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Ingersheim informiert (Archiv)

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Ingersheim informiert | 10.11.2017 – 16.11.2017

Fälligkeit von Grundsteuer und Gewerbesteuer

Am 15.11.2017 werden die vierten Vierteljahresraten fällig für:

 

Grundsteuer und Gewerbesteuer

 

Der zu entrichtende Betrag ist bei der Grundsteuer dem letzten Grundsteuerbescheid zu entnehmen.

 

Die Gewerbesteuervorauszahlungen sind jeweils in einem besonderen Abschnitt des letzten Gewerbesteuer-Abrechnungsbescheides festgesetzt worden. In Einzelfällen sind besondere Vorauszahlungsbescheide ergangen.

 

Alle Zahlungspflichtigen werden um termingerechte Begleichung der oben genannten Steuern gebeten. Die Gemeinde ist ansonsten lt. Abgabeordnung verpflichtet, die nicht rechtzeitig bezahlten Beträge anzumahnen und Säumniszuschläge zu berechnen.

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