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Ingersheim informiert | 18.05.2018 – 24.05.2018
Der Deutsche Bundestag hat am 1. Februar 2007 die Neufassung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeit von Wasch- und Reinigungsmitteln (Wasch- und Reinigungsmittelgesetz – WRMG) beschlossen. Die Neufassung ist am 5. Mai 2007 in Kraft getreten. Nach § 9 des Gesetzes sind die Wasserversorgungsunternehmen verpflichtet, den Verbrauchern die Härtebereiche des Trinkwassers anzugeben:
Härtebereich weich: weniger als 1,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter
(entspricht 8,4 °dH)
Härtebereich mittel: 1,5 bis 2,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter
(entspricht 8,4 bis 14 °dH)
Härtebereich hart: mehr als 2,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter
(entspricht mehr als 14 °dH)
Das Trinkwasser der Gemeinde Ingersheim ist mit 3,07 Millimol Calciumcarbonat je Liter (entsprechend ehemals 19,5 °dH Gesamthärte) dem Härtebereich hart zuzuordnen
(bisherige Bezeichnung –hart– Härtebereich 3).