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Aus dem Gemeinderat (Archiv)

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Aus dem Gemeinderat | 28.09.2018 – 11.10.2018

Bericht über die Gemeinderatssitzung vom 25.09.2018

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 25.09.2018 über folgende Themen beraten:

 

Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Forststraße"

- beschleunigtes Verfahren nach § 13 a BauGB

- 1. Satzung über die planungsrechtlichen Festsetzungen (§ 10 BauGB)

- 2. Satzung über die örtlichen Bauvorschriften ( § 74 LBO)

- Einleitungs-  und Entwurfsbeschlüsse -

 

Der Gemeinderat fasst nachfolgend genannte Beschlüsse:

 

1. Aufgrund von § 12 BauGB i.V. mit § 4 GemO wird das Satzungsverfahren über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Forststraße“, im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB eingeleitet, mit

       1. Satzung über planungsrechtliche Festsetzungen (§ 10 BauGB)
       2. Satzung über örtliche Bauvorschriften (§ 74 LBO)

Der räumliche Geltungsbereich ergibt sich aus der Abgrenzung im Vorhaben- und Erschließungsplan  der Diplom-Geographin Gabriele Kauß-Brockmann vom 25.09.2018 und umfasst die Fläche des Flurstückes 3043 auf der Gemarkung Großingersheim. Das Flurstück wird wie folgt begrenzt:


Im Norden durch die Südgrenzen der Flurstücke Nr. 5658/1 und 5659
Im Osten durch die Westgrenze der Flurstücke Nr. 5660 und 3040
Im Süden durch die Nordgrenze des Flurstücks 3038 (Forststraße)
Im Westen durch die Ostgrenze der Flurstücke Nr. 3044 und 5657

 

2. Zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Forststraße“ werden als Entwurf im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB beschlossen:

      1. Satzung über planungsrechtliche Festsetzungen (§ 10 BauGB)
      2. Satzung über örtliche Bauvorschriften (§ 74 LBO)

Maßgeblich sind der Bebauungsplanentwurf der Diplom-Geographin Gabriele-Kauß Brockmann vom 25.09.2018 mit Textteil vom 06.12.2017/25.01.2018/06.02.2018/04.06.2018/25.09.2018 und Begründung vom 06.12.2017/25.01.2018/04.06.2018/25.09.2018. Diese sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

 

3. Die Verwaltung wird beauftragt die Trägerbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen, sowie den Durchführungsvertrag mit dem Vorhabenträger vorzubereiten.

 

Neufassung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit Beratung und Beschlussfassung

 

Die bisherige Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit datiert aus dem Jahr 2001 mit Änderungssatzung vom 01.04.2007.

 

Aufgrund der umfassenden Änderung der Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) zum 01.12.2015 ist vor allem im Hinblick auf die im kommenden Jahr anstehenden Kommunal- und Europawahlen nun eine Neufassung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit erforderlich.

 

Die wesentlichste Änderung ergibt sich somit aus dem neuen § 19 Abs. 4 GemO hinsichtlich der Aufwendungen für Pflege und Betreuung Angehöriger.

 

Darüber hinaus erfolgt im Zuge der Neufassung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit eine Anpassung der Durchschnittssätze, welche sich an der vom Gemeindetag empfohlenen Durchschnittssätze orientieren. Mit der Anhebung der Durchschnittssätze wird darüber hinaus dem Wert der ehrenamtlichen Tätigkeit in höherem Maße Rechnung getragen als bisher.

 

Der Gemeinderat beschließt die Neufassung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit.

 

Erlass eines neuen Redaktionsstatuts für das Amtsblatt der Gemeinde Ingersheim

 

Das bisherige Redaktionsstatut des Ingersheimer Amtsblatts datiert aus dem Jahr 2005. Die rechtlichen und auch technischen Anforderungen haben sich in den vergangenen Jahren stark verändert und machen eine Neufassung des Redaktionstatuts (siehe Anlage 1) erforderlich.

 

Im Redaktionsstatut werden festgelegt:

 

·        Charakter und Aufgaben des Amtsblatts

·        Inhalt des Amtsblatts

·        Allgemeine Grundsätze für die Veröffentlichungen im Amtsblatt

·        Veröffentlichungsberechtigte Akteure

·        Regelungen zu Wahlwerbung

 

Wesentliche Anpassungen des Redaktionsstatuts an die aktuelle Rechtslage ergeben sich aus der umfassenden Änderung der Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) zum 01.12.2015, insbesondere aus § 20 Abs. 3 GemO.

 

Der Gemeinderat beschließt den Erlass eines neuen Redaktionsstatuts für das Amtsblatt der Gemeinde Ingersheim.

