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Amtliche Bekanntmachungen | 19.10.2018 – 25.10.2018
Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Forststraße“
- Beschleunigtes Verfahren nach §13a BauGB
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 25.09.2018 beschlossen, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Forststraße“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) einzuleiten, den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans gebilligt und dessen öffentliche Auslegung beschlossen:
Der Bebauungsplan besteht aus zwei selbständigen Satzungen, nämlich:
1. Satzung über planungsrechtliche Festsetzungen (§ 10 BauGB)
2. Satzung über örtliche Bauvorschriften (§ 74 LBO)
Der räumliche Geltungsbereich ergibt sich aus der Abgrenzung im Vorhaben- und Erschließungsplan der Diplom-Geographin Gabriele Kauß-Brockmann vom 25.09.2018 und umfasst die Fläche des Flurstückes 3043 auf der Gemarkung Großingersheim.
Das Flurstück wird wie folgt begrenzt:
Im Norden durch die Südgrenzen der Flurstücke Nr. 5658/1 und 5659
Im Osten durch die Westgrenze der Flurstücke Nr. 5660 und 3040
Im Süden durch die Nordgrenze des Flurstücks 3038 (Forststraße)
Im Westen durch die Ostgrenze der Flurstücke Nr. 3044 und 5657
Maßgeblich sind der Bebauungsplanentwurf der Diplom-Geographin Gabriele-Kauß Brockmann vom 25.09.2018 mit Textteil vom 06.12.2017/25.01.2018/06.02.2018/04.06.2018/25.09.2018 und Begründung vom 06.12.2017/25.01.2018/04.06.2018/25.09.2018.
Ziel und Zweck der Planung
Das Flurstück 3043 ist im rückwärtigen Teil bebaut. Im vorderen Teil des Flurstücks befand sich eine Tankstelle die stillgelegt wurde.
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Holderweg Süd“, rechtsverbindlich seit 10.03.1995. Im Plangebiet liegt nur im rückwärtigen Bereich eine überbaubare Grundstücksfläche. Der an der Forststraße gelegene vordere Teil des Grundstücks weist keine überbaubare Grundstücksfläche aus und ist daher nicht mit einem Wohnhaus bebaubar.
Entsprechend dem Planungsgrundsatz Innenentwicklung vor Außenentwicklung soll durch Änderung der bestehenden Baugrenzen eine günstigere bauliche Nutzung des Grundstücks unter Beibehaltung der Nutzungszahlen ermöglicht werden.
Der Vorhabenträger hat die Gemeinde um die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans ersucht.
Erschließung
Die geplante Baufläche ist bereits voll erschlossen.
Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans (Satzung und planungsrechtliche Festsetzungen gemäß § 10 BauGB und Satzung über örtliche Bauvorschriften gemäß § 74 LBO) samt Textteil, Begründung und Anlagen wird vom
24. Oktober 2018 bis 26. November 2018
bei der Gemeindeverwaltung Ingersheim, Hindenburgplatz 10, 74379 Ingersheim, Freifläche im Erdgeschoss, Mo.-Fr. 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und Montagnachmittag von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr ausgelegt.
Es wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB nicht durchgeführt wird.
Während dieser Frist können beim Bürgermeisteramt Ingersheim Anregungen zum Verfahren schriftlich oder zur Niederschrift vorgetragen werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen müssen von der Gemeinde im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt werden.
Es wird daher darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (Normenkontrolle) unzulässig ist, soweit mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Ingersheim, 17.10.2018
gez.
Volker Godel
Bürgermeister