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Ingersheim informiert | 06.12.2018 – 20.12.2018

Winterdienst durch den Gemeindebauhof. Bitte auf Restfahrbahnbreite achten!

Bitte auf Restfahrbahnbreite achten!

Mit dem ersten Frost hat sich der Winter bereits angekündigt. Bald beginnt für unseren Gemeindebauhof die Winterdienstsaison.

 

In diesem Zusammenhang haben wir eine dringende Bitte an die Autofahrer: 

Wir wissen zwar um die Parkraumproblematik in einigen Wohngebieten, vor allem in den Abendstunden, nichts desto trotz möchten wir Sie bitten, beim Parken auf einige generelle Grundregeln zu achten, da sonst weder der Schneepflug, noch die Feuerwehr im Winter durchkommen.

 

Bitte achten Sie unbedingt auf eine Restfahrbahnbreite von mindestens 3,10 m neben dem abgestellten Auto. Wenn auf beiden Straßenseiten geparkt wird, bleibt häufig keine ausreichende Gasse für Einsatzfahrzeuge von Feuerwehr und Bauhof frei. Gerade für den Schneepflug mit seiner entsprechend breiten Schaufel ist dann kein Durchkommen mehr.

 

Ein weiteres großes Problem stellt das Parken in Kurven- und Kreuzungsbereichen für unsere Winterdienstfahrzeugen dar. Wer sein Auto in diesen Bereichen abstellt, läuft Gefahr, dass diese insbesondere bei Schnee und Glätte nicht nur ein Hindernis für den Schneepflug, sondern auch für andere Verkehrsteilnehmer darstellen. Wenn sich der Bremsweg bei Glätte verlängert, passiert es schon mal, dass man in Kurven- und Kreuzungsbereichen auf ein abgestelltes Fahrzeug rutscht. Außerdem kann der Winterdienst potentielle Gefahrenstellen an Kreuzungen und in unübersichtlichen Kurven dann nicht räumen und streuen.

 

Besondere Vorsicht gilt generell auch auf Steilstrecken. Diese Streckenabschnitte haben beim Winterdienst eine hohe Priorität und sollten daher bereits in den frühen Morgenstunden geräumt werden. Dies ist aber nur möglich, wenn der Schneepflug diese Straßen überhaupt befahren kann. Denken Sie also auch hier an die erforderliche Restfahrbahnbreite und den Wendekreis des Schneepflugs.

 

Sollten unsere Einsatzfahrzeuge einzelne Stellen nicht passieren können, ist das Bauhofteam angehalten, die Parkverstöße fotografisch festzuhalten und dem Ordnungsamt. zur Ahndung vorzulegen. Wenn der Schneepflug nicht durchkommt, kann die Gemeinde für den entfallen Winterdienst und die damit verbundenen Konsequenzen nicht haftbar gemacht werden. Sollten dann Beschwerden von Anwohnern wegen des entfallenen Winterdienstes bei der Gemeinde eingehen, werden wir die Ursachen hierfür entsprechend benennen.

 

Damit es aber soweit erst gar nicht kommen muss, hoffen wir auf Ihre Mitwirkung und Sensibilität für die Belange unserer Bauhofmitarbeiter, die oftmals bereits ab 4 Uhr in der Früh, aber auch noch in den Abendstunden für Ihre Sicherheit im Einsatz sind!

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