 

Feststellung der Jahresrechnung 2016 der Wasserversorgung mit Lagebericht

 

Der Gemeinderat stimmt der Jahresrechnung 2016 der Wasserversorgung wie vorliegend und erläutert zu und fasst folgende Beschlüsse:

 

1       Feststellung des Jahresabschlusses

1.1    Bilanzsumme                                                                                 1.623.742,30 €

1.1.1 davon entfallen auf der Aktivseite auf
-   das Anlagevermögen                                                                          1.386.724,88 €
-   das Umlaufvermögen                                                                             237.017,42 €

1.1.2  davon entfallen auf der Passivseite auf
-   das Eigenkapital inkl. Vorträge und Gewinn                                           832.483,74 €
-   die empfangenen Ertragszuschüsse                                                        4.718,99 €
-   die Rückstellung                                                                                         2.760,00 €
-   die Verbindlichkeiten                                                                               783.779,57 €

1.2      Jahresgewinn                                                                                    62.610,08 €

1.2.1    Summe der Umsätze und Erträge                                                 463.718,38 €

1.2.2    Summe der Aufwendungen                                                           401.108,30 €

2         Jahresgewinnverwendung

Erhöhung des Gewinnvortrages um     62.610,08 €

 

Benutzungsgebühren von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften

-        Kalkulation der Benutzungsgebühren von Obdachlosen- und 
         Flüchtlingsunterkünften für den Bemessungszeitraum 01.09.2018 – 
         31.08.2021

-        2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Benutzung von
         Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften der Gemeinde Ingersheim
         vom 18.04.2000

 

Der Gemeinderat fasst nachfolgend genannte Beschlüsse:

 

1. Die Gemeinde erhebt Gebühren für ihre öffentliche Einrichtung Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkunft. Der Gebührenkalkulation vom 13.08.2018 wird zugestimmt. Sie hat dem Gemeinderat bei der Beschlussfassung über die Gebührenhöhe vorgelegen.

 

2. Dem vorgeschlagenen Kalkulationszeitraum der Gebührenkalkulation vom 01.09.2018 bis 31.08.2021 wird zugestimmt.

 

3. Den in der Gebührenkalkulation enthaltenen Abschreibungssätzen, der Abschreibungsmethode sowie den weiteren Ermessensentscheidungen (vgl. Erläuterungen Ziff. 3) wird zugestimmt.

 

4. Auf der Grundlage der vorliegenden Gebührenkalkulation wird die Benutzungsgebühr für den Zeitraum vom 01.09.2018 bis 31.08.2021 auf 24,50 €/m² festgesetzt.

 

5. Der 2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften vom 18.04.2000 wird gemäß Anlage 1 zugestimmt.

 

6. Die Satzung tritt rückwirkend zum 01.09.2018 in Kraft.

 

Annahme von Spenden

                               

Der Gemeinderat stimmt der Annahme der eingegangenen Spenden für den Zeitraum 24.07.2018 - 25.09.2018 zu.

 

ILEK Neckarschleifen Beschilderung      

-        Beschilderung Steillagenrundweg Ingersheim

-        Projektantrag zum Wettbewerb des Landschaftsparks Region Stuttgart

 

Am 17. September 2018 fand in Hessigheim die 1. Lenkungskreissitzung des Regionalmanagements ILEK Neckarschleifen statt. Zu dem Projekt Steillagenrundwege und Genussplätze möchte der Verband Region Stuttgart gerne dieses Jahr noch den Auftakt mit der Förderung eines Steillagenrundwegs im Rahmen des Landschaftsparkprogrammes starten.Da bei den meisten anderen ILEK Kommunen Privatgrundstücke betroffen sind oder Weinbergstaffeln instandgesetzt werden müssen, wäre die Schlossbergrunde von Ingersheim der derzeit einzige verbliebene Steillagenrundweg, der kurzfristig bis Ende September in einen Antrag gebracht werden könnte. Damit würde auch das Engagement unserer Weinwanderführer eine sinnvolle Ergänzung finden. Der Antrag beinhaltet die Ausschilderung und die Aufstellung erster Infotafeln zum Wegeverlauf. In den Folgejahren soll die Aufwertung der Genussplätze und die Aufstellung themenbezogener Infotafeln beantragt werden.Die Kostenkalkulation beläuft sich auf 12.414,08 €. Davon würde der Verband Region Stuttgart 50 % bezuschussen (6.207,00 € Förderung). Die kommunale Eigenmittel wären in gleicher Höhe 6.207,00 €. Die Beschilderung erfolgt über die ILEK Kommunen hinweg nach dem Vorbild des 3B- Tourismus, das auf den Vorgaben des Wanderleitsystems Naturpark Schwäbisch-Fränkischer Wald beruht. Die konkrete Umsetzung kann im nächsten Jahr stattfinden.

 

Der Gemeinderat stimmt dem Projektantrag zu und nimmt die Kostenkalkulation zur Kenntnis.

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