrmüll gebührenfrei abgeben. Restsperrmüll sind bewegliche Gegenstände, die zur Einrichtung gehören, zum Beispiel eine Matratze oder ein Sofa, oder Gegenstände zum Gebrauch, zum Beispiel ein Koffer. Sie sind zu groß und zu schwer, um in der Restmülltonne entsorgt zu werden.

 

Nicht zum Restsperrmüll zählen Elektroaltgeräte, Altmetall und Möbelholz. Sie können ohne Wertstoffhof-Karte gebührenfrei auf den AVL-Wertstoffhöfen abgeben werden.

Sperrige Renovierungsabfälle wie Türen oder Laminat nimmt die AVL gegen eine Gebühr an auf dem Bauwertstoffhof AM FROSCHGRABEN bei Schwieberdingen und auf dem Wertstoffhof BURGHOF Plus bei Vaihingen/Enz-Horrhei. Gleiches gilt auch für Außenholz, wie Gartenmöbel oder Gartenzäune.

 

Gebührenfreie Sperrmüllabholung – ohne Wertstoffhof-Karte

 

Bürgerinnen und Bürger können ihre sperrigen Gegenstände zur Sperrmüllabholung anmelden, online auf www.avl-lb.de oder telefonisch beim AVL-ServiceCenter unter
07141 / 144 56-56. Die Wertstoffhof-Karte ist für die Anmeldung nicht notwendig.

Gebührenfrei abgeholt werden von 1. April bis 31. März des Folgejahres: zweimal die Kombination „Altmetall und große Elektroaltgeräte“ sowie einmal die Kombination „Restsperrmüll und zerlegtes Möbelholz (aus dem Innenbereich)“.

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