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Amtliche Bekanntmachungen | 13.04.2018 – 19.04.2018
Öffentliche Bekanntmachung
Flurbereinigung Hessigheim (Wurmberg)
Schlussfeststellung
vom 29.03.2018
Das Landratsamt Ludwigsburg -untere Flurbereinigungsbehörde- erklärt das Flurbereinigungsverfahren Hessigheim (Wurmberg) für abgeschlossen.
Hierzu wird festgestellt, dass
- die Ausführung nach dem Flurbereinigungsplan bewirkt ist
- den Beteiligten keine Ansprüche mehr zustehen, die im Flurbereinigungsverfahren hätten berücksichtigt werden müssen
- die Kasse der Teilnehmergemeinschaft aufgelöst ist
- die Aufgaben der Teilnehmergemeinschaft abgeschlossen sind.
Mit der Zustellung der unanfechtbar gewordenen Schlussfeststellung an die Teilnehmergemeinschaft ist das Flurbereinigungsverfahren beendet. Gleichzeitig erlischt auch die Teilnehmergemeinschaft.
Dieser Beschluss beruht auf § 149 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in der Fassung vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546).
Dieser Beschluss kann auch auf der Internetseite des Landesamts für Geoinformation und Landentwicklung im o. g. Verfahren (www.lgl-bw.de/2863) eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Schlussfeststellung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Landratsamt Ludwigsburg -untere Flurbereinigungsbehörde-, Sitz: Ludwigsburg eingelegt werden.
(Anschrift der Flurbereinigungsbehörde: Landratsamt Ludwigsburg – Fachbereich Vermessung, Flurneuordnung und Landkreisentwicklung, Postfach 760, 71607 Ludwigsburg)
gez. Friedrich Bopp D.S.
Amtsleiter