Icon Navi

Aus dem Gemeinderat (Archiv)

Alle aktuellen Nachrichten rund um Ingersheim

Dieser Artikel befindet sich im Archiv!

Aus dem Gemeinderat | 06.07.2018 – 19.07.2018

Bericht über die Gemeinderatssitzung vom 26.06.2018

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 26.06.2018 über folgende Themen beraten:

 

Bekanntgaben

Stv. Kämmereileiter Schnabel gibt bekannt, dass im Wege der Eilentscheidung der Auftrag für die Tiefbauarbeiten der Außenanlage der Flüchtlingsunterkunft Gröninger Weg an die Firma Lutz Krieg Straßen- und Tiefbau GmbH aus Möglingen i.H.v. 164.925,40 € erteilt wurde.

5. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die gemeindlichen Kinderbetreuungseinrichtungen (Kindergartengebührensatzung) vom 24.07.2012

In den vergangenen Jahren wurde der Landesrichtsatz meist um rd. 3 % erhöht, um die normalen Tarifsteigerungen im Bereich des Sozial- und Erziehungsdienstes (SuE) teilweise aufzufangen. Im vergangenen Jahr erfolgte jedoch eine Erhöhung von rd. 8 % um die Kostensteigerungen infolge des Tarifabschlusses SuE im Jahr 2015 gemäß den Berechnungen / Ausführungen der Trägerverbände sowie des Städte- und Gemeindetages zu kompensieren. Für das Kindergartenjahr 2018/2019 soll wiederum die gewohnte Anpassung um 3 % erfolgen. Für die folgenden Jahre sollte das Ziel sein, die Gebühren insoweit anzupassen, dass der angestrebte Kostendeckungsgrad von ca. 20 %, aus dem die Landesrichtsätze hervorgehen, erreicht wird.

In der Kleinkindbetreuung fällt für alle Kinder unabhängig von der Anzahl der Kinder in der Familie der gleiche Beitrag an. Diese Gebühr wurde in den vergangenen Jahren stetig erhöht, allerdings ohne Rücksicht auf die Anzahl der Kinder in der Familie, wie es der jetzige Landesrichtsatz vorsehen würde. Im vergangenen Jahr wurde auf eine Umstellung auf gestaffelte Gebühren verzichtet, da dies für die betreffenden Familien mit einem Kind eine Erhöhung der Gebühren um über 80 €/Monat bedeutet hätte. Daher wurde das bisherige System beibehalten und sich am Landesrichtsatz für eine Familie mit zwei Kindern orientiert. Aufgrund der stetig steigenden Kosten im Bereich der Kinderbetreuung prüft die Verwaltung die Umstellung des Systems im nächsten Jahr um sich auch hierbei dem angestrebten Kostendeckungsgrad von ca. 20 % schrittweise anzunähern.

Die vollständige Gebührensatzung (gültig ab 01.09.18) ist in Kürze auf unserer Homepage einsehbar.

Der Gemeinderat stimmt dieser Satzungsänderung einstimmig zu.

5. Satzung zur Änderung der Satzung über die Schulkindbetreuung vom 24.07.2012

Im Gegensatz zur Betreuung in den Kindertageseinrichtungen handelt es sich bei der Schulkindbetreuung um ein freiwilliges Angebot der Gemeinde; hier gibt es keinen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz. Die Schulkindbetreuung ist ein etablierter Baustein des kommunalen Kinderbetreuungskonzeptes und erfreut sich einer stetig steigenden Nachfrage.

 

Die Option einen Ganztagszug an der Schillerschule einzurichten wurde im Frühjahr 2015 von einer großen Mehrheit der Eltern abgelehnt. Das Angebot der Schulkindbetreuung wird von den Familien sehr geschätzt, diese ziehen mehrheitlich das kostenpflichtige Angebot der Kommune der kostenfreien Ganztagesschule vor.

 

Für die Schulkindbetreuung gibt es nur sehr geringe Landeszuschüsse, deren Höhe aufgrund des Ausbaus der Ganztagsschule derzeit auf das Niveau des Jahres 2014 eingefroren ist. Der überwiegende Anteil des Kostendeckungsgrads muss daher aus Benutzungsgebühren erwirtschaftet werden.

 

Die von der Verwaltung vorgeschlagene Gebührenerhöhung (Anlage 1) orientiert sich prozentual an der vorgeschlagenen Erhöhung im Bereich der Kindertageseinrichtungen. Dies ist der stetig steigenden Auslastung und dem damit verbundenen Personaleinsatz sowie der Tatsache geschuldet, dass die Gemeinde aufgrund der angespannten Haushaltslage im Bereich der Freiwilligkeitsleistungen besonders auf die Entwicklung des Kostendeckungsgrad achten muss. Die Schaffung weiterer Räumlichkeiten in diesem Jahr zur Deckung der Anmeldezahlen der Schulkindbetreuung wird sich in künftigen Haushaltsjahren erhöhend auf die Gebühren auswirken.

Die vollständige Gebührensatzung (gültig ab 01.09.18) ist in Kürze auf unserer Homepage einsehbar.

Der Gemeinderat stimmt dieser Satzungsänderung einstimmig zu. 

Stellungnahme der Gemeinde zur geplanten Verordnung des Regierungspräsidiums Stuttgart zur Festlegung der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (FFH-Gebiete) im Rahmen der Anhörung

Das Regierungspräsidium Stuttgart beabsichtigt, durch die geplante Flora-Fauna-Habitat-Sammelverordnung die an die Europäische Kommission gemeldeten und von dieser festgelegten FFH-Gebiete im Regierungsbezirk Stuttgart gemäß § 36 Abs. 2 Naturschutzgesetz (NatSchG) mit Namen und Lage, Gebietsabgrenzungen, geschützten Lebensraumtypen und Arten sowie Erhaltungszielen festzulegen. Ingersheim ist durch das FFH-Gebiet „Nördliches Neckarbecken“ von der nun geplanten Sammelverordnung betroffen.

 

Die Darstellung von konkreten Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen für die Lebensraumtypen und Arten in den jeweiligen FFH-Gebieten ist nicht Gegenstand der FFH-Verordnungen. Diese werden im Rahmen von FFH-Managementplänen erstellt. Der Managementplan für das FFH-Gebiet 7021-342 „Nördliches Neckarbecken“ und für das EU-Vogelschutzgebiet 7021-401 „Pleidelsheimer Wiesental mit Altneckar“ wurde bereits Anfang 2016 fertig gestellt.

Der Gemeinderat nimmt die geplante Sammelverordnung des Regierungspräsidiums Stuttgart zur Kenntnis.

Icon SucheIcon TranslateIcon Leichte SpracheIcon Kontakt