Dieser Artikel befindet sich im Archiv!
Amtliche Bekanntmachungen | 09.02.2018 – 23.02.2018
Am 15.02.2018 werden fällig:
Gewerbesteuer, Grundsteuer, Hundesteuer und Krankenpflege-Jahresbeitrag.
Der zu entrichtende Betrag ist bei der Grundsteuer, Hundesteuer und der Krankenpflege dem Jahresbescheid 2018 zu entnehmen.
Die Gewerbesteuervorauszahlungen sind jeweils in einem besonderen Abschnitt des letzten Gewerbesteuer-Abrechnungsbescheides festgesetzt worden. In Einzelfällen sind besondere Vorauszahlungsbescheide ergangen.
Alle Zahlungspflichtigen werden um termingerechte Begleichung der oben genannten Steuern und Abrechnungen gebeten. Die Gemeinde ist ansonsten lt. Abgabeordnung verpflichtet, die nicht rechtzeitig bezahlten Beträge anzumahnen und Säumniszuschläge zu berechnen.