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Ingersheim informiert (Archiv)

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> Hinweis über die Anzeigepflicht bzgl. der gesplitteten Abwassergebühr (Nieder-schlagswassergebühr)

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Ingersheim informiert | 08.09.2017 – 14.09.2017

Hinweis über die Anzeigepflicht bzgl. der gesplitteten Abwassergebühr (Nieder-schlagswassergebühr)

Wir weisen nochmals ausdrücklich darauf hin, dass alle Eigentümer gemäß § 46 Abs. 3 der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung verpflichtet sind, etwaige

bauliche Veränderungen der versiegelten Fläche, die unmittelbar oder mittelbar den öffentlichen Abwasseranlagen zugeführt werden, unaufgefordert der

Gemeindeverwaltung zu melden sind.

Erfassungsbögen zur Berechnung der versiegelten Fläche liegen zu den üblichen

Öffnungszeiten im Rathaus; Zimmer 3 aus.

Die Gemeindeverwaltung behält sich vor, die versiegelte Fläche zur Berechnung der Niederschlagswassergebühren gegebenenfalls zu schätzen!

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