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Volksbund deutsche Kriegsgräberfürsorge (Archiv)

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Volksbund deutsche Kriegsgräberfürsorge | 16.12.2015 – 30.12.2015

Ausbildungssuche zählt für Rente

Zeiten der Ausbildungssuche können bei späterer Rente eine Rolle spielen. Daher sollten sich Schulabgänger als ausbildungssuchend melden. Auch könnten Schulabgänger, die nach ihrem Abschluss nicht gleich einen Ausbildungsplatz finden, Lücken im Versicherungsverlauf vermeiden, teilte unlängst die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg (DRV)mit. Wer zwischen 17 und 25 sei und sich bei der Agentur für Arbeit mindestens einen Monat ausbildungssuchend melde, bekäme das im DRV-Versicherungsverlauf vermerkt. Dann zähle die Zeit der Ausbildungssuche als sogenannte Anrechnungszeit für die Rente, und das obwohl die Agentur für Arbeit keine Sozialleistungen erbringe und keinen Rentenbeitrag einzahle. Diese Anrechnungszeit könne bei den Voraussetzungen für eine Altersrente für langjährig Versicherte oder für Schwerbehinderte wichtig werden. Detailauskünfte – auch zu anderen Rentenfragen – gibt es bei der DRV Baden-Württemberg, in den DRV-Regionalzentren und Außenstellen, über das kostenlose Servicetelefon 0800/100048024 sowie unter www.deutscherentenversicherung-bw.de im Internet.

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