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Aus dem Gemeinderat (Archiv)

Alle aktuellen Nachrichten rund um Ingersheim

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Aus dem Gemeinderat | 28.03.2018 – 12.04.2018

Bericht über die Gemeinderatssitzung vom 20.03.2018

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 20.03.2018 über folgende Themen beraten:

 

Haushaltsplan 2018 mit Finanzplanung 2018 bis 2021

 

Der Gemeinderat beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 mit Finanzplan 2018 bis 2021 und Investitionsprogramm wie von der Kämmerin Frau Weible erläutert. Bei dem Haushaltsplan 2018 handelt sich um den ersten Haushaltsplan der Gemeinde Ingersheim, der nach dem Neuen Kommunalen Haushaltsrecht (NKHR) aufgestellt wurde.

 

Bebauungsplan "Bietigheimer Weg, 1. Änderung" -beschleunigtes Verfahren nach § 13 a BauGB

a)           Satzung über die planungsrechtlichen Festsetzungen (§10 BauGB)

b)           Satzung über die örtlichen Bauvorschriften (§ 74 LBO)

 

Der Bebauungsplan "Bietigheimer Weg", rechtskräftig seit dem 02.06.1995, soll hinsichtlich der Zulässigkeit von Einzelhandel, Vergnügungsstätten und Werbeanlagen überarbeitet werden. Hierfür ist eine Änderung des Bebauungsplans erforderlich.

 

Der Gemeinderat fasst somit einstimmig den nachfolgenden Beschluss:

 

Für den Bereich „Bietigheimer Weg, 1. Änderung“ wird ein Bebauungsplan aufgestellt mit

 

a)      Satzung über planungsrechtliche Festsetzungen (§ 10 BauGB)

b)      Satzung über die örtlichen Bauvorschriften (§ 74 LBO)

 

Der räumliche Geltungsbereich ergibt sich aus dem Abgrenzungsplan der Stadt Bietigheim-Bissingen/Gemeinde Ingersheim vom 18.01.2018 und umfasst die Flächen der Flurstücke 4617/1, 4617/5, 4617/6, 4617/7, 4617/9, 4617/10, 4617/11, 4617/12, 4617/13, 4617/14, 4617/15, 4617/16, 4617/17, 4617/18, 4617/19, 4617/20, 4617/21, 4617/22, 4617/23, sowie Teile der Flurstücke 4527/1, 4553/3, 4601, 4617, 4617/2, 4617/3, 4617/8.

 

Die Verwaltung wird beauftragt das planungsrechtliche Verfahren durchzuführen.

 

Satzung nach § 8 Ladenöffnungsgesetz über das Offenhalten von Ver-kaufsstellen an Sonn- und Feiertagen

 

Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Satzung nach § 8 Ladenöffnungsgesetz über das Offenhalten von Verkaufsstellen am Sonntag, 15. April 2018 für Gewerbebetriebe im Ortsteil Großingersheim.

 

Errichtung der Anstalt ITEOS durch Beitritt der Zweckverbände KDRS, KIRU und KIVBF zur Datenzentrale Baden-Württemberg und Vereinigung der Zweckverbände KDRS, KIRU und KIVBF zum Gesamtzweckverband 4IT am 01.07.2018

 

Der Gemeinderat fasst hierzu die nachfolgenden Beschlüsse einstimmig:

 

1.
Der Gemeinderat nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis und stimmt dem Beitritt des Zweckverbands KDRS zur Datenzentrale Baden-Württemberg und der Vereinigung mit den Zweckverbänden KIRU und KIVBF zum Gesamtzweckverband 4IT zu.

 

2.
Der Gemeinderat beauftragt den Bürgermeister, in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes KDRS die Organe des Zweckverbands zum Vollzug aller hierzu notwendigen Handlungen* zu bevollmächtigen.

 

*Zu den notwendigen Handlungen gehören (insbesondere):

 

a)
die Zustimmung zum Beitritt des Zweckverbands KDRS zur Datenzentrale Baden-Württemberg durch Vereinbarung der Änderung der Satzung der Datenzentrale Baden-Württemberg
b)
die Zustimmung zum vorgesehenen Vermögensausgleich
c)
die Zustimmung zur Verschmelzung der Betriebsgesellschaften IIRU, KRBF und RZRS zu einer hundertprozentigen Tochter der aus der Datenzentrale Ba-den-Württemberg mit Beitritt der Zweckverbände hervorgehenden ITEOS (AöR)
d)
die Zustimmung zum Fusionsvertrag der drei Zweckverbände KDRS, KIRU und KIVBF und ihrer Tochtergesellschaften sowie der Datenzentrale Baden-Württemberg
e)
die Zustimmung zur Vereinigung der drei Zweckverbände KDRS, KIRU und KIVBF zum Gesamtzweckverband 4IT

 

Anfragen und Verschiedenes

 

Die Fraktion SPD/Fortschrittliche Bürger  Ingersheim stellt den Antrag bezüglich eines Prüfungsauftrages der Realisierungsmöglichkeiten von verkehrsberuhigenden Maßnahmen in der Neckarstraße, Wilhelmstraße, sowie der Forststraße in Ingersheim. Die Verwaltung nimmt dies zur Kenntnis und wird den Antrag an die zuständige Straßenverkehrsbehörde weiterleiten.

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